Bemessungssatz Beihilfe Hessen / Rheinland-Pfalz
Verfasst: 26. Jun 2014, 16:04
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Bemessungsgrundsatzes der Beihilfe in Hessen/Rheinlandpfalz:
Ich bin Beamter in Rheinlandpfalz, meine Frau in Hessen (beide natürlich beihilfeberechtigt).
Wir haben zwei Kinder, bislang hatte meine Frau immer den Familienzuschlag bekommen und auch den erhöhten Bemessungssatz, Rechnungen für die Kinder haben wir auch immer in Hessen über meine Frau eingereicht. Seit September 2013 ist meine Frau ohne Bezüge in Elternzeit, der Familienzuschlag wird deshalb aktuell mir ausgezahlt.
Nach (Telefon-)Gesprächen mit der Beihilfestelle Hessen UND unserer privaten Versicherung, ist es möglich, obwohl ich den Familienzuschlag bekomme, den erhöhten Satz meiner Frau zuzurechnen und bei ihr auch die Kinder zu versichern (dies würde gehen, solange meine Frau in Elternzeit ist - sobald sie wieder arbeiten würde, müssten wir den Familienzuschlag wieder auf sie umschreiben).
Mein Dienstherr (Rheinland Pfalz) meint aber, dies würde nicht gehen, wir müssten unsere private Versicherung umändern und ich müsste den erhöhten Satz bekommen...
In der Hessischen Beihilfeverordnung steht in §15 ja auch "Ist ein Kind bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, erhöht sich der Bemessungssatz nur bei dem Beihilfeberechtigten, bei dem das Kind tatsächlich im Familienzuschlag, Ortszuschlag oder Sozialzuschlag berücksichtigt wird." - Das würde ja für die Auslegung aus RP sprechen - aber wenn sowohl Beihilfestelle Hessen als auch die Versicherung meinen, wir könnten das so (also meine Frau mit erhöhtem Satz) machen, würden wir es auch gerne so beibehalten.
Gibt es da eine entsprechende Regelung in Hessen, wie das mit den Bemessungssätzen in Elternzeit ist?
ich habe eine Frage bzgl. des Bemessungsgrundsatzes der Beihilfe in Hessen/Rheinlandpfalz:
Ich bin Beamter in Rheinlandpfalz, meine Frau in Hessen (beide natürlich beihilfeberechtigt).
Wir haben zwei Kinder, bislang hatte meine Frau immer den Familienzuschlag bekommen und auch den erhöhten Bemessungssatz, Rechnungen für die Kinder haben wir auch immer in Hessen über meine Frau eingereicht. Seit September 2013 ist meine Frau ohne Bezüge in Elternzeit, der Familienzuschlag wird deshalb aktuell mir ausgezahlt.
Nach (Telefon-)Gesprächen mit der Beihilfestelle Hessen UND unserer privaten Versicherung, ist es möglich, obwohl ich den Familienzuschlag bekomme, den erhöhten Satz meiner Frau zuzurechnen und bei ihr auch die Kinder zu versichern (dies würde gehen, solange meine Frau in Elternzeit ist - sobald sie wieder arbeiten würde, müssten wir den Familienzuschlag wieder auf sie umschreiben).
Mein Dienstherr (Rheinland Pfalz) meint aber, dies würde nicht gehen, wir müssten unsere private Versicherung umändern und ich müsste den erhöhten Satz bekommen...
In der Hessischen Beihilfeverordnung steht in §15 ja auch "Ist ein Kind bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig, erhöht sich der Bemessungssatz nur bei dem Beihilfeberechtigten, bei dem das Kind tatsächlich im Familienzuschlag, Ortszuschlag oder Sozialzuschlag berücksichtigt wird." - Das würde ja für die Auslegung aus RP sprechen - aber wenn sowohl Beihilfestelle Hessen als auch die Versicherung meinen, wir könnten das so (also meine Frau mit erhöhtem Satz) machen, würden wir es auch gerne so beibehalten.
Gibt es da eine entsprechende Regelung in Hessen, wie das mit den Bemessungssätzen in Elternzeit ist?