Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Moderator: Moderatoren
Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Hallo Forumsmitglieder,
ich bin neuerdings als Ehefrau eines NRW-Beamten beihilfeberechtigt. Jetzt habe ich keine Einkünfte. In 10 Jahren beginnt mein Rentenbezug. Bei moderaten Rentenerhöhungen bleibe ich bis dahin und auch darüber hinaus unter der Grenze von 18.000 €. Aber in 30 Jahren wäre ich schon drüber. Wird die Einkommensgrenze in größeren Abständen an die Inflation angepasst?
Ich hoffe, dass Beamte, deren Ehefrauen bereits seit Jahrzehnten beihilfeberechtigt sind, aus der Vergangenheit eine Prognose abgeben können.
Danke und viele Grüße
ich bin neuerdings als Ehefrau eines NRW-Beamten beihilfeberechtigt. Jetzt habe ich keine Einkünfte. In 10 Jahren beginnt mein Rentenbezug. Bei moderaten Rentenerhöhungen bleibe ich bis dahin und auch darüber hinaus unter der Grenze von 18.000 €. Aber in 30 Jahren wäre ich schon drüber. Wird die Einkommensgrenze in größeren Abständen an die Inflation angepasst?
Ich hoffe, dass Beamte, deren Ehefrauen bereits seit Jahrzehnten beihilfeberechtigt sind, aus der Vergangenheit eine Prognose abgeben können.
Danke und viele Grüße
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Hallo,
in 10 Jahren gehst du in Rente und machst dir heute sorgen, was in 30 Jahren ist - kannst ja mal zum Hellseher gehen...oder auch würfeln - dann kommt das Gleiche heraus.
Ich weiß auch nicht, welche Probleme hier manchmal eingestellt werden...
in 10 Jahren gehst du in Rente und machst dir heute sorgen, was in 30 Jahren ist - kannst ja mal zum Hellseher gehen...oder auch würfeln - dann kommt das Gleiche heraus.
Ich weiß auch nicht, welche Probleme hier manchmal eingestellt werden...
Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Hallo Ehefrau eines Beamten!
Ich befrage einfach mal meine Glaskugel!
Und was besagt uns dies jetzt.
Keiner hier im Forum kann in die Zukunft schauen.
Antworten können wir nur bezüglich derzeitiger Rechtsprechung, bzw. gemäß des derzeitigen Beihilferechtes geben.
Vielleicht existiert unsere Erde in 30 Jahren überhaupt nicht mehr.
Frag mal unsere liebe Angelika M..... - vielleicht kann diese dir deine Frage beantworten.
in diesem Sinne
viele Grüße vom Steinbock
Ich befrage einfach mal meine Glaskugel!
Glaskugel antwortet: wielange wird dies noch möglich sein. Hoffentlich wird die Beihilfe für Ehegatten in NRW nicht irgendwann abgeschafft!platysma hat geschrieben:Hallo Forumsmitglieder,
ich bin neuerdings als Ehefrau eines NRW-Beamten beihilfeberechtigt.
Antwort von Glaskugel: Keine Ahnung - vielleicht gibt es in 30 Jahren gar keine Beihilfe mehr für Ehefrauen von Beamten.Jetzt habe ich keine Einkünfte. In 10 Jahren beginnt mein Rentenbezug. Bei moderaten Rentenerhöhungen bleibe ich bis dahin und auch darüber hinaus unter der Grenze von 18.000 €. Aber in 30 Jahren wäre ich schon drüber. Wird die Einkommensgrenze in größeren Abständen an die Inflation angepasst?
Und was besagt uns dies jetzt.
Keiner hier im Forum kann in die Zukunft schauen.
Antworten können wir nur bezüglich derzeitiger Rechtsprechung, bzw. gemäß des derzeitigen Beihilferechtes geben.
Vielleicht existiert unsere Erde in 30 Jahren überhaupt nicht mehr.
Frag mal unsere liebe Angelika M..... - vielleicht kann diese dir deine Frage beantworten.
in diesem Sinne
viele Grüße vom Steinbock
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Hallo, man kann z. B. auf Rentenerhöhungen verzichten. " "Grundsätzlich können Sie auf die Auszahlung der Rente oder auch nur Teile dieser verzichten", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund". "Belastet Ihr Verzicht hingegen andere Personen oder Leistungsträger, ist er unwirksam." Da es sich bei den Finanzbehörden nicht um Sozialleistungsträger handelt, wäre ein Verzicht zulässig, so der Experte. (Quelle https://www.t-online.de/finanzen/geld-v ... hnen-.html)
Der Verzicht ist gemäß § 46 Abs. 2 SGB I unwirksam, wenn damit
Rechtsvorschriften umgangen
oder
andere Personen oder andere Leistungsträger stärker als gesetzlich vorgesehen
belastet werden.
Beihilfe ist keine
Sozialleistung im Sinne des SGB. § 46 Abs. 2 SGB I greift deshalb nicht. (Quelle: file:///C:/Users/Anwender/Downloads/27_verwaltungsverfahren_sgb_I.pdf, Seite 21)
Ich habe diesbezüglich noch eine Anfrage an die Rentenversicerung gestellt, aber ich sehe es als eindeutig, dass man auf Rentenerhöhungen verzichten kann um unter den 18.000 Euro zu bleiben.
Der Verzicht ist gemäß § 46 Abs. 2 SGB I unwirksam, wenn damit
Rechtsvorschriften umgangen
oder
andere Personen oder andere Leistungsträger stärker als gesetzlich vorgesehen
belastet werden.
Beihilfe ist keine
Sozialleistung im Sinne des SGB. § 46 Abs. 2 SGB I greift deshalb nicht. (Quelle: file:///C:/Users/Anwender/Downloads/27_verwaltungsverfahren_sgb_I.pdf, Seite 21)
Ich habe diesbezüglich noch eine Anfrage an die Rentenversicerung gestellt, aber ich sehe es als eindeutig, dass man auf Rentenerhöhungen verzichten kann um unter den 18.000 Euro zu bleiben.
Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Das der Eingangspost schon fast 8 Jahre alt ist hast du gesehen?
Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Die einen schauen 30 Jahre in die Zukunft, die anderen 8 Jahre in die Vergangenheit.
Ich hoffe nun sind alle wieder in der Gegenwart angekommen.
Ich hoffe nun sind alle wieder in der Gegenwart angekommen.
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Hallo bluemeanie
Deine 2. Quelle interessiert mich. Könntest du die (anders) verlinken?
Thx.
Deine 2. Quelle interessiert mich. Könntest du die (anders) verlinken?
Thx.
Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Bin zwar nicht bluemeanie, aber den link kann ich auch einstellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... sgb_I.html
https://www.deutsche-rentenversicherung ... sgb_I.html
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
ich weiß, dass der Ursprungspost schon so alt ist. Trotzdem können ja Hilfesuchende wie ich nun darauf zurückgreifen Es wird ja den ein- oder Anderen in Zukunft vielleicht betreffen. Dann ist es doch gut zu wissen, dass man handeln kann
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Man kann auch einfach Teilrente wählen oder sich mit Werbungskosten (u.a.) Gewerkschaftsbeiträgen unter die Grenze drücken. Letzteres ist finanziell besser als ein Rentenverzicht.
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Re: Anpassung Einkommensgrenze Ehegatte
Danke, alea.