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Stadtverordnete Erstwohnsitz

Verfasst: 27. Mai 2014, 08:07
von grummel2005
Hallo,
ich habe eine etwas Offtopicfrage, die mir sicher jemand hier schnell beantworten kann - Danke schon mal.

Muss ein Stadtverordneter (Ratsmitglied) in NRW seinen Erstwohnsitz in der Stadt haben, wo er Stadtverordneter ist?

Kurze Falldarstellung:
Ein Mann wohnt in Stadt A mit seiner Lebensgefährtin und arbeitet auch dort.
In der ca. 100 km entfernten Stadt B ist er auch gemeldet und Stadtverordneter.

Danke und Grüße

Re: Stadtverordnete Erstwohnsitz

Verfasst: 11. Jun 2014, 15:18
von Torquemada
Nach der Gemeindeordnung NRW muss der Erstwohnsitz in der Gemeinde sein, in der das Mandat ausgeübt wird. Das ist aber quasi deutschlandweit so.

Lustiges Beispiel aus NRW:

https://www.derwesten-recherche.org/201 ... -wohnsitz/

Re: Stadtverordnete Erstwohnsitz

Verfasst: 11. Jun 2014, 19:16
von Steinbock
grummel2005 hat geschrieben: Hallo,
ich habe eine etwas Offtopicfrage, die mir sicher jemand hier schnell beantworten kann - Danke schon mal.

Muss ein Stadtverordneter (Ratsmitglied) in NRW seinen Erstwohnsitz in der Stadt haben, wo er Stadtverordneter ist?

Kurze Falldarstellung:
Ein Mann wohnt in Stadt A mit seiner Lebensgefährtin und arbeitet auch dort.
In der ca. 100 km entfernten Stadt B ist er auch gemeldet und Stadtverordneter.

Danke und Grüße
Mir stellt sich die Frage, wie es überhaupt möglich ist, dass er zum Stadtrat gewählt wurde ?

Das wird ein Spaß - ungültige Wahl - und die ganze Wahl wiederholen !
Da kommt sicherlich bei allen Bürgern und Parteien Freude auf.

Gruß vom Steinbock

Re: Stadtverordnete Erstwohnsitz

Verfasst: 11. Jun 2014, 21:15
von Torquemada
Die Presse ist voll von solchen enttarnten Gestalten. Sei es in Bayern, Hessen oder sonstwo. In Hessen hatte einer sogar seinen Scheinbriefkasten am Haus seines Fraktionsvorsitzenden befestigt.