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Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 5. Mär 2014, 08:30
von Redsmith
Guten Morgen,
wer hat die Aufgaben der WBV PA 4 nach der Strukturreform übernommen. BAPersBw? KompZTM?
Konkret gefragt, wer ist zuständig für die Anerkennung der Wohnung nach § 10 III BUKG bei Beamten?
Vielen Dank!
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 5. Mär 2014, 14:23
von Steinbock
Das einfachste wäre gewesen, auf der Internetseite der Bundeswehr nachzuschauen.
http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/i ... UBABSfYI2/
Gruß vom Steinbock
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 6. Mär 2014, 08:59
von Redsmith
Danke für die Antwort, so weit war ich leider auch schon.
Der Link hilft nicht wirklich weiter, weil keine Aussage zu den Zuständigkeiten getroffen wurde. Ich suche im Prinzip eine Übersicht, wer die Aufgaben der Dezernate der WBV übernommen hat. Diese Übersicht fehlt leider...
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 7. Mär 2014, 09:22
von Redsmith
Auch hier erhalte ich nur allgemeine Informationen zum BwDLZ.
Diese helfen nicht weiter. Das mir ein BwDLZ evtl weiterhelfen kann, weiß ich auch. Aber eine solche Auskunft, ist ja nicht Sinn dieses Forums. Z.Zt. bin ich im Urlaub, und wollte auf diesem Weg nähere Informationen erhalten.
Auf der genannten Internetseite wird nicht konkret beschrieben, wer die Aufgaben der Dezernate der WBV übernommen hat.
Diejeniegen die sich mit der Materie auskennen, kennen auch den Zuständigkeitserlass bzgl. Umzugskosten / Anerkennung der Wohnung.
Pauschal auf die BwDLZ zu verweisen ist falsch... Es gab/gibt klare Abgrenzungen wer für wen abrechnet bzw. die Wohnung anerkennt. Dies sind nicht immer die BwDLZ.
Der Zuständigkeitserlass ist leider überholt, da es keine WBV mehr gibt.
Ich weiß das es einen neuen Erlass diesbzgl. gibt, der liegt mir leider nicht vor und im Taschenbuch ist er auch noch nicht abgedruckt.
Bitte ab jetzt nur noch konkrete Hinweise auf entsprechende Erlasse/Verfügungen.
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 7. Mär 2014, 16:50
von Steinbock
Mein lieber Redsmith,
sollen wir dich an der Hand nehmen und dir die Informationen zeigen, die auf dieser von mir verlinkten Internetseite erkennbar sind?
Auf der rechten Seite siehst Du z.B. einen Flyer der auf Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr hinweist.
bei weiteren Recherchen im Internet findet man dann die entsprechende Internetseite:
http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BAIUD ... en-Bw.html
und dann gibt es auch da noch ein Hinweis auf:
http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/i ... yoCAJZfIbk!/
So jetzt reichts. Den Rest kannst Du wohl selbst finden.
Alternativ kann man auch bei der Truppe/Kaserne anrufen - oder haben die dort zur Zeit auch alle Urlaub ?
Gruß vom Steinbock
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 7. Mär 2014, 22:34
von Redsmith
Mein lieber Steinbock,
kennst du dich mit der Materie aus? Offenbar nicht... Antworten zu meiner Frage sind nicht erkennbar. Sonst würdest du sehen, dass der Flyer zu dieser Frage nicht weiter hilft und allgemein gehalten ist. Wenn es so offensichtlich ist, dann bitte ich hier die Antwort einzustellen...
Zwischenzeitig habe ich auch die Information erhalten, die ich benötige. Demnach ist IUD eben nicht ausschließlich zuständig, wie ich es bereits vermutet habe.
Ich habe das Forum bisher als Fachforum gesehen, wo sich diejeniegen äussern sollten, die auch fachlich qualifiziert was zur Thematik beitragen können. Mit dem Verweis auf Internetseiten ist dies nicht getan...
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 00:22
von Steinbock
Redsmith hat geschrieben:Mein lieber Steinbock,
kennst du dich mit der Materie aus? ...
Formuliere in Zukunft deine Fragen besser, denn Du wolltest doch nur wissen welches Amt/Behörde die Aufgaben der Wehrbereichsverwaltungen übernommen hat.
Zumindest machst Du nicht den Anschein, dass Du dich auskennst.
Von einem Soldaten sollte man auch erwarten können, dass er sich bei seiner Kompanie erkundigt.
Noch ein Hinweis - hier im Forum gibt es kein Honorar für die Beantwortung von Fragen.
Und sehr oft hilft ein Link auf eine Internet-Seite.
Allerdings setzt man dann auch voraus, dass der Fragende im Stande ist eine Internetseite zu lesen und sich gegebenenfalls auch auf den weiteren Folgeseiten zurecht zu finden.
Für mich ist hier Schluss.
Steinbock
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 07:58
von Redsmith
Also...
a)
Steinbock hat geschrieben:Formuliere in Zukunft deine Fragen besser, denn Du wolltest doch nur wissen welches Amt/Behörde die Aufgaben der Wehrbereichsverwaltungen übernommen hat.
