Hallo Leute,
ich war eine Woche im Krankenhaus (Lungenprobleme), komme nach Hause und finde einen Briefumschlag von der Telekom vor (Gelb). Mein Mann macht gerade einen EDV-Kurs beim Arbeitsamt und schaut den Telekom-Kram nicht an. Am 24. Oktober kam das an. Beabsichtigt ist jetzt mich in Rente zu schicken. Ich habe einen Monat Zeit zu wiedersprechen und kann den Betriebsrat beteiligen. Steht nicht dabei welchen. Ich gehöre zu diesem Rat in Berlin, die ja wohl gar nicht gewählt werden. Schwebehindertenmann wird beteiligt.
Kann mir einer sagen, wann ich dann in Rente bin wegen Dienstunfähigkeit?
Ich will denen schon schreiben, daß ich nicht einig bin, weil ich ja in Behandlung bin und die was anderes bieten sollen als DTKS. Meine Psychiaterin meint, daß ich im Frühjahr wieder auf dem Damm bin. Aber bei DTKS wird das nichts mehr.
Da steht leider nicht wann ich mein volles Gehalt nicht mehr kriege. Kriege ich den Dezember noch voll ? Oder bin ich ab Dezember in Rente? Vielleicht kennt sich jemand aus !!! Bei uns ist das Geld ganz knapp, weil man Mann arbeitslos ist.
Ein Kollege hat mir eine PN geschickt und geschrieben, ich kann den Urlaub ausgezahlt bekommen. Machen die das automatisch?
Entschuldigung. Sehe gerade daß ich ja immer Rente schreibe. Meine natürlich Pension.
Danke für eure Hinweise.
Sabinchen.
DTKS - Drohende Dienstunfähigkeit
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Re: DTKS - Drohende Dienstunfähigkeit
Hallo Sabinchen,
Deine Situation gleicht einem Fall einer Bekannten, die vor dem VG Berlin wegen gleicher Sache klagt.
Dort haben am letzten Donnerstag die Richter entschieden, dass vor einer Versetzung in den Ruhestand zunächst zu prüfen ist, ob eine weitere Verwendung möglich ist. Sie sprachen von Weiterverwendung vor Versorgung.
Hierzu gibt es einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 06.03.2012, Az.: 2 A 5/10
Am VG Berlin wurde entschieden, dass sich die Bekannte erneut einer medizinischen Begutachtung unterziehen müsse.
Hintergrund ist eine psychische Erkrankung, deren Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Gesundung führen wird, so ihre Anwältin. Jedoch mit der Einschränkung, dass ihr derzeitiger Dienstposten keineswegs mehr ausgeübt werden sollte.
Sie begründete es vor Gericht mit der Aussage:
Für die Feststellung der Dienstunfähigkeit reicht es nicht aus, dass der Beamte den Pflichten seines bisherigen Dienstpostens nicht mehr gewachsen ist. Dienstunfähigkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn der Beamte den Anforderungen von keinem der für sein statusrechtliches Amt - ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten - innerhalb der Behörde vorgesehenen Dienstposten mehr gerecht werden kann.
Was will ich Dir damit sagen?
Ich will Dir Mut machen, dass die angekündigte Versetzung in den Ruhestand noch nicht in „Sack und Tüten“ ist …und… wer nicht kämpft der hat schon verloren.
Such Dir schnell einen Anwalt, der Dich berät und bei Deinen Entscheidungen unterstützt. Nur so hast Du eine Chance aus diesem Dilemma heraus zu kommen.
Deine Situation gleicht einem Fall einer Bekannten, die vor dem VG Berlin wegen gleicher Sache klagt.
Dort haben am letzten Donnerstag die Richter entschieden, dass vor einer Versetzung in den Ruhestand zunächst zu prüfen ist, ob eine weitere Verwendung möglich ist. Sie sprachen von Weiterverwendung vor Versorgung.
Hierzu gibt es einen Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 06.03.2012, Az.: 2 A 5/10
Am VG Berlin wurde entschieden, dass sich die Bekannte erneut einer medizinischen Begutachtung unterziehen müsse.
Hintergrund ist eine psychische Erkrankung, deren Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Gesundung führen wird, so ihre Anwältin. Jedoch mit der Einschränkung, dass ihr derzeitiger Dienstposten keineswegs mehr ausgeübt werden sollte.
Sie begründete es vor Gericht mit der Aussage:
Für die Feststellung der Dienstunfähigkeit reicht es nicht aus, dass der Beamte den Pflichten seines bisherigen Dienstpostens nicht mehr gewachsen ist. Dienstunfähigkeit liegt vielmehr erst dann vor, wenn der Beamte den Anforderungen von keinem der für sein statusrechtliches Amt - ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten - innerhalb der Behörde vorgesehenen Dienstposten mehr gerecht werden kann.
Was will ich Dir damit sagen?
Ich will Dir Mut machen, dass die angekündigte Versetzung in den Ruhestand noch nicht in „Sack und Tüten“ ist …und… wer nicht kämpft der hat schon verloren.
Such Dir schnell einen Anwalt, der Dich berät und bei Deinen Entscheidungen unterstützt. Nur so hast Du eine Chance aus diesem Dilemma heraus zu kommen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: DTKS - Drohende Dienstunfähigkeit
Bekomme ich da 30 Tage Urlaub ausgezahlt ? Oder kommt der Schwerbehindertenurlaub noch dazu ?dibedupp hat geschrieben: EU wird mittlerweile automatisch ausgezahlt.
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Re: DTKS - Drohende Dienstunfähigkeit
ne- du bekommst nur den "unionsrechtlich" Mindesturlaub von vier Wochen- bei 5 tage Woche sind das 20 Tage
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Re: DTKS - Drohende Dienstunfähigkeit
Hallo Sabinchen,
dieser Hinweis ist nur zum Teil richtig.
Gruß
dieser Hinweis ist nur zum Teil richtig.
Bezogen auf Deine Frage hast Du vollen Anspruch an Sonderurlaub aus Deiner Schwerbehinderung, d.h. die 5 Tage müssen Dir finanziell auch abgegolten werden.Cyber hat geschrieben:ne- du bekommst nur den "unionsrechtlich" Mindesturlaub von vier Wochen- bei 5 tage Woche sind das 20 Tage
Gruß
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