Guten Tag!
Ich habe in diesem Forum einen Meinungsaustausch mit Angabe der Urteile zu dem o.g. Theme gelesen, finde diesen aber leider nicht wieder.
Müssen Überstunden nach Frühpensionierung angewiesen werden - wo finde ich die Antworten?
Vielen Dank
AAlfred
Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Ich kann nur für meinen Fall sprechen, mir wurden die Überstunden ausgezahlt. Grundsätzlich hast du diese Stunden ja geleistet, da du dafür keinen Freizeitausgleich mehr nehmen kannst wegen deiner Frühpensionierung müssen dir die Überstunden ausgezahlt werden. Alles andere würde ja bedeuten das du umsonst gearbeitet hast und das ist meines Wissens Gesetzeswidrig. Quellenangaben kann ich dir jetzt aus dem Stehgreif keine sagen. Anders sieht es bei nichtgenommenen Urlaub aus.
egyptwoman
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
...leider nicht...
und genau umgekehrt.
urlaub wird ausgezahlt, überstunden nicht ...
und genau umgekehrt.
urlaub wird ausgezahlt, überstunden nicht ...
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Hallo,
die Überstunden verfallen i. d. R. - wenn der Dienstherr dir diese Stunden nicht freiwillig auszahlt, hast du rechtlich gesehen keine Chance darauf, dir die Überstunden auszahlen zu lassen...gleiches gilt im umgekehrten Fall für die Minusstunden - dann hast du im Fall der Minusstunden eben Glück gehabt...
Anders sieht es beim (Mindest)-Urlaub aus, der muss dir für eine bestimmte Zeit ausgezahlt werden, wenn du in die DU gehst...
Google mal nach den Stichwörten, dann findest du die genaue Regelung bzw. die jeweiligen Rechtssprechungen zum nicht genommen Urlaub nach einer DU !
die Überstunden verfallen i. d. R. - wenn der Dienstherr dir diese Stunden nicht freiwillig auszahlt, hast du rechtlich gesehen keine Chance darauf, dir die Überstunden auszahlen zu lassen...gleiches gilt im umgekehrten Fall für die Minusstunden - dann hast du im Fall der Minusstunden eben Glück gehabt...
Anders sieht es beim (Mindest)-Urlaub aus, der muss dir für eine bestimmte Zeit ausgezahlt werden, wenn du in die DU gehst...
Google mal nach den Stichwörten, dann findest du die genaue Regelung bzw. die jeweiligen Rechtssprechungen zum nicht genommen Urlaub nach einer DU !
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Du bekommst die Stunden ausgezahlt. ICH HABE SIE AUCH BEKOMMEN
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Ebenso 20 Urlaubstage pro Jahr. Mit Anwalt geht es schneller
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Das hat wohl nicht unbedingt etwas zu sagen. Es kommt wohl auf den Einzelfall an:Hilde88 hat geschrieben:Du bekommst die Stunden ausgezahlt. ICH HABE SIE AUCH BEKOMMEN
http://www.vdaa.de/index.php?option=com ... n&Itemid=9
Als ich in den Vorruhestand ging (DB- 55er Regelung) wurden mir über 200 Überstunden ausgezahlt.
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Was sagt uns das? Im Zweifelsfall einfach einen formlosen Antrag auf Auszahlung der Überstunden beim Dienstherrn stellen und sehen, ob er es macht.
Mit der Bitte um einen Angabe der Rechtsgrundlage, falls sie nicht ausgezahlt werden.
Mit der Bitte um einen Angabe der Rechtsgrundlage, falls sie nicht ausgezahlt werden.
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Meines Wissens sind Überstunden durch Freizeit auszugleichen, da dies im vorliegenden Fall nicht möglich ist, sollten die Überstunden doch dann vergütet werden. Es wäre doch mehr als fraglich, wenn man Überstunden nicht abgegolten bekommt, entweder durch Freizeitausgleich oder eben, falls das nicht möglich ist, durch Vergütung. Man hat ja für diese Stunden eine Leistung erbracht, nämlich Dienst geleistet. Wenn man jetzt davon ausgeht das die Stunden wegen DU nicht ausgezahlt werden (ausgleich durch Freizeit wäre ja in DU kaum möglich), würde das im Umkehrschluss heißen, das man die Stunden für nichts gearbeitet hat? Ob das rechtlich zulässig ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Natürlich wie schon ein anderer User geschrieben hat, hat es keine neg. Auswirkungen wenn man Minusstunden vor sich hinschiebt, aber dafür kann ja der Bedienstete in der Regel nichts.
Ich würde auf jeden Fall nen formlosen Antrag auf Auszahlung der Überstunden stellen und mich bei einem RA für Beamtenrecht mal kundig machen, der sollte am ehesten wissen wie die Rechtslage ist. Kenne persönlich auch niemandem dem die Auszahlung der Überstunden verwehrt wurde.
egyptwoman
Natürlich wie schon ein anderer User geschrieben hat, hat es keine neg. Auswirkungen wenn man Minusstunden vor sich hinschiebt, aber dafür kann ja der Bedienstete in der Regel nichts.
Ich würde auf jeden Fall nen formlosen Antrag auf Auszahlung der Überstunden stellen und mich bei einem RA für Beamtenrecht mal kundig machen, der sollte am ehesten wissen wie die Rechtslage ist. Kenne persönlich auch niemandem dem die Auszahlung der Überstunden verwehrt wurde.
egyptwoman
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Re: Auszahlung Überstunden nach Frühpensionierung
Hallo,
die Auszahlung der Überstunden bei der 55-er Regelung ist eine freiwillige Angelegenheit des Dienstherrn - einen Rechtsanspruch gibt es meines Wissens nicht.
Die Auszahlung des anteiligen gesetzlichen Urlaubes bei DDU ist höchstrichterlich auf EU-Ebene geklärt - hier aber eben nur der nicht genommene Anteil des gesetzlichen Mindesturlaubes von 20 Tagen...
Die Überstunden werden bei DDU meines Wissens nicht ausgezahlt, es sei denn, dass die Behörde bzw. der Dienstherr dies freiwillig macht - also:
Einfach einen formlosen Antrag auf Auszahlung der Überstunden und/oder Urlaub stellen und dann abwarten...
Wenn diese nicht ausgezahlt werden, dann müssen diese Überstunden ggf. bei einer möglichen Reaktivierung wieder gutgeschrieben werden...
Vielleicht gibt es ja auch Gerichtsentscheidungen, die diese Fälle bereits abgehandelt haben...
die Auszahlung der Überstunden bei der 55-er Regelung ist eine freiwillige Angelegenheit des Dienstherrn - einen Rechtsanspruch gibt es meines Wissens nicht.
Die Auszahlung des anteiligen gesetzlichen Urlaubes bei DDU ist höchstrichterlich auf EU-Ebene geklärt - hier aber eben nur der nicht genommene Anteil des gesetzlichen Mindesturlaubes von 20 Tagen...
Die Überstunden werden bei DDU meines Wissens nicht ausgezahlt, es sei denn, dass die Behörde bzw. der Dienstherr dies freiwillig macht - also:
Einfach einen formlosen Antrag auf Auszahlung der Überstunden und/oder Urlaub stellen und dann abwarten...
Wenn diese nicht ausgezahlt werden, dann müssen diese Überstunden ggf. bei einer möglichen Reaktivierung wieder gutgeschrieben werden...
Vielleicht gibt es ja auch Gerichtsentscheidungen, die diese Fälle bereits abgehandelt haben...