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Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?

Verfasst: 19. Aug 2014, 13:32
von liane84
Mein Mann ist ein pensionierter Soldat, wir leben getrennt.

Jetzt mein Problem, habe meine Rente beantragt, und die Kindererziehungszeiten, habe 3 Kinder vor 92 geboren.
Im August 1984 wurde mein Mann ins Ausland versetzt. Bekomme nun von der Renversicherung ein Schreiben, dass die vom
DH eine versetzungsverfuegung haben möchten. Mein Mann hat schon überall rum telefoniert, es muss jetzt geprüft werden,
ob noch Akten existieren.

Habe bei der RV angerufen, den Sachverhalt erklärt, bekam die Auskunft, wenn ich nicht irgendeine Bescheinigung bringen
kann, können sie die Kindererziehungszeiten nicht akzeptieren.

Weiss hier jemand was ich machen kann.
Gruss liane

Re: Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?

Verfasst: 20. Aug 2014, 06:52
von Posttussi
Hallo Liane,

Du hast doch sicher noch die Geburtsurkunden Deiner Kinder,die müssten als Nachweis reichen.Ausserdem sind die Kindererziehungszeiten auch im jährlichen Kontenklärungsbescheid der RV enthalten.


Gruss

PT

Re: Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?

Verfasst: 20. Aug 2014, 12:34
von Mikesch
Das Thema exisitert schon, warum zwei mal?

Deshalb CLOSED

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