http://www.anwalt.de/rechtstipps/beamte ... 58436.html
Interessant.
Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
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Re: Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
Von einem T-Anwalt der sich kaufen/umdrehen lässt.
Was soll man dazu sagen.
Was soll man dazu sagen.
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Re: Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
Hi,
Bundesrecht bricht Landesrecht bricht Gemeinderecht bricht Stadtrecht bricht Telekom-Recht.
Der Bund sagt: Rehabilitation vor Dienstunfähigkeit / Zurruhesetzung. Das gilt auch bei Schwerbehinderten, auch mit G.d.B. 100°.
Solange ein Beamter dienstfähig ist, ist er auch einzusetzen. Es gibt auch Teildienstfähigkeit oder z.B. Einsatz in einer anderen Laufbahn. Gegenwärtig ist die maximale Wochendienstzeit 44 Stunden; Schwerbehinderte können auf Antrag auf 40 Stunden reduzieren. Bei der DTAG greift das ohnehin nicht - hier gilt die 34-Stunden-Woche. Es gibt keine gesetzliche Mindestarbeitszeit; nur ein Maximum - die eben genannten 44 Stunden pro Woche.
Bundesrecht bricht Landesrecht bricht Gemeinderecht bricht Stadtrecht bricht Telekom-Recht.
Der Bund sagt: Rehabilitation vor Dienstunfähigkeit / Zurruhesetzung. Das gilt auch bei Schwerbehinderten, auch mit G.d.B. 100°.
Solange ein Beamter dienstfähig ist, ist er auch einzusetzen. Es gibt auch Teildienstfähigkeit oder z.B. Einsatz in einer anderen Laufbahn. Gegenwärtig ist die maximale Wochendienstzeit 44 Stunden; Schwerbehinderte können auf Antrag auf 40 Stunden reduzieren. Bei der DTAG greift das ohnehin nicht - hier gilt die 34-Stunden-Woche. Es gibt keine gesetzliche Mindestarbeitszeit; nur ein Maximum - die eben genannten 44 Stunden pro Woche.
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Re: Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
Das Interessiert aber bei der T keinen.
Die haben beim BMF oder BMWI Ministeriale sitzen, die Weisungen an Gerichte erteilen.
Alle in einem Boot, die T will die Beamten loswerden und das möglichst billig um die Postversorgungskassenzuweisungen zu sparen.
REHA und BEM sind auch nicht erforderlich der Dienstherr kann nach Aktenlage die Dienstunfähigkeit verkünden.
Zur Not wird eben gemobbt oder versetzt und Dienstverfehlungen angeprangert bis man aufgibt oder
selbst die Reissleine zieht.
Die T soll Beamtenfrei werden, damit sie umbenannt oder aufgelöst wird.
Siehe Postbank, die an die Deutsche verkauft wurde, der Bund entzieht sich seiner Verantwortung auf dem Rücken
der Beamten. Die dürfen dann mit Mindestruhebesoldung zur Stütze gehen.
Teildienstfähigkeit wird abgeblockt der BAD Arzt bekommt eben Weisung zur Not darf man durchs Bundesgebiet rasen und
einen BAD Arzt statt in Süddeutschland im Norden aufsuchen.
PZU kommen immer Freitags oder Samstags )
Die haben beim BMF oder BMWI Ministeriale sitzen, die Weisungen an Gerichte erteilen.
Alle in einem Boot, die T will die Beamten loswerden und das möglichst billig um die Postversorgungskassenzuweisungen zu sparen.
REHA und BEM sind auch nicht erforderlich der Dienstherr kann nach Aktenlage die Dienstunfähigkeit verkünden.
Zur Not wird eben gemobbt oder versetzt und Dienstverfehlungen angeprangert bis man aufgibt oder
selbst die Reissleine zieht.
Die T soll Beamtenfrei werden, damit sie umbenannt oder aufgelöst wird.
Siehe Postbank, die an die Deutsche verkauft wurde, der Bund entzieht sich seiner Verantwortung auf dem Rücken
der Beamten. Die dürfen dann mit Mindestruhebesoldung zur Stütze gehen.
Teildienstfähigkeit wird abgeblockt der BAD Arzt bekommt eben Weisung zur Not darf man durchs Bundesgebiet rasen und
einen BAD Arzt statt in Süddeutschland im Norden aufsuchen.
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Re: Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
Das liegt aber eher daran, dass man idiotischerweise z.B. bei Herzinfarktpatienten Zurruhesetzungsverfahren einleitet, ob wohl man weiss, dass solche Patienten mit allen Behandlungsmäßnahmen dann nach ca. 6 bis 8 Monaten wieder ganz normal arbeiten können.dibedupp hat geschrieben:Nur mal so zur Info. Aktuell werden knapp 40 % der Beamten, bei denen ein Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit läuft auch wirklich in den Ruhestand versetzt. Über 60 % nehmen ihren Dienstwieder auf.
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Re: Gesundheitsdaten - Zurruhesetzungsverfahren
burgwächter hat geschrieben:Von einem T-Anwalt der sich kaufen/umdrehen lässt.
Was soll man dazu sagen.
Dieser Anwalt ist bei der proT-in bekannt. Rechtsanwalt K. hat Kommentare zu vielen Urteilen der proT-in zur Verfügung gestellt. Er hat proT-in Mitglieder, als auch verdi Mitglieder vor den Gerichten vertreten. Soweit ich es weiss, hat er auch eine Referentin Recht vor dem Arbeitsgericht vertreten, die nicht hunderte Kilometer weit von ihrem ursprünglichen Arbeitsort arbeiten wollte. Seine Mandaten wollen arbeiten.
Ich denke K. hat bei seinen Verfahren das Beste, was möglich ist, herausgeholt. Das würde auch für das og Verfahren des TE bedeuten, wenn K. überhaupt dort die Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte. Das wissen wir aber nicht.
Ich habe mal bei proT-in angeregt, auch die Urteile von den verlorenen Prozessen einzustellen, damit jeder weiss, wann eine Klage eher nicht erfolgreich durchgefochten werde kann. Ich verstehe auch Anwälte, die aussichtslose Verfahren ablehnen.
Ich halte diese Anwälte für integere Menschen. Die Kritik von Burgwächter ist ohne Substanz.
s. Deanonymisiertes Urteil des Landgerichts Bonn gegen den Hauptbeschuldigten Klaus-Dieter T* in der Telekom Spitzel Affäre