Hallo,
ich habe eine Frage. Bei mir steht im Raum mich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, mehr als die Amtsunabhängige Mindestversorgung wird es nicht werden. Ich bin noch unverheiratet, also 1225,-. Wenn ich als Versorgungsempfänger später heirate, erhöht sich mein Ruhegehalt dann auf 1290,- oder bleibt es bei den 1225,-?
Erhöhung der Mindestversorgung nach der Heirat
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