Ansprüche nach Dienstunfall

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Anne3004
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Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Anne3004 »

Ich hatte im Dezember 2013 einen Wegeunfall, bei dem ich mit einem Fuß so stark umgeknickt bin, dass es zu einem Bluterguss und Bänderriss kam. Ich bin noch immer in ärztlicher Behandlung. Der Unfall kam zustande, als ich das Amtsgebäude verließ und zum Parkplatz wollte. Der Platz war stockdunkel; die Beleuchtung funktionierte nicht. Außerdem ist der breite Treppenabsatz stark beschädigt. An einer Stelle, wo ein größeres Stück Beton heraus gebrochen ist, bin ich umgeknickt. Aus meiner Sicht liegt hier eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vor. Ich bin der Meinung, durch einen solchen Unfall dürfen mir keine Nachteile entstehen. Nun zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet, für die Arztbesuche, Physiotherapie usw. meine Freizeit zu nutzen? Oder muss der Dienstherr mich bezahlt freistellen? Ich muss nun alle Stunden nacharbeiten. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine gesetzliche Grundlage dafür parat hat. Das Sonderurlaubsgesetz greift hier nicht.
Kater-Mikesch
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
als erstes würde ich mal dringend empfehlen, diesen "Unfall" als Dienstunfall zu melden...

Denn wie sonst willst du irgendwelche Ansprüche geltend machen, wenn keiner über deinen "Dienstunfall" bescheid weiß ???
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Ruheständler
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Ruheständler »

Anne3004 hat geschrieben: Bin ich verpflichtet, für die Arztbesuche, Physiotherapie usw. meine Freizeit zu nutzen? Oder muss der Dienstherr mich bezahlt freistellen? Ich muss nun alle Stunden nacharbeiten. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine gesetzliche Grundlage dafür parat hat. Das Sonderurlaubsgesetz greift hier nicht.
Der Kater hat Recht, erst mal als Dienstunfall melden dann abwarten ob er anerkannt wird,erst dann würde ich zum Rundumschlag ausholen wie Fürsorgepflicht des Dienstherrn .
Was die ärzliche Behandlungszeit betrifft innerhalb oder ausserhalb der Dienstzeit bin ich auch nicht verlässlich fündig geworden,nur nach Anerkennung als Dienstunfall wird es dem Dienstherrn schwer fallen die Behandlungzeiten in die Freizeit legen zu lassen ( eigener Erfahrungswert ) :mrgreen:
Infos dazu Beamtenrecht(müsste als Angestellter aber auch sinngemäß gelten):
§ 45 BeamtVG - Meldung und Untersuchungsverfahren
(1) Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche nach diesem Gesetz entstehen können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalles bei dem Dienstvorgesetzten des Verletzten zu melden. § 32 Satz 2 bleibt unberührt. Die Frist nach Satz 1 gilt auch dann als gewahrt, wenn der Unfall bei der für den Wohnort des Berechtigten zuständigen unteren Verwaltungsbehörde gemeldet worden ist.
(2) Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird Unfallfürsorge nur gewährt, wenn seit dem Unfall noch nicht zehn Jahre vergangen sind und gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles nicht habe gerechnet werden können oder dass der Berechtigte durch außerhalb seines Willens liegende Umstände gehindert worden ist, den Unfall zu melden. Die Meldung muss, nachdem mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles gerechnet werden konnte oder das Hindernis für die Meldung weggefallen ist, innerhalb dreier Monate erfolgen. Die Unfallfürsorge wird in diesen Fällen vom Tage der Meldung an gewährt; zur Vermeidung von Härten kann sie auch von einem früheren Zeitpunkt an gewährt werden.
(3) Der Dienstvorgesetzte hat jeden Unfall, der ihm von Amts wegen oder durch Meldung der Beteiligten bekannt wird, sofort zu untersuchen. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle entscheidet, ob ein Dienstunfall vorliegt und ob der Verletzte den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Entscheidung ist dem Verletzten oder seinen Hinterbliebenen bekannt zu geben. (...)
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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tiefenseer
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Anne,

Frage: Gehört der Parkplatz incl. der Beleuchtung noch zu Gelände des Amtsgebäudes?
Wer ist für den Zustand der der Beleuchtung des Parkplatzes und der von Dir beschriebenen Treppe
zuständig?
Kannst Du an Hand von Fotos/Zeugen belegen, wie lange dieser Zustand bereits bestand?

Weiteres nach Beantwortung der Fragen.

Zum weiteren Procedere des Dienstunfalles hast Du bereits wertvolle Hinweise erhalten.

