Hallo,
ich bin Bundesbeamtin und würde im nächsten Jahr gerne zusätzlich zu meinem Jahresurlaub
6-8 Wochen Urlaub ohne Dienstbezüge nehmen. Mein Mann und ich planen im ersten Halbjahr
eine Nordamerikareise und im zweiten Halbjahr eine Reise durch Südamerika.
Muss ich für den Zusatzurlaub einen Antrag auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge stellen?
Gibt es Vordrucke oder stelle ich einen formlosen Antrag?
Reicht als Antragsbegründung "Persönliche Gründe" aus oder müssen die Gründe detailliert aufgeführt werden?
Fragen über Fragen...........
Vielleicht kann ich hier ein paar Tipps bekommen, wie ich das Ganze am besten angehe.
Vielen Dank im voraus
puno
Wer weiß Rat
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- Mikesch
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Re: Wer weiß Rat
Das dürfte doch selbsverständlich sein, gell?puno hat geschrieben:Muss ich für den Zusatzurlaub einen Antrag auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge stellen?
Der erste Weg sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten wie Sachgebietsleiter sein, denn der ist der Erste, der dazu gehört wird und seinen Senf abgibt.
Klar kannst Du sagen, mein Bier und einfach sagen "persönliche Gründe". Sowas kommt aber nicht gut rüber und warum soll man nicht sagen, wofür?
Du willst etwas, also solltest Du auch für eine vertrauensvolle Basis sorgen. Für Deinen Chef ist es bestimmt leichter zu argumentieren, nö, die brauch ich...
Die Frage die sich stellt, ob dienstliche Interessen entgegenstehen. Gibt es eine Vertretung, ist eine notwendig, arbeitest Du in einem Bereich, wo eh schon ein Mangel an Personal herrscht u.s.w.
Das kannst Du ja schon selber beurteilen und wenn Probleme entstehen könnten, solltest Du schon gleich Lösungen für das Gespräch parat haben.
Der Rest ist dann nur noch Formsache, bei uns gibt es ein entsprechendes Formular. Frage da einfach bei Deiner Personalstelle nach.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Wer weiß Rat
"Der Rest ist dann nur noch Formsache, bei uns gibt es ein entsprechendes Formular. Frage da einfach bei Deiner Personalstelle nach."
Bei meiner Personalstelle habe ich schon nachgefragt. Die Antwort lautete ungefähr so: "Ich glaube es gibt da ein Formular, aber wo weiß ich auch nicht. Muss vielleicht doch formlos beantragt werden?"
Wo könnte ich mir denn ein entsprechendes Formular herunterladen?
Bei meiner Personalstelle habe ich schon nachgefragt. Die Antwort lautete ungefähr so: "Ich glaube es gibt da ein Formular, aber wo weiß ich auch nicht. Muss vielleicht doch formlos beantragt werden?"
Wo könnte ich mir denn ein entsprechendes Formular herunterladen?
- Mikesch
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Re: Wer weiß Rat
Keine Ahnung wo Du beschäftigt bist, von daher kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten.
Wir haben im Intranet ein Formularcenter, bzw. neuerdings ein PerssonalVerwastungsSystem wo die entsprechenden Formulare eingestellt sind.
Ansonsten machst Du das halt formlos....
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Ansonsten machst Du das halt formlos....
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Re: Wer weiß Rat
Hallo puno,
bitte denk' an die Behilfe. Gemäß §2 Abs.2 BBhV bleibt der Anspruch auf Beihilfe unberührt, wenn der Urlaub unter Wegfall der Bezüge nach der Sonderurlaubsverordnung nicht länger als einen Monat dauert. DAnach bekommst du keine Beihilfe mehr und musst deine PKV entsprechend aufstocken.
Gruß afo
bitte denk' an die Behilfe. Gemäß §2 Abs.2 BBhV bleibt der Anspruch auf Beihilfe unberührt, wenn der Urlaub unter Wegfall der Bezüge nach der Sonderurlaubsverordnung nicht länger als einen Monat dauert. DAnach bekommst du keine Beihilfe mehr und musst deine PKV entsprechend aufstocken.
Gruß afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
- Florian Hanebüchen
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Re: Wer weiß Rat
Ich würde auch die Option über Teilzeit prüfen. Es ist grundsätzlich auch möglich, das ganze Jahr über offiziell in Teilzeit zu arbeiten, dafür jedoch länger am Stück frei zu nehmen.
Re: Wer weiß Rat
Wo steht das?
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Re: Wer weiß Rat
In § 9 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Ist aber eine kann-Regelung, das heißt, dienstliche Belange dürfen dem nicht entgegenstehen. Im Normalfall wird es aber gewährt. Man hat zwar länger frei, bekommt aber das Jahr über auch weniger Geld. Da der ESt-Satz auch mit sinkt, machen es viele so.
Ist aber eine kann-Regelung, das heißt, dienstliche Belange dürfen dem nicht entgegenstehen. Im Normalfall wird es aber gewährt. Man hat zwar länger frei, bekommt aber das Jahr über auch weniger Geld. Da der ESt-Satz auch mit sinkt, machen es viele so.