Ausbildung nochmal machen
Verfasst: 28. Jul 2014, 17:23
Hallo ihr Lieben,
ich habe 2010 die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin beim Bundeszentralamt für Steuern begonnen. Für die Ausbildungszeit wurde ich an Bundesland abgeordnet und habe da die insgesamt 3 Jahre (Studium an der FA und Praxis im FA) absolviert.
Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im September letzten Jahres war ich dann nun also wieder "voll" Bundesbeamter (war ich natürlich die ganze Zeit, aber in der Abordnungszeit galten ja die Landesregelungen). Da ich nun aus familiären Gründen gerne wieder in besagtes Bundesland möchte und auch bereits einen Versetzungsantrag gestellt habe, hatte ich mit der Landespersonalabteilung ein längeres Telefongespräch.
In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass mein Wunschbundesland nur auf Tauschebene "Externe" wieder nimmt - sprich, ich bräuchte jemanden, der sich auf einen offene Stellenausschreibung aus dem Land bewirbt und der Bund diese Person X dann auch haben möchte.
Als Alternative wurde mir geraten, mich doch nochmal für die Ausbildung - diesmal aber eben auf Landesebene - zu bewerben. Aufgrund der ja bereits erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung würde man keinen Grund sehen, warum ich nicht ein zweites Mal für die Ausbildung ausgewählt werden solle.
Jetzt ist natürlich meine Frage:
Kann ich die gleiche Ausbildung überhaupt noch einmal machen? Kommt mir schon ein wenige seltsam vor, da ich den Titel "Diplom-Finanzwirtin" ja schon habe und eben auch die Laufbahnbefähigung von den nichttechnischen Finanzverwaltungsdienst. Hat jemand schon mal ähnliche Aussagen gehört oder gibt es Rechtsgrundlagen, die eine "doppelte Ausbildung" explizit ausschließen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG.
ich habe 2010 die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin beim Bundeszentralamt für Steuern begonnen. Für die Ausbildungszeit wurde ich an Bundesland abgeordnet und habe da die insgesamt 3 Jahre (Studium an der FA und Praxis im FA) absolviert.
Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung im September letzten Jahres war ich dann nun also wieder "voll" Bundesbeamter (war ich natürlich die ganze Zeit, aber in der Abordnungszeit galten ja die Landesregelungen). Da ich nun aus familiären Gründen gerne wieder in besagtes Bundesland möchte und auch bereits einen Versetzungsantrag gestellt habe, hatte ich mit der Landespersonalabteilung ein längeres Telefongespräch.
In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass mein Wunschbundesland nur auf Tauschebene "Externe" wieder nimmt - sprich, ich bräuchte jemanden, der sich auf einen offene Stellenausschreibung aus dem Land bewirbt und der Bund diese Person X dann auch haben möchte.
Als Alternative wurde mir geraten, mich doch nochmal für die Ausbildung - diesmal aber eben auf Landesebene - zu bewerben. Aufgrund der ja bereits erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung würde man keinen Grund sehen, warum ich nicht ein zweites Mal für die Ausbildung ausgewählt werden solle.
Jetzt ist natürlich meine Frage:
Kann ich die gleiche Ausbildung überhaupt noch einmal machen? Kommt mir schon ein wenige seltsam vor, da ich den Titel "Diplom-Finanzwirtin" ja schon habe und eben auch die Laufbahnbefähigung von den nichttechnischen Finanzverwaltungsdienst. Hat jemand schon mal ähnliche Aussagen gehört oder gibt es Rechtsgrundlagen, die eine "doppelte Ausbildung" explizit ausschließen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG.