ich habe versucht, mich mal durch den "Versicherungsdschungel" zu kämpfen
Oh - aber gebracht hat es dir nichts - oder ?
Dafür gibt es Versicherungsexperten die dir sicherlich weiterhelfen könnten !
Jedenfalls gehen die Meinungen der Versicherer sehr auseinander......während der Eine die BU-Versicherung als das Beste für einen
Strafvollzugsbediensteten ansieht, schwört der Andere auf eine DU-Versicherung
Dann würde mich einmal interessieren, welcher Versicherer für einen Strafvollzugsbeamten auf eine reine BU-Versicherung schwört ?
Wenn Du ihn mal wieder triffst - frage ihn ob er eine gute Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die bei einer Falschberatung zahlt.
Einfach hier im Forum mal die Informationen über eine Dienstunfähigkeitsabsicherung nachlesen.
Wenn Du eine Versicherung abschließt, sollte es eine Dienstunfähigkeitsabsicherung sein, die auf die abstrakte wie auch auf die konkrete Verweisung verzichtet. Eine Teildienstunfähigkeit sollte mitversichert sein.
Und ganz wichtig es muss sich um eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für den Sicherheitsbereich handeln.
Darunter fallen z.B. Justizvollzugs- bzw. Polizeibeamte.
Dies bedeutet, auch wenn die Verwendung im Verwaltungsdienst noch nach den Versicherungsbedingungen möglich wäre, wird eine DU-Rente gezahlt - bei Versetzung des Dienstherren in den Ruhestand.
Im Forum findest Du von mir noch weitere Informationen dazu.
AUF JEDEN FALL auf die du-Klausel achten...Steinbock hat recht! ,,Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Dienstunfähigkeit mit in den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein und ist daher auch das Kernstück der Versicherung. Sie sichert dem Beamten das Recht auf Leistungen auch dann zu, wenn er „nur“ Dienstunfähig wird.'' Kannst du hier nochmal nachlesen...auch der unterschied zwischen berufsunfähigkeit und dienstunfähig wird dabei hoffentlich klar beamten-infoportal.de/stolperfalle-dienstunfaehigkeitsklausel.
Aber lass dich dazu auf jeden fall nochmal ausführlich beraten.
Grüße