Das habe ich bereits in meinem zweiten Post getan!
b)
Steinbock hat geschrieben:Von einem Soldaten sollte man auch erwarten können, dass er sich bei seiner Kompanie erkundigt.
Ich habe nirgends geschrieben das ich Soldat bin [/quote]
c) Ich habe mehrfach geschrieben, dass die Internetseite nicht weiterhilft!
Ich habe eine klare Frage gestellt, worauf ich eine klare Antwort erwarte.
Diese konntest du mir nicht geben. Also wieso äußerst du dich dann überhaupt zu dem Thema?
Wenn ich keine Antwort bekommen hätte, wäre es auch in Ordnung gewesen... aber der Fackelzug hier... lachhaft...
Dann stell ich mir weiter die Frage, wofür brauche ich ein Forum, wenn sowieso in 90 % der Fälle als Antwort kommt, dass man sich an die zuständige Stelle wenden soll...
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 13:06
von Ruheständler
Redsmith hat geschrieben: Z.Zt. bin ich im Urlaub, und wollte auf diesem Weg nähere Informationen erhalten.
.
wenn Dir die hier genannten ,,Hinweise,, nicht weiterhelfen können ,dann wirst Du wohl leider warten müssen bis Du wieder im Dienst bist, und es nutzt hier keinem was wenn der Umgangston in den Antworten zu wünschen übrig lässt
drum immer schön aufpassen...
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 14:28
von Conny
Also ich hab nun einfach mal von zu Hause die Internetangebote angeschaut und da steht, dass das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Kompetenzzentrum TM Bw - Referat TM 3 nun Reisekosten, Trennungsgeld, UKV Inland betreut.
Ansprechpartner ist aber normalerweise erstmal das zuständige BwDLZ (Bundeswehrdienstleistungszentrum) oder der StOS (Standortservice) vor Ort.
Gefunden ohne Zugriff aufs Intranet.
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 18:19
von Redsmith
@ Conny
Danke, der Hinweis auf StOS war schon mal gut! Mit dieser Information hätte ich weiter arbeiten können. Im Zielbetrieb sicherlich richtig, dass künftig TM 3 alles übernehmen soll...
Das komplizierte dabei ist ja, das die Anerkennung der Wohnung nicht immer von der abrechnenden Stelle vorgenommen wird. Mittlerweile bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass für meinen Fall die personalbearbeitende Dienststelle wohl zuständig ist.
@ Ruheständler
Ich gebe dir recht, dass ein rauer Umgangston hier keinem nützt... Ich habe aber die Schärfe nicht in das Gespräch gebracht
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 18:33
von Steinbock
Redsmith hat geschrieben: Ich gebe dir recht, dass ein rauer Umgangston hier keinem nützt... Ich habe aber die Schärfe nicht in das Gespräch gebracht
sicher - Du hast dich nur "dumm" gestellt.
nach der sogenannten Affentheorie -->
http://mikail-al-almany.de/2012/07/die-drei-affen/
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 18:40
von Redsmith
Wenn du meinst und damit glücklich bist...
Schade das man das Theman nicht schließen kann...
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 8. Mär 2014, 21:34
von Ruheständler
@ Conny,
Danke, es geht doch auch anders
@ Steinbock
warum so aggresiv ?
@ Redsmith
das Thema einfach schliessen, nein keine Lösung, bleib sachlich und frage weiter in die grosse Runde...
---nun aber end off Topic---
Re: Bundeswehr: Anerkennung der Wohnung § 10 III BUKG
Verfasst: 9. Mär 2014, 00:31
von Mikesch
OT:
Redsmith hat geschrieben:Ich habe das Forum bisher als Fachforum gesehen, wo sich diejeniegen äussern sollten, die auch fachlich qualifiziert was zur Thematik beitragen können. Mit dem Verweis auf Internetseiten ist dies nicht getan...
Ich habe eine klare Frage gestellt, worauf ich eine klare Antwort erwarte.
wofür brauche ich ein Forum, wenn sowieso in 90 % der Fälle als Antwort kommt...
Also wieso äußerst du dich dann überhaupt zu dem Thema?
...
Ähem...
Dies ist KEIN Fachforum und auch KEIN Dienstleistungsbetrieb der jemanden eigene Arbeit abnehmen soll!
Hier tummeln sich einfach nur normale Beamte die sich unter Einsatz ihrer Freizeit bemühen, Fragen zu beantworten, teils sogar selber im Netz recherchieren.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass dann auch mal Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden und kein Grund, deswegen jemanden anzukoffern der seine Freizeit für
Dich geopfert hat oder Ansprüche ob der Qualität der Antworten zu stellen, vor allem, wenn eine Lösung auch selber zu recherchieren oder einfach nur naheliegend ist...
Mittlerweile bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass für meinen Fall die personalbearbeitende Dienststelle wohl zuständig ist.
Da Du dir ja Deine Frage beantwortet hast, ich komme ich Deinem Wunsch nach:
Redsmith hat geschrieben:Schade das man das Theman nicht schließen kann...
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