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Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 22. Jun 2014, 14:53
von Maurice1993
Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung im Mittleren Dienst abgeschlossen.
Nun Suche ich jemanden der mal Klartext mit mir redet. Ich habe meine
Ausbildung leider nur mit einer guten 4 abgeschlossen. Die Theorie hat
mir einfach nicht gelegen und mit dem Subsumieren hatte ich auch meine
Probleme , in der Praxis waren meine Benotungen jedenfalls immer
Zweistellig. Das mir das viele verbaut hat ist mir klar, aber wie sieht es
nun aus? Bis jetzt war ich 3 Monate im Zentralbereich und momentan
mache ich Baedarfsbewertungen in der Grundbesitzstelle ( voraussichtlich
auch längere Zeit ). Wie sieht es aus ? Werde ich nie A9 werden?
Oder erst mit 50 Jahren A8? Da es auf diese Fragen keine genaue
Antwort gibt ist mir bewusst , aber ich würde gerne mal Wissen wie meine
Chance ernsthaft aussehen. Da ich im moment in ein Abendstudium meinen+
Betriebswirt mache und ernsthaft ans aufhören im Finanzamt denke.

Vielen Dank für die Antworten !

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 22. Jun 2014, 17:20
von Torquemada
Beamtenrechtlich dürfen Abschlussnoten einer Laufbahnprüfung nicht für eine Beurteilung herangezogen werden.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 22. Jun 2014, 17:53
von Maurice1993
Mir wurde gesagt das in der ersten Beurteilung aber zu 99% die Abschlussnote genommen wird...
Wie viel Jahre "kostet" mich also das relativ schlechte abschneiden?

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 23. Jun 2014, 07:09
von DerHagn
Einfach mal in die für euer Amt geltenden Beförderungsrichtlinien schauen. Da müssten die Antworten verborgen sein.
Sich selbst informieren schadet nie.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 23. Jun 2014, 17:04
von Carrington
Torquemada hat geschrieben:Beamtenrechtlich dürfen Abschlussnoten einer Laufbahnprüfung nicht für eine Beurteilung herangezogen werden.
De facto richtet sich die Beförderung in den ersten Jahren nur danach.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 23. Jun 2014, 17:24
von Torquemada
Carrington hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Beamtenrechtlich dürfen Abschlussnoten einer Laufbahnprüfung nicht für eine Beurteilung herangezogen werden.
De facto richtet sich die Beförderung in den ersten Jahren nur danach.
Das wäre doch dann eine schöne Klage vor dem Verwaltungsgericht. Der richtige Fachanwalt für Beamten- und Verwaltungsrecht kann dann als Beweisantrag vor Gericht die anonymisierten späteren Beurteilungen und vorausgehenden Noten der Laufbahnprüfung der letzten 5 Jahre anfordern und einen eindeutigen Missbrauch des Beurteilungsverfahrens nachweisen.
Peinlich für die betreffende Behörde. Und dass solche verlogenen Systeme scheitern, wissen wir gut von der Telekom.

Es kann nicht sein, dass ein Beamter, der die Laufbahnprüfung "versemmelt" hat, jahrelang das Kainsmal der Pfeife trägt. Immer natürlich vorausgesetzt, dass er im Dienst eine ordentliche Leistung bringt.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 23. Jun 2014, 18:40
von Carrington
Torquemada hat geschrieben:
Carrington hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Beamtenrechtlich dürfen Abschlussnoten einer Laufbahnprüfung nicht für eine Beurteilung herangezogen werden.
De facto richtet sich die Beförderung in den ersten Jahren nur danach.
Das wäre doch dann eine schöne Klage vor dem Verwaltungsgericht. Der richtige Fachanwalt für Beamten- und Verwaltungsrecht kann dann als Beweisantrag vor Gericht die anonymisierten späteren Beurteilungen und vorausgehenden Noten der Laufbahnprüfung der letzten 5 Jahre anfordern und einen eindeutigen Missbrauch des Beurteilungsverfahrens nachweisen.
Peinlich für die betreffende Behörde. Und dass solche verlogenen Systeme scheitern, wissen wir gut von der Telekom.

Es kann nicht sein, dass ein Beamter, der die Laufbahnprüfung "versemmelt" hat, jahrelang das Kainsmal der Pfeife trägt. Immer natürlich vorausgesetzt, dass er im Dienst eine ordentliche Leistung bringt.
Sorry falsch ausgedrückt: Die späteren Beurteilungen richten sich danach und damit auch die Beförderungen.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 24. Jun 2014, 06:59
von DerHagn
Bei der "ersten" Beförderung spielt das Ergebnis der Laufbahnprüfung selbstverständlich eine Rolle.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 24. Jun 2014, 14:26
von Torquemada
DerHagn hat geschrieben:Bei der "ersten" Beförderung spielt das Ergebnis der Laufbahnprüfung selbstverständlich eine Rolle.
Warum ?

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 24. Jun 2014, 14:33
von DerHagn
Na es kommt doch auch darauf an welches Fünftel man erreicht hat, oder?
Selbstverständlich im Zusammenspiel mit der dienstlichen Beurteilung, klar.

War einer im 1. Fünftel kommt er z. B. schneller "nach" A7 als einer, der "nur" das 5. Fünftel geschafft hat.

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 30. Jun 2014, 15:55
von noexite
wie sind die durchschnittlichen Zeit zu Beförderungen von A5 nach A6 usw. ? Wie viele Jahre muss man so im Schnitt warten?

Re: Beförderung Mittlerer Dienst

Verfasst: 30. Jun 2014, 22:21
von Carrington
noexite hat geschrieben:wie sind die durchschnittlichen Zeit zu Beförderungen von A5 nach A6 usw. ? Wie viele Jahre muss man so im Schnitt warten?

Ich glaube da kann keiner allgemeingültige Aussagen treffen. In der Grundstückswertstelle wohl länger als im Außendienst.