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Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 19. Mai 2014, 21:08
von Ingogni
Hallo liebe Gemeinde.

Gem. den VVen des §62 LBG NRW, muss ein Beamter ein ärztliches Attest vorlegen, wenn die Dienstunfähig länger als drei Tage andauert.
Hat die Behörde Zweifel an der Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten, so kann sie ab dem ersten Tag des Fernbleibens die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

Nehmen wir an der Dienstvorgesetzte verlangt dies von einem Beamten mit der Begründung:

......aufgrund Ihrer häufigen und kurzfristigen Fehlzeiten.........

Wie wird hier häufig und kurzfristig zu definieren sein?

Zur Häufigkeit:
Der Beamte war innerhalb eines Jahres 6 mal für einen Tag krank (ohne Attest) und 2 mal für etwa eine Woche (mit Attest).

Ist dies schon als häufig anzusehen und eine solche Forderung somit legitim?
Wenn ja, wie lange kann diese Anordnung aufrecht bleiben. Immerhin ist es eine finanzielle Mehrbelastung, wenn der Beamte nun für jeden Tag zu Arzt muss.

Wenn nein, was kann er dagegen unternehmen?


Vielen Dank

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 19. Mai 2014, 23:14
von Ruheständler
Hallo
Ingogni hat geschrieben: wenn die Dienstunfähig länger als drei Tage andauert.
Hat die Behörde Zweifel an der Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten, so kann sie ab dem ersten Tag des Fernbleibens die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
genau so ist es,dieses Recht behält sich ein Arbeitgeber vor :? ,nur muss er dieses meines wissens immer erst nach einem Vorfall für die Zukunft von seinem Arbeitnehmer schriftlich ankündigen. :mrgreen:
Gruß Ruheständler

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 22. Mai 2014, 17:27
von Mikesch
Bei 6 mal "blau" hätte ich auch meine zweifel ;-)
Wobei ich nicht abstreite, dass es Fälle gibt, z.B. Migräne. Bei den Kollegen, wo das so ist, weiß auch der Dienstherr Bescheid und brauchen keinen Zettel.

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 23. Mai 2014, 10:47
von Steinbock
Ingogni hat geschrieben: Zur Häufigkeit:
Der Beamte war innerhalb eines Jahres 6 mal für einen Tag krank (ohne Attest) und 2 mal für etwa eine Woche (mit Attest).
Bei Krankheiten die nur einen Tag dauern - hat jeder Dienstherr berechtigte Zweifel.
Diese Tage sind meistens Montags nach einer durchzechten Nacht, oder an einem Wochentag wenn z.B. ein Fußballspiel oder sonst ein Ereignis stattfindet.
Eine Krankheit die nur ein Tag dauert - gibt es nicht.

Gruß vom Steinbock

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 23. Mai 2014, 13:29
von Mikesch
Steinbock hat geschrieben:Eine Krankheit die nur ein Tag dauert - gibt es nicht.
Scheinbar weißt Du nicht, was Migräne bedeutet und Menstruationsschmerzen kennst Du bestimmt nicht ;-)
Nicht wirklich krank, aber dienstunfähig!
Klar, damit läuft man nicht zum Arzt, würde eh nichts bringen, abgesehen davon, dass man u.U. gar nicht zum Arzt kommt.

Die Problematik lässt sich aber klären...

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 23. Mai 2014, 14:41
von Steinbock
Hallo Mikesch,
Mikesch hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Eine Krankheit die nur ein Tag dauert - gibt es nicht.
Scheinbar weißt Du nicht, was Migräne bedeutet und Menstruationsschmerzen kennst Du bestimmt nicht ;-)
...
Sicher kenne ich auch ein Migräne-Anfall - hatte ich auch schon mal.
Aber dann würde ich trotzdem keinen Tag zu Hause verbringen.

Dann nimmt man eine Tablette - und wenn es wieder besser geht (vielleicht nach 2-3 Stunden)
macht man sich auf den Weg zur Dienststelle.

Kommt wohl auch auf die eigene Einstellung an!

Gruß vom Steinbock

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 31. Mai 2014, 13:52
von Ingogni
Ert mal vielen Dank für die reichlichen Antworten.
,nur muss er dieses meines wissens immer erst nach einem Vorfall für die Zukunft von seinem Arbeitnehmer schriftlich ankündigen
Dies ist ja der Fall. Nachdem der Beamte einen Tag (es war ein Montag ohne durchzechtes Wochenende, der Beamte hatte am Wochenende Dienst von 14-22 und sollte am Montag um 6 Uhr den Frühdienstbeginnen, woraufhin er sich wegen Übermüdung und Fahruntüchtigkeit einen Tag Dienstunfähig medetet) Dienstunfähig war wurde es Ihm schriftlich angekündigt.
Bei 6 mal "blau" hätte ich auch meine zweifel
Der Beamte hätte auch 6 mal für "kleinigkeiten" zum Arzt gehen können, und dann wäre er sicher mehr als die genannten 6 Tage Dienstunfähig gewesen.
Eine Krankheit die nur ein Tag dauert - gibt es nicht.
Wie schon erwähnt, gibt es körperliche Probleme mit denen man nicht direkt zum Arzt rennt, sondern oft mals ein Tag Pause genügt um sich zu regenerieren oder besser als am ersten Tag zu fühlen.

Die offene Frage ist nun aber, da es ja anscheinend schon bei 6 einzelnen Fehltagen (es gibt Beamte die sicher ein mehrfaches "BLAU" machen....) das gute Recht des Vorgesetzten ist, dies anzukündigen......wie lange eine solche Anordnung bestand hat?
Bis zur Pension?

