Guten Tag,
demnächst steht das EuGH-Urteil zum Thema Altersdiskriminierende Besoldung junger Beamter an. Ich gehöhre zu den jungen Beamten und wurde nach der alten Verordnung eingestuft. Leider ist die ganze Diskussion an mir vorbei gegangen.
Überall kann man lesen, dass ein Widerspruch gegen die Besoldung bis zum 31.12.2013 eingelegt werden muss. Da der Termin verstrichen ist, möchte ich gern wissen, ob ein Widerspruch trotzdem noch möglich ist. Eventuell kennt sich hier jemand aus. Ich bin Landesbeamter Niedersachsen.
Viele Grüße
Altersdiskriminierende Besoldung
Moderator: Moderatoren
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Altersdiskriminierende Besoldung
Hallo und willkommen hier im Forum.
Schau bitte mal in diesen Link.
Dort gibt es reichliche und informative Hinweise zu Deiner Frage...
http://www.beamtentalk.de/altersdiskrim ... t4843.html
Gruß Tiefenseer
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Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Altersdiskriminierende Besoldung
Vielen Dank für die Info.
Ich hatte zwar gesucht - aber nichts gefunden. Ich stelle meine Frage dort. Daher kann hier geschlossen werden.
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