BaP Krankheitstage?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Luka
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BaP Krankheitstage?

Beitrag von Luka »

Man hört ja immer wieder, dass man als BaP nur eine bestimmte Anzahl von Fehltagen haben sollte!

Ist hier tatsächlich was dran?

Sind 20 Fehltage in 2 Jahren zu viel oder noch im Rahmen?
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Bundesfreiwild
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Re: BaP Krankheitstage?

Beitrag von Bundesfreiwild »

BaP?

Die letzte Richtlinie für die Bundesbeamten der Telekom war inhaltlich ungefähr so:

Ab 42 Tagen krank im zurückliegenden Kalenderhalbjahr (einzeln, mehrfach oder am Stück zusammengekommen) soll/muss ein BEM-Verfahren durchgeführt werden, um die Erkenntnis zu erlangen, ob und wie man die Kranktagenquote arbeitgeberseitig evtl. verringern kann (sofern es am Arbeitsplatz/-Umfeld liegt).

Nach ca. 75-90 Tagen (je nach Auslegung oder Terminsetzung in den Personalsystemen) im zurückliegenden Kalenderjahr kann der Arbeitgeber ein Untersuchung beim Betriebs/Amtsarzt anleiern, ob der Beamte noch dienstfähig ist oder nicht, ggfs. mit Änderungen der Tätigkeit, etc. oder in Teildienstfähigkeit).

Dass die meisten Leute mal 2 Wochen im Jahr eine Erkältung aussitzen müssen, ist normal und kein Anlass zu irgendwelchen Massnahmen.
Kater-Mikesch
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Re: BaP Krankheitstage?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

gibt es eine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit und gibt es (offiziellen und nachweisbaren) Vorgaben, ob und wann bei bestimmten Fehltagen gekündigt werden kann?

Ich denke mal nicht...
Luka
Beiträge: 2
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Re: BaP Krankheitstage?

Beitrag von Luka »

So habe mich ein wenig schlau gemacht...ab 3 Monate oder mehr Fehlzeit wird die Probezeit automatisch um die gleiche Zeit vetlängert. Bei allem was darunter liegt dürfte es keine Probleme geben!!!

Habe noch ein erfahrenen Kollegen gefragt, dieser sagte das es doch völlig normal sei, dass man im Jahr 2 Wochen wegen Grippe etc. Ausfällt...irgendwie logisch.

Zudem gibt es ein neues Gerichtsurteil diesbezüglich, somit können BaP nicht so einfach wegen gesundheitlicher Eignung entlassen werden :D

Werde das Urteil mal raussuchen.
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