Erstens mußt Du ausreichend Krankheitszeiten aufweisen. Erst wenn Du überdurchschnittlich krank bist, wird Deine Führungskraft Ihr Augenmerk auf Dich richten. Das klingt härter als es ist: Auch eine Führungskraft ist Zwängen ausgesetzt, auch bei ihr ist die Zeit oft knapp. Gelöscht wird, wo es brennt, nicht wo es nur glimmt. Für vorbeugenden Brandschutz ist noch weniger Zeit (keine). Wer lange genug krank wird, dem wird ggf. mit BEM, BGM und so eher geholfen. Ich rate zu einer Reha, weil in einer solchen Situation der "Ausbruch" aus dem Alltag notwendig ist.
Ich hatte jetzt ne Menge Zeit, mir so einiges durch den Kopf gehen zu lassen und ich denke, dass eine "Kündigung" wirklich ausgeschlossen werden muss und ich Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen sollte.Suche Dir eine(n) Therapeuten(in) und mache eine Psychotherapie.
Für mich ist das eine Option, wo ich weiß, wo ich meinen gedanklichen Müll abladen kann, wo ich mein gedankliches Chaos aussprechen kann und Hilfe bekomme, es zu ordnen. Wo Keiner mir Vorwürfe oder Vorbehalte macht, weil mir die Tränen, die letzte Kraft rauben, weil sie wie ein Wasserfall über mich kommen.
Und - eine Therapie ist eine gute Hilfe, um den Weg aus ein Labyrinth zu finden.
Es nicht zu tun - ist die Mißachtung jeglicher Signale, die Dir Dein Körper bereits gegeben hat. Sei egoistisch anderen gegenüber. Es geht hier in allererster Linie um Deine Gesundheit - lass nicht zu, dass Deine Seele mehr und mehr verbrennt....
Allerdings habe ich mir auch gedacht, dass ich es vorerst mit einer Versetzung in eine andere Anstalt probieren sollte.
Ich stehe seit kurzem mit einem Kollegen einer anderen Anstalt in Verbindung, der wirklich positiv von dieser Berichtet.
Das ändert zwar zur Zeit nichts an meiner anscheinend schlechten Psychischen Gesundheit, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine jetzige evtl länger andauernde Dienstunfähigkeit nicht wirklich hilfreich bei einer Versetzung ist.
Sollte wirklich keine Besserung eintreten, werde ich aber den Schritt wagen.
Eine solche Regelung gibt es in der Tat.Lange Rede, kurzer Sinn. Du musst rausfinden, ob es in deinem Bundesland auch solche Regelungen gibt. In Sachsen heißt das Frauenförderungsgesetz, gilt natürlich trotz des Namens auch für Männer. Dort ist explizit geregelt, dass der Dienstherr dir die Kinderbetreuung ermöglichen muss. Bis zum 12. Lebensjahr heißt das Tagdienst, wenn nichts anderes hilft.
Dort heißt es abgekürzt: ".....sind Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren ......tatsächlich betreuen oder pflegen, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen......."
Wenn ich damit zum Dienstplaner gehe, dann weiß ich jetzt schon wieder was er für ein Gesicht macht und welche Dienstlichen Belange er "erfindet".
Aber gut zu wissen, dass es dies gibt.
Das es da eine Frist gibt war mir nicht ein mal bekannt.Nee....die Mindestpension gibt es schon ab fünf Jahren.
Ich kannte nur, dass man mindestens 5 Jahre der Laufbahn treu sein muss, um nicht die Anwärtersonderbezüge Zurückzahlen zu müssen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung besteht. Aber ich wüsste nicht, ob mich das finanziell zu sehr beeinflussen würde, da ich nicht wirklich wüsste was von Mindestpension und DUV nach Abzug von Steuern übrig bleiben würde.Nur.......offensichtlich ist die Mindestpension nicht die ideale Lösung aus finanzieller Sicht zumal keine Dienstunfähigkeitsversicherung zu bestehen scheint.