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Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 7. Jul 2014, 19:21
von Pringles77
Hallo zusammen

Ich habe mit der SUFU leider kein passendes Ergebnis zu meinem Anliegen gefunden, deshalb wollte ich hier kurz meine Frage stellen.

Ich überlege mir momentan, in den Bereich "Network-Marketing" nebenberuflich einzusteigen.
Wenn ich anfangs keine Umsätze generiere, muss ich doch soweit auch nichts anmelden, oder? Weil ich verkaufe nichts sondern empfehle nur.

Sobald das ganze aber nennenswerte Umsätze erzielt (erzielen sollte, weiß ich jetzt aber noch nicht), muss ich das meinem Dienstherren doch melden, oder?
Wie ist das dann einzuordnen? Als Kleingewerbe? Wird dies genehmigt? Ich habe das nicht so wirklich in den Gesetzestexten heraus lesen können :(

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :)

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 7. Jul 2014, 19:40
von Steinbock
Hallo,

das ist doch ganz einfach.

Du gibst bei der Google-Suche die Begriffe "Nebentätigkeitsverordnung" und das jeweilige Land oder "Bund" ein
und dann schaust Du dir einfach die für dich zutreffende Verordnung an.

Gruß vom Steinbock :wink:

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 7. Jul 2014, 22:03
von Pringles77
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X

§9 verstehe ich nicht ganz. Meint man damit eine neberufliche Beschäftigung im öffentlichen Bereich oder auch im privaten Bereich, sprich nicht öffentlich?

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 7. Jul 2014, 22:08
von Pringles77
Ich bin etwas verwirrt. Dieses Dokument befasst sich eher mit Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, ZUSÄTZLICH zu meinem normalen Beruf im öffentlichen Dienst. Oder verstehe ich das falsch? :-(

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 7. Jul 2014, 22:46
von Pringles77
Dankeschön :-)

Les ich das nun richtig, dass ich mit dem Nebenberuf nicht mehr als 30% meines monatlichen Gehaltes verdienen darf? Ansonsten wird das ganze nicht genehmigt? :(

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 8. Jul 2014, 14:52
von afo1
Nein, das liest du nicht richtig. Da steht: "Das Vorliegen eines Versagungsgrundes nach Satz 3 ist besonders zu prüfen,..." Kritischer ist die "Mehr-als-20%-der-Arbeitszeit-Regel" einen Satz vorher. Trifft das zu, bist du so gut wie sicher raus.

Mal was Anderes: Ist ein Schneeballsystem nicht illegal?

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 8. Jul 2014, 19:32
von Pringles77
Danke!

Naja über 20% meiner regulären Arbeitszeit komme ich damit nicht....

Ne, Schneeballsystem ist das nicht... Gibt ja auch unterschiedliche Bananen... Nicht alle sind gleich :wink:
Und ich informiere mich auch nur lediglich.... Obs wirklich dazu kommt ist noch lange nicht in Stein gemeißelt :wink:

Danke auf jedenfalls für eure Hilfe :oops: :)

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 8. Jul 2014, 23:37
von Zollkodex-Ritter
Erspare das dir und deinen Freunden.

Früher oder später greifst du auf deine Bekannte, Freunde und Familie zu, weil du selbst derart unter Druck gesetzt wirst, Abschlüsse zu bringen, da dein Rekrutierer, dein Teamleiter, der Niederlassungsleter davon profitieren müssen.

Ich kenne sowas, ich war auch schon einmal auf einer "Rekrutierungsveranstaltung" von "guten Freunden" eingeladen. Die sind alle sehr gut als Verkäufer geschult und es fällt schwer, da nein zu sagen, denn die wollen alle nur dein Bestes. Wegen ein paar Euro gehen da echt Freundschaften kaputt.

Re: Network Marketing als Beamter?

Verfasst: 9. Jul 2014, 01:28
von Mikesch
Deine Frage wurde ja insoweit beantwortet, drum hier mein kleiner OT-Beitrag.

Also, viele Schneeballsysteme sind legal...
...Tupper, Rentenversicherung... ;-)

...egal, lass die Finger davon, überlege einfach nicht weiter.
Der Einwand von @ Zollkodex-Ritter ist nur ein Aspekt. Überall dort, wo ein Dritter die Finger, gerade Marketing, im Spiel hat, verdient auch nur einer, nur nicht Du!

Es gibt nur 2 Möglichkeiten, nebenbei zu Geld zu kommen:

1. Du fährst Taxi oder hast sonst einen Hungerlohnjob...
oder
2. Du nutzt Deine Fähigkeiten und Kreativität und vermarktest diese. Gerade im Zeitalter des Internets liegt hier die Kohle immer noch förmlich auf der Straße.

Willst Du 1. nicht und fehlen Dir für 2. die Voraussetzungen, wirst Du mit den "Geschäftsideen" Dritter auch nur Schiffbruch erleiden, IMHO...

Bei 2. stellt das mit dem Dienstherrn in der Regel kein Problem dar, ich habe z.Zt. 2 Nebentätigkeiten genehmigt, eben, weil da der Zeitfaktor.