Freistellung Anwärter
Verfasst: 30. Jul 2014, 11:41
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man einen Anwärter über mehrere Monate vom Dienst unter Fortgewährung der Bezüge freistellen kann. In den entsprechenden Gesetzten über Sonderurlaub etc. steht keine Antwort auf meine Frage. Die dort angegebenen Zeiträume erstrecken sich lediglich auf ein paar wenige Tage. Muss eine Dienstbehörde nicht einen Grund haben, um einen "freizustellen"? Und in dem Zusammenhang hat man doch auch als Anwärter Anspruch auf eine angemessene Beschäftigung, was meines Wissens ja zu den Pflichten und Fürsorgepflichten des Dienstherrn gehört.
Vielleicht kann mir ja einer von euch einen Hinweis geben, wo ich passende Gesetzte oder Urteile finden kann.
Schon mal vielen Dank!!!!!
mich würde mal interessieren, ob man einen Anwärter über mehrere Monate vom Dienst unter Fortgewährung der Bezüge freistellen kann. In den entsprechenden Gesetzten über Sonderurlaub etc. steht keine Antwort auf meine Frage. Die dort angegebenen Zeiträume erstrecken sich lediglich auf ein paar wenige Tage. Muss eine Dienstbehörde nicht einen Grund haben, um einen "freizustellen"? Und in dem Zusammenhang hat man doch auch als Anwärter Anspruch auf eine angemessene Beschäftigung, was meines Wissens ja zu den Pflichten und Fürsorgepflichten des Dienstherrn gehört.
Vielleicht kann mir ja einer von euch einen Hinweis geben, wo ich passende Gesetzte oder Urteile finden kann.
Schon mal vielen Dank!!!!!