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Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 27. Feb 2014, 22:44
von Heiko63
Was gibt es außer Callcenter oder Weiden als Alternative,wenn der Amtsarzt für die Zustellung die Dienstunfähigkeit bescheinigt,bin jetzt 50 und verbeamtet

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 28. Feb 2014, 10:46
von Andi12
Hallo Heiko, das ist übel, bei uns wurden 2 Briefträger in den Vorruhestand geschickt, ich habe darüber schon mit unserem Postarzt geredet, der sieht wenige bis überhaupt keine Alternativen.. leider.
Trotzdem, viel Glück.

Mfg
Andi12

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 28. Feb 2014, 12:18
von Heiko63
Ja es ist schon trauig,daß die Post einen dann so abspeist,vor allem das der Betriebsrat im Allgemeinen dagegen nichts macht
Gruß Heiko

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 3. Mär 2014, 22:27
von hwalther
Heiko63 hat geschrieben:Was gibt es außer Callcenter oder Weiden als Alternative,wenn der Amtsarzt für die Zustellung die Dienstunfähigkeit bescheinigt,bin jetzt 50 und verbeamtet
Hallo,
was ist 'Weiden'?

Gibt es nicht eine Zurechnungszeit bei der DDU? Damit wärst Du bei biologischen 50 Jahren dienstlich 62 Jahre alt. Jetzt kommt es auf die Anzahl der Dienstjahre an: die realen bis 50 plus 12 fiktive.

Gruß,
H. Walther

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 4. Mär 2014, 17:17
von Bundesfreiwild
Ja. Die 10,8% Strafzoll fürs früher gehen werden abgezogen, dafür kommen 2/3 der Jahre bis 60 wieder drauf.
Muss man sich ausrechnen lassen.

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 4. Mär 2014, 21:18
von Torquemada
Bundesfreiwild hat geschrieben:Ja. Die 10,8% Strafzoll fürs früher gehen werden abgezogen, dafür kommen 2/3 der Jahre bis 60 wieder drauf.
Muss man sich ausrechnen lassen.
Zuerst werden die erdienten Jahre ermittelt.

DANN kommen 2/3 der Zeit bis zum 60.Geburtstag drauf.

UND ganz zum SCHLUSS hackt Wolfgang Schäuble (das war nämlich seine gloreiche Initiative damals) die auf bisher 10,8 % gedeckelte Barprämie vom eiegntlichen Bruttobetrag runter.

Motto: alle bis A8 sind ohnehin kurz vor HartzIV......der A9 bis A11er freut sich auf 100 bis 200 Euro über HartzIV (Beispiele aus sogenannten Hausfrauenehen zu Grunde gelegt)

Aber immer daean denken: laut Bundesverfassungsgericht muss dem Beamten zuviel bleiben, dass ihm ein "bescheidener Wohlstand" ermöglicht wird..... :?

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 5. Mär 2014, 19:53
von kurzgeweckt
hwalther hat geschrieben:
In Weiden gibt es Briefmarken... (Philatelie).

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 15. Mär 2014, 20:31
von Heini aus Uhlenbusch
Dann würde ich nach Weiden gehen !!!!! Damit rechnet keiner der Sessel......
Dann müssten sie Trennungsgeld usw. bezahlen . Damit kann man noch Monate
rauszögern. Und krank kann ja auch langweilige Arbeit machen!!!!
Tatsache ist wenn man Zusteller ist , bleibt man es bis zum bitteren Ende (DU)
Es gibt keine Jobs im einfachen Dienst , die man bis 67 machen könnte .
Einzige Ausnahme freigestellter Mitarbeiter im Personalrat .

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 1. Jul 2020, 12:57
von Günni
Hallo,
ist schon ein bisschen älter das Thema,aber ich würde da gerne mal was wissen.Seit meinem letzten Besuch beim Postarzt bin ich davon ausgegangen, das ich wegen DDU in den Vorruhestand versetzt werde.(Fuß und Rückenleiden)Ehrlich gesagt wäre ich froh darüber gewesen,denn die ganze Arbeitslast macht einen fertig.2 Monate später ist dem Postarzt eingefallen,das ich doch Lkw fahren könnte.Na super.Man würde mir den Führerschein dazu auch bezahlen.Am Telefon sagte ich der Frau von der Persanalstelle das dies wegen Schmerzen nicht möglich ist.Mit fahren allein ist es nicht getan.Man muss die ganzen schweren Behälter ja auch ein und ausladen.Jetzt soll ich ein Attest vom Orthopäden vorlegen,der aber keins schreiben möchte, weil er das Urteil darüber ob ich für Lkw tauglich bin, lieber dem Postarzt überlassen möchte.Also werde ich bei der nächste DDU Untersuchung nur den Befund vom Röntgen mitbringen,aber kein Attest.Trotz der oben angedeuteten Beschwerden wurde in dem positiven Leistungsbefund "schweres heben erlaubt" angekreuzt.Wie kommt man aus der Nummer wieder raus?

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 1. Jul 2020, 14:45
von Dienstunfall_L
Anderen Orthopäden suchen? Vielleicht gibt es einen, der auf solche Fragen (gutachterlich) spezialisiert ist?
Abwarten und die Frage durch den Postarzt klären lassen?
Gibt es auch einen MRT-Befund oder nur Rö?

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 1. Jul 2020, 16:51
von Günni
Vom Rücken gibt es nur Röntgenbefund.Vom Fuß gibt es alles.Was micht stutzig macht ist, das ich nach der Leistungsbeurteilung nicht mehr als 3km laufen darf,aber schwer heben soll erlaubt sein.Im Februar sagte der Postarzt noch das es nach DDU aussieht und 2 Monate später fällt dem dann ein das ich LKW fahren könnte.

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 1. Jul 2020, 21:18
von Dienstunfall_L
Beim Orthopäden durchsetzen, dass eine MRT gemacht wird?

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 2. Jul 2020, 12:10
von Cyber
Trotz der oben angedeuteten Beschwerden wurde in dem positiven Leistungsbefund "schweres heben erlaubt" angekreuzt.
das verstehe ich jetzt nicht. Der Orthopäde erstellt doch kein Leistungsbild. Der Facharzt schreibt einen Arztbericht mit Befunden. Leistungsbild kommt dann vom Postarzt aufgrund der Befunde der Fachärzte. Und ansonsten wenn du aufgrund deiner Schmerzen nicht mehr arbeiten kannst bist du nach 6 Monaten Dienstunfähigkeit draußen. Was machst du eigentlich zur Zeit? Du darfst ja lt. Postarzt nicht mehr als 3 km laufen.

Re: Dienstunfähig für die Zustellung

Verfasst: 2. Jul 2020, 22:08
von Günni
Der Leistungsbefund kam ja vom Postarzt der alle Arztberichte hat.Seit November 2019 werde ich vom Hausarzt krank geschrieben.Demnächst soll noch mal eine Einladung zum Postarzt kommen.