Hallo,
ich habe bereits hier im Forum gelesen, dass das Thema BEV, Bahn und Jobservice heiß diskutiert wird. Da es für Beamte die bei Jobservice gelandet sind nicht wirklich eine Perspektive gibt, gehen viele Beamte zu anderen Bundesbehörden. Auch ich habe darüber nachgedacht. Gibt es etwas was bei einer Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde zu beachten ist?
Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Ja - man sollte zuvor abklären, wie der Krankenversicherungsschutz danach noch möglich ist.Pit hat geschrieben:Hallo,
ich habe bereits hier im Forum gelesen, dass das Thema BEV, Bahn und Jobservice heiß diskutiert wird. Da es für Beamte die bei Jobservice gelandet sind nicht wirklich eine Perspektive gibt, gehen viele Beamte zu anderen Bundesbehörden. Auch ich habe darüber nachgedacht. Gibt es etwas was bei einer Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde zu beachten ist?
Die KVB wird bei Wechsel zu einer anderen Bundsbehörde vermutlich nicht mehr bestehen bleiben können.
Also muss man dann einen neuen PKV-Versicherer finden und dann ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Gruß vom Steinbock
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Hi Pit,
laut Satzung der KVB kannst du weiter dort bleiben. ( § 24, Abschnitt 2 b).
Bei den anderen Behörden läuft die Krankenversorung anders als bei uns.
Dort ist man beihilfefähig. Das heißt, je Familienstand trägt z.B. der Bund 50 % die
Kosten. Die restlichen mußt du dann z.B. über die KVB bzw einer PKV deiner Wahl abrechnen.
Aber alles andere was du kennst fällt weg. Du bist ja kein Eisenbahner mehr.
Aber erst wenn es zur VERSETZUNG kommt. Solange du nur abgeordnet bist bleibst du Bahner.
Ich wünsch dir viel Glück.
laut Satzung der KVB kannst du weiter dort bleiben. ( § 24, Abschnitt 2 b).
Bei den anderen Behörden läuft die Krankenversorung anders als bei uns.
Dort ist man beihilfefähig. Das heißt, je Familienstand trägt z.B. der Bund 50 % die
Kosten. Die restlichen mußt du dann z.B. über die KVB bzw einer PKV deiner Wahl abrechnen.
Aber alles andere was du kennst fällt weg. Du bist ja kein Eisenbahner mehr.
Aber erst wenn es zur VERSETZUNG kommt. Solange du nur abgeordnet bist bleibst du Bahner.
Ich wünsch dir viel Glück.
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Zunächst: Die Bahn ist vom Status her keine "andere Bundesbehörde" mehr. Du wechselt dann zu einer wirklichen Bundesbehörde! Es wird sich vsl. ändernPit hat geschrieben:Hallo,
Gibt es etwas was bei einer Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde zu beachten ist?
+ Bundesbehörde
- Jobticket
- Arbeitszeit
+- Änderungen bei Erstattung der Krankeitskosten (siehe Beitrag oben)
+- Beförderungssituation
+- Freifahrt
+- Zukunft der neuen Behörde bezgl. Rationalisierung, regionaler Standort
+- Neue Aufgaben
etc.
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Könntest Du mir diesen § hier mal anzeigen!jaschatz hat geschrieben:Hi Pit,
laut Satzung der KVB kannst du weiter dort bleiben. ( § 24, Abschnitt 2 b).
Nach meinen Informationen (Auskunft der KVB - sowie auch von einem noch Personalrat der Bahn)
ist die Weiterführung der KVB-Mitgliedschaft bei Versetzung zu einer anderen Behörde nicht mehr möglich.
Für weitere Informationen wäre ich dir dankbar.
Gruß vom Steinbock
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Da es bei der Bahn in Zukunft keine Beamten mehr geben wird, denke ich, wird sich die KVB irgendwann einmal auflösen und daher auch keine Beamten, die die Bahn verlassen versichern.
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Hallo Steinbock,
hier der gewünschte Abschnitt aus der Satzung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten KVB (gültig ab 01.01.2014):
bigpoint
hier der gewünschte Abschnitt aus der Satzung der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten KVB (gültig ab 01.01.2014):
Hoffe, ich konnte helfen.§ 24
Fortsetzung der Mitgliedschaft
Personenkreis...
Weitere Berechtigte
2 - Die Mitgliedschaft wird auf Antrag fortgesetzt von Mitgliedern, die......
b) vom BEV zu einer anderen Bundesbehörde oder zu einem anderen Dienstherrn
abgeordnet oder versetzt werden,
bigpoint
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
damit wurde ein Anreiz geschaffen zu anderen Behörden zu wechseln.
Damals, wie das mit der Maut losging und das BAG Personal brauchte um die Arbeit zu stemmen
kam aus dem Kollegenkreis der Einwurf "ich lege drauf wenn ich dahin gehe"
was ja auch damals richtig war.
Nur es wurde möglich gemacht und einige (viele Jüngere) sind wirklich gegangen.
Damals, wie das mit der Maut losging und das BAG Personal brauchte um die Arbeit zu stemmen
kam aus dem Kollegenkreis der Einwurf "ich lege drauf wenn ich dahin gehe"
was ja auch damals richtig war.
Nur es wurde möglich gemacht und einige (viele Jüngere) sind wirklich gegangen.
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Re: Bahnbeamte - Wechsel zu einer anderen Behörde
Guten Morgen, danke für die vielen Antworten. Verändern sich die Pensionsansprüche in irgendeiner Weise? Habe gehört, dass die sich nach den rechtlichen Vorschriften des letzten Dienstherren richten. Gibt's da Unterschiede?