Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgende Fragen zu meiner Beurlaubung als Telekom Beamter. Ich bin seit 2002 bei der Telekom beurlaubt und bei einer GmbH angestellt. Ich erhalte seit 2002 immer nur einen 3 Jahresvertrag. Wie lange kann ich insgesamt Beurlaubt sein ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren? Muss ich mich irgendwann dafür oder dagegen entscheiden?
Vielen Dank,
Paul
Beurlaubung
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Re: Beurlaubung
Was bedeutet das genau?
In § 4 Abs. 3 PostPersRG heißt es, Beurlaubungen von Beamten der Nachfolgeunternehmen zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei einem dieser Unternehmen dienten dienstlichen Interessen; sie seien zeitlich zu beschränken und sollten zehn Jahre nicht überschreiten. Mit Hilfe dieser Insichbeurlaubungen soll nach der Begründung zu § 4 Abs. 3 PostPersRG die personelle Beweglichkeit der Nachfolgeunternehmen erhöht werden (BT-Drucks. 12/6718, S 93). Die Beamten werden dazu von ihren Dienstpflichten beurlaubt und schließen Arbeitsverträge mit dem betreffenden Unternehmen. Die Zeit der Beurlaubung ist ruhegehaltsfähig. Auf Grund dessen sind die als Arbeitnehmer beschäftigten Beamten von der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Dies führt dazu, daß sie ein gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern und nicht beurlaubten Beamten höheres Nettoentgelt erhalten.
In § 4 Abs. 3 PostPersRG heißt es, Beurlaubungen von Beamten der Nachfolgeunternehmen zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei einem dieser Unternehmen dienten dienstlichen Interessen; sie seien zeitlich zu beschränken und sollten zehn Jahre nicht überschreiten. Mit Hilfe dieser Insichbeurlaubungen soll nach der Begründung zu § 4 Abs. 3 PostPersRG die personelle Beweglichkeit der Nachfolgeunternehmen erhöht werden (BT-Drucks. 12/6718, S 93). Die Beamten werden dazu von ihren Dienstpflichten beurlaubt und schließen Arbeitsverträge mit dem betreffenden Unternehmen. Die Zeit der Beurlaubung ist ruhegehaltsfähig. Auf Grund dessen sind die als Arbeitnehmer beschäftigten Beamten von der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Dies führt dazu, daß sie ein gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern und nicht beurlaubten Beamten höheres Nettoentgelt erhalten.
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Re: Beurlaubung
die gesetzliche Regelung ist eine Soll- bzw. Kann-Regelung...
Wenn dort z. B. stehen würde, die Beurlaubung darf 3 Jahre nicht überschreiten oder nach drei Jahren ist die Beurlaubung zu beenden, dass ist es eine Muss-Regelung !
So kann die Beurlaubung immer wieder aufs neue verlängert werden, wenn sich DH und Beamter einig sind...Ende !
Wenn dort z. B. stehen würde, die Beurlaubung darf 3 Jahre nicht überschreiten oder nach drei Jahren ist die Beurlaubung zu beenden, dass ist es eine Muss-Regelung !
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Re: Beurlaubung
Vielen Dank. Dann kann ich ja beruhigt sein.