Torquemada hat geschrieben:Unbedingt sofort einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Der Anwalt soll gleich einen der Beförderungsposten blockieren lassen. Dringend !!!
Wie soll das gehn ???
Moderator: Moderatoren
Torquemada hat geschrieben:Unbedingt sofort einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Der Anwalt soll gleich einen der Beförderungsposten blockieren lassen. Dringend !!!
Das macht dein Anwalt. Wie beim letzten Mal gibt es jetzt wieder starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Wenn du in deinem Fall gegen die Beurteilung vorgehst, muss auch ein Beförderungsposten für die freigehalten werden. Sonst nützt dir ein Sieg im Hauptsacheverfahren nämlich nichts. Dein Konkurrent wurde dann schon befördert.beachbaer hat geschrieben:Torquemada hat geschrieben:Unbedingt sofort einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Der Anwalt soll gleich einen der Beförderungsposten blockieren lassen. Dringend !!!
Wie soll das gehn ???
Interessant, wie solche Feinheiten überhaupt von den Beurteilern festgestellt werden sollen...Outsider hat geschrieben:Danke, sehe ich das richtig?
1. Hervorragend ++
2. Hervorragend +
3. Hervorragend Basis
4. Sehr gut ++
5. Sehr gut +
6. Sehr gut Basis
7. Gut ++
8. Gut +
9. Gut Basis
10. Befriedigend ++
Usw.
Richtig. Daran ist erkennbar dass es garnicht mehr um die Realität geht. Sondern es geht nur noch um völlig theoretisch geprägte "Begründungsschlachten" mit dem Ziel, eine Schlüssigkeit auf dem Papier zu konstruieren. Ob sich eine theoretische Konstruktion praktisch umsetzen läßt, verliert in den Auseinandersetzungen mit der Telekom vor den Gerichten zunehmend an Bedeutung. Für die Gerichte kommt es zunehmend nur noch darauf an, dass es "auf dem Papier stimmig erscheint".Interessant, wie solche Feinheiten überhaupt von den Beurteilern festgestellt werden sollen...
Beurteilungen haben bisher (mit Absicht ?) nur die Besoldungsgruppen erhalten, die eher nicht rechtlich auf Zack sind und von denen eher wenig Widerstand zu erwarten ist.dibedupp hat geschrieben:Nur mal so nebenbei. Der Beurteiler beurteilt meines Wissens nur die Note, also sehr gut oder gut usw.. Die Werte Basis, + oder ++ resultieren daraus, ob dere Beurteilte amtsangemessen, höherwertig oder eventuelle laufbahnübergreifend eingesetzt ist.
Wie ich gerüchteweise gehört habe, gib es wohl derzeit knapp 300 Widersprüche gegen die Beurteilungen und es haben wohl bisher 2 Beschäftigte Eilanträge bei Gericht gestellt.
Dass man für Beförderungen Beurteilungen benötigt, ist doch völlig unbestritten. Die müssen aber rechtmäßig sein. Nur darum geht es hier.dibedupp hat geschrieben: mal abgesehen davon, dass man allgemein Beurteilungen braucht, um Beförderungen durchführen zu können.
Ja, das ist erschreckend, habe es vor wenigen Tagen gelesen. Was nicht passt, wird passend gemacht.dibedupp hat geschrieben:[...] wenn der Referentenentwurf zum Postpersonalrechtsgesetz durchgeht. Dann würden wohl die einzelnen GmbH´n Dienstherr und dann könnte auch wieder die Führungskraft als Dienstvorgesetzter beurteilen.