Anhebung der Altersgrenze bei der Pension.
Verfasst: 13. Jun 2014, 09:36
Sind 45 ruhegehaltsfähige Dienstjahre abgeleistet, kann man ohne Abzüge mit 65 in Pension gehen.
Was ich nicht wußte:
Ein Kollege (Jahrgang 1950) mit mehr als 45 Dienstjahren wollte mit 65 in Pension gehen. Das Personalbüro teilte ihm mit, dass er erst mit 65 Jahren und 4 Monaten in Pension gehen kann.
Ein Anruf beim Personalrat hat dann geholfen.
Was er und ich nicht wußte, man muss einen Antrag stellen, damit man nach 45 Dienstjahren mit 65 Jahren in Pension gehen kann.
Der Personalrat hat ihm dann auch noch gesagt, an wen er diesen Antrag schicken muss. Bei ihm waren es zwei Stellen.
Das wird sicher von Behörde zu Behorde anders sein.
Was ich nicht wußte:
Ein Kollege (Jahrgang 1950) mit mehr als 45 Dienstjahren wollte mit 65 in Pension gehen. Das Personalbüro teilte ihm mit, dass er erst mit 65 Jahren und 4 Monaten in Pension gehen kann.
Ein Anruf beim Personalrat hat dann geholfen.
Was er und ich nicht wußte, man muss einen Antrag stellen, damit man nach 45 Dienstjahren mit 65 Jahren in Pension gehen kann.
Der Personalrat hat ihm dann auch noch gesagt, an wen er diesen Antrag schicken muss. Bei ihm waren es zwei Stellen.
Das wird sicher von Behörde zu Behorde anders sein.