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Zwei konkrete Fragen zur Untersuchung bei Verbeamtung

Verfasst: 1. Mai 2014, 11:15
von abc2014
Schönen guten Morgen,

ich habe zwei sehr konkrete Fragen zur amtsärztlichen Untersuchung bei einer Verbeamtung und hoffe, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Die Suchfunktion habe ich ausgiebig benutzt, aber entweder keine oder (leider) sich widersprechende Informationen gefunden. Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

1. Zum einen würde mich interessieren (am Beispiel des Bundeslandes Berlin, aber gerne auch bundesweit), wie weit zurück Fragen zu in der Vergangenheit vorgekommenen Krankheiten gestellt werden? Hier findet man sehr unterschiedliche Aussagen, aber wenig konkretes. Manche berichten, dass die Fragebogen nach den letzten 5 Jahren, nach 5-10 Jahren oder unbegrenzt fragen. Hat vielleicht jemand aktuelle Informationen aus Berlin oder anderen Bundesländern?

2. Müssen dem Amtsarzt pauschal Schweigepflichtsentbindungen der eigenen Ärzte gegeben werden oder passiert das nur, wenn aufgrund einer angegebenen Vorerkrankung Befunde eingeholt werden müssen?

Vielen Dank, schönen 01. Mai noch,
abc2014

Re: Zwei konkrete Fragen zur Untersuchung bei Verbeamtung

Verfasst: 1. Mai 2014, 16:29
von Carrington
abc2014 hat geschrieben:Schönen guten Morgen,

ich habe zwei sehr konkrete Fragen zur amtsärztlichen Untersuchung bei einer Verbeamtung und hoffe, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Die Suchfunktion habe ich ausgiebig benutzt, aber entweder keine oder (leider) sich widersprechende Informationen gefunden. Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

1. Zum einen würde mich interessieren (am Beispiel des Bundeslandes Berlin, aber gerne auch bundesweit), wie weit zurück Fragen zu in der Vergangenheit vorgekommenen Krankheiten gestellt werden? Hier findet man sehr unterschiedliche Aussagen, aber wenig konkretes. Manche berichten, dass die Fragebogen nach den letzten 5 Jahren, nach 5-10 Jahren oder unbegrenzt fragen. Hat vielleicht jemand aktuelle Informationen aus Berlin oder anderen Bundesländern?

2. Müssen dem Amtsarzt pauschal Schweigepflichtsentbindungen der eigenen Ärzte gegeben werden oder passiert das nur, wenn aufgrund einer angegebenen Vorerkrankung Befunde eingeholt werden müssen?

Vielen Dank, schönen 01. Mai noch,
abc2014
Man muss keinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dann wird halt nach Aktenlage / eigenen Angaben entschieden.