Kostenübernahme dienstlich angeordneter stat. Heilbehandlung
Verfasst: 14. Jul 2014, 10:24
Ich habe ein Problem. Mit Ablauf des 31.12.2011 wurde ich mit 45 Jahren vorzeitig in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit versetzt. Hintergrund der psychosomatischen Erkrankung war jahrelanges Mobbing und Bossing auf meiner bisherigen Dienststelle. Mit der der Versetzungsurkunde beigefügten Erklärung wurde ich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf eines Jahres eine erneute amtsärztliche Untersuchung bei der zentralen medizinischen Untersuchungsstelle erforderlich sein wird. Diese Untersuchung fand dann auch letztes Jahr (2013) statt. Ich hatte dann im Jahre 2012 erneut eine 6-wöchige stationäre Therapie in Form einer stationären Sanatoriumsbehandlung aus beihilferechtlicher Sicht angetreten, bereits im Jahr 2010 ebenfalls eine 5-wöchige stationäre Sanatoriumsbehandlung durchgeführt. Jedes Mal wurde mir Dienstunfähigkeit bescheinigt. Ich glaubte damit endlich Ruhe vor weiteren amts(tier)ärztlichen Untersuchungen zu haben.
Nunmehr erhielt ich erneut ein Schreiben, in welchem ich zur Untersuchung beim Amtsarzt geladen werden soll. Ich habe letztes Jahr keine weiteren Behandlungen auch keine ambulanten beim Nervenarzt mehr durchgeführt. Offensichtlich soll ich jedes Jahr bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in ca. 20 Jahren zum Amtsarzt. Ich würde auch liebend gerne wieder in mehrwöchiger Kur-/Sanatoriumsbehandlung gehen, allerdings habe ich für die 6 Wochen Kur im Jahre 2012 bereits fast 3.000,00 € aus eigener Tasche bezahlen müssen, da mir mein privater Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigerte und lediglich ein versichertes Kurtagegeld auszahlte. Meine Frage wäre daher, kann der Amtsarzt eine erneute stationäre Therapie anordnen (§ 29 Beamtenstatusgesetz) und müsste dann nicht die Dienststelle die die Beihilfegewährung übersteigenden Kosten übernehmen, da die Weisung ansonsten aus objektiver Sicht wegen Unzumutbarkeit nicht ausgeführt werden kann. Gibt es entsprechende Fallbeispiele in der bisherigen Praxis, in denen die Dienststelle die medizinisch notwendigen Kosten übernommen hat.
Nunmehr erhielt ich erneut ein Schreiben, in welchem ich zur Untersuchung beim Amtsarzt geladen werden soll. Ich habe letztes Jahr keine weiteren Behandlungen auch keine ambulanten beim Nervenarzt mehr durchgeführt. Offensichtlich soll ich jedes Jahr bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in ca. 20 Jahren zum Amtsarzt. Ich würde auch liebend gerne wieder in mehrwöchiger Kur-/Sanatoriumsbehandlung gehen, allerdings habe ich für die 6 Wochen Kur im Jahre 2012 bereits fast 3.000,00 € aus eigener Tasche bezahlen müssen, da mir mein privater Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigerte und lediglich ein versichertes Kurtagegeld auszahlte. Meine Frage wäre daher, kann der Amtsarzt eine erneute stationäre Therapie anordnen (§ 29 Beamtenstatusgesetz) und müsste dann nicht die Dienststelle die die Beihilfegewährung übersteigenden Kosten übernehmen, da die Weisung ansonsten aus objektiver Sicht wegen Unzumutbarkeit nicht ausgeführt werden kann. Gibt es entsprechende Fallbeispiele in der bisherigen Praxis, in denen die Dienststelle die medizinisch notwendigen Kosten übernommen hat.