Guten Abend und Hallo!
Ich bin Kommunalbeamtin im mD, und nun bereits seit über einem Jahr dauerhaft krankgeschrieben. Nach Auskunft des Personalrats besteht die Möglichkeit, die eigene Dienstunfähigkeit gegenüber dem DH zu erklären, bzw. die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu beantragen.
Nun meine Frage: Sind in diesem Fall irgendwelche bestimmten Formulierungen notwendig, worauf ist zu achten? Evt. hat jemand sogar einen Mustertext für mich?!
Bin für jeden Tipp dankbar!
LG Penelope
Dienstunfähigkeit selbst erklären
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Re: Dienstunfähigkeit selbst erklären
Gibt keinen Musterbogen, schreibe deinem Personalchef das du aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand stellst. Dieser leitet das dann an die entsprechende Stelle weiter. Von da wirst du eine Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung bekommen. Du wirst aufgefordert werden, alle bisherigen Untersuchungsergebnisse deines Arztes vorzulegen. Der Amtsarzt schreibt dann ein Gutachten, inwieweit er meint das du dienstunfähig bist, es besteht auch die Möglichkeit das du teildienstfähig geschrieben wirst. Deine zuständiger Dienstherr wird dann aufgrund dieses Gutachtens (an das er sich halten kann aber nicht muss) ob du in den Ruhestand versetzt wirst und dir u.U. noch Auflagen erteilen um deine Dienstfähigkeit wieder herzustellen, das auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens.
egyptwoman
P.S. Schau mal in das für dich zuständige Beamtengesetz für dein Bundesland, gib das Gesetz in dem Schreiben mit an, nach welchem du die Überprüfung deiner Dienstfähigkeit beantragst. In Bayern wäre das Artikel 64 des Bayerischen Beamtengesetzes.
Du wirst viel Kraft und Nervenstärke brauchen, denn wenn du dich hier durch das Forum liest wirst du sehen das Amtsärzte nicht unbedingt Menschenfreunde sind und wieviele Steine dir dabei in den Weg gelegt werden können. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Du wirst auch damit rechnen müssen wenn dein Antrag durchgeht, das du nach einem bestimmten Zeitraum - in der Regel 2 Jahre - zur Nachuntersuchung zum Amtsarzt musst um festzustellen ob die Gründe für deine frühzeitige Pensionierung noch vorliegen. Das steht mir in der nächsten Zeit bevor.
egyptwoman
P.S. Schau mal in das für dich zuständige Beamtengesetz für dein Bundesland, gib das Gesetz in dem Schreiben mit an, nach welchem du die Überprüfung deiner Dienstfähigkeit beantragst. In Bayern wäre das Artikel 64 des Bayerischen Beamtengesetzes.
Du wirst viel Kraft und Nervenstärke brauchen, denn wenn du dich hier durch das Forum liest wirst du sehen das Amtsärzte nicht unbedingt Menschenfreunde sind und wieviele Steine dir dabei in den Weg gelegt werden können. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Du wirst auch damit rechnen müssen wenn dein Antrag durchgeht, das du nach einem bestimmten Zeitraum - in der Regel 2 Jahre - zur Nachuntersuchung zum Amtsarzt musst um festzustellen ob die Gründe für deine frühzeitige Pensionierung noch vorliegen. Das steht mir in der nächsten Zeit bevor.
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Re: Dienstunfähigkeit selbst erklären
Hallo Penelope1970,
du kannst natürlich deinem Dienstherrn diesen formlosen Antrag stellen...schau einfach mal in deinem Landesgesetz nach, bzw. frag doch deinen Personalrat - der muss das doch wissen...
Aber anders herum muss ich mal fragen, warum du das machst. Lass es doch so weiter laufen und du bekommst deine Besoldung weiter - der DH wird schon früh genug von sich aus eine DUU beauftragen.
Da kannst du dir auch blöde Fragen vom AA ersparen...
Bei einer DDU im Auftrag vom DH, kannst du immer auf den DH verweisen...
du kannst natürlich deinem Dienstherrn diesen formlosen Antrag stellen...schau einfach mal in deinem Landesgesetz nach, bzw. frag doch deinen Personalrat - der muss das doch wissen...
Aber anders herum muss ich mal fragen, warum du das machst. Lass es doch so weiter laufen und du bekommst deine Besoldung weiter - der DH wird schon früh genug von sich aus eine DUU beauftragen.
Da kannst du dir auch blöde Fragen vom AA ersparen...
Bei einer DDU im Auftrag vom DH, kannst du immer auf den DH verweisen...
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Re: Dienstunfähigkeit selbst erklären
So ist es. Wenn dein Dienstherr dich wegen längerer Erkrankung (mit schlechter Perspektive für eine dauerhafte Dienstaufnahme) in die Dienstunfähigkeit schicken WILL, dann soll er das von sich aus machen. Ja, die machen das bei "normalen" Behörden recht ungerne, weil es ja evtl. zu Reaktivierungsklagen führen könnte und das Image der Behörde nicht verbessert.
Aber von DEINER Sicht aus wäre es einfach besser, "gemütlich" weiter krank zu sein, dein aktives Einkommen so lange wie möglich einzunehmen und in aller Ruhe auf die Aufforderung zur Begutachtung durch einen Amtsarzt ZU WARTEN. Wenn der dich dann "kaputt" schreibt, ist das insoweit okay.
Dir bleibt DANN aber auch die Möglichkeit offen, bei einer Gesundung auch die Reaktivierung in den Dienst zu beantragen und ggfs. einzuklagen.
Ich würde NIEMALS von mir aus dem Dienstherrn die unangenehme Arbeit abnehmen, mich in die dauerhafte Dienstunfähigkeit zu manövrieren.
Halte einfach still, sei krank und alles wird von selbst anlaufen.
Aber von DEINER Sicht aus wäre es einfach besser, "gemütlich" weiter krank zu sein, dein aktives Einkommen so lange wie möglich einzunehmen und in aller Ruhe auf die Aufforderung zur Begutachtung durch einen Amtsarzt ZU WARTEN. Wenn der dich dann "kaputt" schreibt, ist das insoweit okay.
Dir bleibt DANN aber auch die Möglichkeit offen, bei einer Gesundung auch die Reaktivierung in den Dienst zu beantragen und ggfs. einzuklagen.
Ich würde NIEMALS von mir aus dem Dienstherrn die unangenehme Arbeit abnehmen, mich in die dauerhafte Dienstunfähigkeit zu manövrieren.
Halte einfach still, sei krank und alles wird von selbst anlaufen.