Gruß vom Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Anne3004
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Anne3004 »

Entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe. Streite mich seit Monaten mit meinem Dienstherrn, laufe ständig zu Ärzten und Therapien. Bin also voll im Stress.
Nun zu Euren Antworten. Erst einmal Danke dafür. Aber das habe ich alles schon selbst recherchiert.
Der Unfall ist damals sofort als Dienstunfall anerkannt worden. Trotzdem bleibt mein Dienstherr dabei, dass ich Arzt- und Therapiebesuche in meiner Freizeit abwickeln muss bzw. bei Notwendigkeit während der Dienstzeit diese nachzuarbeiten habe.
Der Parkplatz inkl. Beleuchtung und Treppe gehört zum Amtsgebäude. Die Beleuchtung wurde 4 Wochen nach dem Unfall auf LED umgestellt und damit erneuert. Trotzdem wird behauptet, sie sei in Ordnung gewesen. Leider habe ich für den besagten Tag keine Zeugen. Fotos von der Treppe habe ich gemacht, aber erst nach dem Unfall. Der Zustand ist immer noch der Gleiche.
Inzwischen habe ich mir einen Fachanwalt gesucht. Allerdings muss ich viele Punkte selbst erledigen, bevor dieser tätig werden darf, weil sonst die Rechtsschutzversicherung nicht deckt. Meine Eigenbeteiligung für die Beratung durch einen Anwalt kommt nun auch noch als Kosten hinzu (250,- €).
Nun hat unsere "Führung" gewechselt und man hat erstmalig das Gespräch mit mir gesucht. Derzeit muss ich von Ärzten, MRT usw. Nachweise einholen, dass alle Termine im Zusammenhang standen mit dem besagten Unfall und dass andere Termine außerhalb meiner Dienstzeit nicht möglich waren.
Einige schütteln mit dem Kopf. Ich komme mir blöd vor, aber vielleicht bringt es mich ja weiter. Allerdings möchte ich auch die Zeiten gut geschrieben haben, die in meiner Freizeit stattfanden (z.B. 22 Physiotherapien). Kann mir nun einer weiter helfen?



Im Prinzip bin ich noch nicht viel weiter.
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Mikesch
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Mikesch »

Anne3004 hat geschrieben:Der Unfall ist damals sofort als Dienstunfall anerkannt worden.
Das ist der springende Punkt, das hast Du ja wohl auch schriftlich!
All Deine weiteren Ausführungen zum Unfall sind völlig unerheblich und völlig belanglos! Es ist völlig egal, was Du da alles beschreibst, es ist immer ein Dienstunfall, wie Du schreibst, ja auch anerkannt.
Anne3004 hat geschrieben: Trotzdem bleibt mein Dienstherr dabei, dass ich Arzt- und Therapiebesuche in meiner Freizeit abwickeln muss
Auch richtig, es sei denn, Termine können nur während der Dienstzeit realisiert werden. Meist liegen die Arbeitszeiten von Ärzten aber in den Dienstzeiten...
Richtig ist...
Anne3004 hat geschrieben:dass alle Termine im Zusammenhang standen mit dem besagten Unfall und dass andere Termine außerhalb meiner Dienstzeit nicht möglich waren.
Wo ist das Problem? Der Arzt stellt das entsprechende Attest aus, die Kosten dafür übernimmt der Dienstherr, da Dienstunfall...
Anne3004 hat geschrieben:bzw. bei Notwendigkeit während der Dienstzeit diese nachzuarbeiten habe.
Völliger Schwachsinn! Kann ich auch nicht glauben, dass das jemand derlei Rechtswidriges behauptet hat, hast Du das schriftlich, wenn, dann wäre das ein Fall für einen Anwalt mit Klage wenn Dir hier Stunden in Abzug gebracht wurden!!!
Anne3004 hat geschrieben:Allerdings möchte ich auch die Zeiten gut geschrieben haben, die in meiner Freizeit stattfanden
DAS kannst Du dir abschminken! So was läuft unter Schadensersatz, wenn ein Dritter Deinen Unfall verursacht hat, NICHT in Deinem Fall!

Mal von Deiner Problematik abgesehen...
Wenn ich durch einen DU ausgeknockt bin, bin ich so lange krank geschrieben, bis ich den Ursprungszustand wieder her gestellt habe, all die beschriebenen Problematiken entstehen dann erst gar nicht....
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Anne3004
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Re: Ansprüche nach Dienstunfall

Beitrag von Anne3004 »

Vielen Dank für die sehr guten Antworten. Jetzt fühle ich mich schon etwa sicherer. Ich habe diverse Anträge auf Dienstbefreiung gestellt, da andere Termine nicht möglich waren. Alles abgelehnt. Schriftlich!
Warum muss ich meine Freizeit dafür nutzen? Wenn jetzt z.B. Termine am Abend genommen werden. Es war doch ein Dienstunfall. Der größte Fehler, den ich gemacht habe: Ich habe mich nur 3 Tage krankschreiben lassen. Dumm gelaufen. Hab ich gemacht, weil die Arbeit sowieso liegen bleibt, also gehe ich lieber arbeiten. Hab so schon genug Stress, weil zu viel Arbeit für zu wenige Arbeitnehmer.
Nun werde ich im Dezember operiert. Ich bin schlauer geworden. Werde mich erst gesundschreiben lassen, wenn die Heilung vollkommen abgeschlossen ist. Ob das geklappt hätte, wenn ich die Physiotherapie in die Dienstzeit gelegt hätte und mir eine Bestätigung besorgt hätte, dass andere Termine nicht möglich waren?
Einen schönen 1. Advent !!!
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