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 31. Mai 2014, 16:30
von Baumschubser
Ingogni hat geschrieben:
Bei 6 mal "blau" hätte ich auch meine zweifel
Der Beamte hätte auch 6 mal für "kleinigkeiten" zum Arzt gehen können, und dann wäre er sicher mehr als die genannten 6 Tage Dienstunfähig gewesen.
Genau dafür wurde das ja auch geschaffen. Wenns einem mal dreckig geht, genau den einen Tag (erlaubt sind wohl sogar bis zu 3 Tage am Stück) zu Hause zu bleiben und eben nicht zum Arzt zu gehen, wo gleich der gelbe Zettel für 2 Wochen gedruckt wird. Vernünftig und im Sinne der Sache verwendet profitieren hier der Beamte und der Dienstherr.

Insgesamt 6 einzelne Tage im Jahr halte ich allerdings auch schon für etwas grenzwertig, ohne jemandem was zu unterstellen. In unserer Dienststelle haben diese Sache vor allem die mittleren Führungskräfte eine zeitlang voll ausgenutzt, bis der Behördenleiter auf die Tischplatte gekracht hat. Andersrum hat ein Kollege in meiner Abteilung während der Arbeit mal einen leichten Hexenschuss gehabt, der durfte problemlos 3 Tage ohne Schein zu Hause bleiben. Man muss ggf. drüber reden. Wenn man halt "vom Topf nicht runter kommt" oder im Kopf der Presslufthammer rattert, dann kann man das meiner Meinung nach auch ruhig sagen.

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 3. Jun 2014, 20:06
von arme Sau
Steinbock hat geschrieben:Hallo Mikesch,

Sicher kenne ich auch ein Migräne-Anfall - hatte ich auch schon mal.
Aber dann würde ich trotzdem keinen Tag zu Hause verbringen.
...

Gruß vom Steinbock

Offensichtilich kennst DU keine Migräne,

schade das du die Betroffenen diskreditierst !

Gruß
arme Sau

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 3. Jun 2014, 20:25
von Carrington
Steinbock hat geschrieben:Hallo Mikesch,
Mikesch hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Eine Krankheit die nur ein Tag dauert - gibt es nicht.
Scheinbar weißt Du nicht, was Migräne bedeutet und Menstruationsschmerzen kennst Du bestimmt nicht ;-)
...
Sicher kenne ich auch ein Migräne-Anfall - hatte ich auch schon mal.
Aber dann würde ich trotzdem keinen Tag zu Hause verbringen.

Dann nimmt man eine Tablette - und wenn es wieder besser geht (vielleicht nach 2-3 Stunden)
macht man sich auf den Weg zur Dienststelle.

Kommt wohl auch auf die eigene Einstellung an!

Gruß vom Steinbock
Sorry, aber das klingt ja wie: Depressionen hatte ich auch mal. Alles nicht so schlimm. Meistens haben die Leute keine Ahnung, wovon sie reden. Schon mal halbblind übergeben?

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 4. Jun 2014, 00:30
von Mikesch
Carrington hat geschrieben:Sorry, aber das klingt ja wie: Depressionen hatte ich auch mal. Alles nicht so schlimm. Meistens haben die Leute keine Ahnung, wovon sie reden. Schon mal halbblind übergeben?
Ihr habt es mir abgenommen ;-)
Ingogni hat geschrieben:Ert mal vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Nachdem der Beamte einen Tag (es war ein Montag ohne durchzechtes Wochenende, der Beamte hatte am Wochenende Dienst von 14-22 und sollte am Montag um 6 Uhr den Frühdienstbeginnen, woraufhin er sich wegen Übermüdung und Fahruntüchtigkeit einen Tag Dienstunfähig medetet) Dienstunfähig war wurde es Ihm schriftlich angekündigt.
Junge, da dürfte ich kein Chef sein, ich müsste mich da schwer unter Kontrolle halten ;-)
Kurze Wechsel sind und waren gang und gäbe und dürften einen gesunden Menschen nichts ausmachen, das habe ich Jahrzehnte gemacht...

Da wundert sich der "Beamte" ernsthaft, dass er gelbe Zettel bringen muss? Ich erspar mir weitere Kommentare...
Bei einer solchen Einstellung soll das ruhig bis zur Pense weiter gehen... ;-)

Da sollte der Beamte mal über einen Jobwechsel nachdenken...

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 5. Jun 2014, 20:59
von arme Sau
OT:
Mikesch hat geschrieben: ...
Kurze Wechsel sind ... gang und gäbe ...
Und nach der neuen Org-DV (Zoll) nicht mehr zulässig !

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 5. Jun 2014, 22:49
von Mikesch
arme Sau hat geschrieben:Und nach der neuen Org-DV (Zoll) nicht mehr zulässig !
Aha...
Ein Wechsel von Spät - Früh - Nacht war nicht selten und kam mir eigentlich sogar entgegen, denn dann hatte ich später mehr Freizeit...
Irgendwie habe ich das Gefühl, auch beim Durchlesen des Forums, dass die Welt mimosenhafter geworden ist. Ich stelle mir gerade vor, die Leute müssten ihr Geld mit Arbeit verdienen...
Duck und wech.... :)

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 6. Jun 2014, 08:50
von Steinbock
Mikesch hat geschrieben: Irgendwie habe ich das Gefühl, auch beim Durchlesen des Forums, dass die Welt mimosenhafter geworden ist. Ich stelle mir gerade vor, die Leute müssten ihr Geld mit Arbeit verdienen...
Duck und wech.... :)
Besser kann man es nicht ausdrücken!

Was ist nur aus der heilen Welt von früher geworden ! :mrgreen:

Re: Vorlage eines Attest schon am ersten Tage

Verfasst: 12. Okt 2014, 20:14
von mcknickig
Gib den Wisch doch einfach ab und gut is !