Hallo,
wie sich ja bestimmt inzwischen herumgesprochen hat, existiert in NRW seit dem 1. Januar eine Regelung, nach der grundsätzlich alle Bediensteten des AVD gleichmäßig zum Wochenend- und Feiertagsdienst heranzuziehen sind, wenn eine Dienstvereinbarung keine Ausnahmen definiert.
Diese Regelung wird in unserer Anstalt einfach ignoriert, der Personalrat tut nichts, eine Dienstvereinbarung existiert nicht.
Ich habe mir nun ausgerechnet, wieviele WE's & FT ich zu machen habe (der Teiler ist ja nun klar definiert), kann ich zu weiteren WE/FT Dienster verdonnert werden, wenn ich die mir zustehenden bereits abgeleistet habe oder kann ich dankend ablehnen (mit dem Hinweis darauf, dass eine gleichmäßige Einteilung nicht vorliegen kann?
Grüße
Neue Arbeitszeit- und Dienststundenregelung NRW
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