Teilzeit ohne speziellen Grund?
Verfasst: 7. Aug 2014, 21:00
Hallo,
Für Beamte in Bayern gilt ja aktuell eine 40h Woche.
Wie stehen die Chancen, dass man auf Antrag (ohne speziellen Grund) die Stundenzahl reduzieren kann?
Ich könnte mir vorstellen, während meiner Zukunft als Beamter nicht immer 40h arbeiten zu wollen. Somit käme eine zeitweise Reduzierung auf 35h, 30h und auch 20h in Frage.
Die rechtliche Grundlage besagt: Dem Beamten "soll auf Antrag die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer ermäßigt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Jetzt stellt sich die Frage, was konkret mit "dienstlichen Belangen" gemeint ist, ob das komplett frei interpretierbar ist und somit nur vom Vorgesetzten abhängt.
Wenn ich nun 35h statt 40h arbeiten möchte, wie sehen meine Chancen aus?
Kurz noch zu mir: Ich habe eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Landesbeamter in Bayern erhalten. Es handelt sich um eine Ingenieurstätigkeit.
Für Beamte in Bayern gilt ja aktuell eine 40h Woche.
Wie stehen die Chancen, dass man auf Antrag (ohne speziellen Grund) die Stundenzahl reduzieren kann?
Ich könnte mir vorstellen, während meiner Zukunft als Beamter nicht immer 40h arbeiten zu wollen. Somit käme eine zeitweise Reduzierung auf 35h, 30h und auch 20h in Frage.
Die rechtliche Grundlage besagt: Dem Beamten "soll auf Antrag die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer ermäßigt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Jetzt stellt sich die Frage, was konkret mit "dienstlichen Belangen" gemeint ist, ob das komplett frei interpretierbar ist und somit nur vom Vorgesetzten abhängt.
Wenn ich nun 35h statt 40h arbeiten möchte, wie sehen meine Chancen aus?
Kurz noch zu mir: Ich habe eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Landesbeamter in Bayern erhalten. Es handelt sich um eine Ingenieurstätigkeit.