VCS, Walter ..
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VCS, Walter ..
Habe ich das so richtig mitbekommen ?
Erst verkauft die VCS 2006/2007 Call-Center samt Mitarbeitern an Walter Telemedien, die 2007 in Walter Services umfirmiert und 2013 in die Insolvenz geht. Aus der Führungsriege der Vivento verschwindet - wie es scheint still und heimlich - Meinolf Brauer und taucht jetzt als CEO der neuaufgestellten Walter Services Group wieder auf.
Erst verkauft die VCS 2006/2007 Call-Center samt Mitarbeitern an Walter Telemedien, die 2007 in Walter Services umfirmiert und 2013 in die Insolvenz geht. Aus der Führungsriege der Vivento verschwindet - wie es scheint still und heimlich - Meinolf Brauer und taucht jetzt als CEO der neuaufgestellten Walter Services Group wieder auf.
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Re: VCS, Walter ..
Das wäre doch mal ein richtig schöne Story für den Spiegel, oder ?
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Re: VCS, Walter ..
Auftragsgarantie bedeutet für Walter Services Group nun Schutzschirmverfahren, für 80 Prozent der Stellen.
http://de.walterservices.com/nc/de/pres ... ck/32.html
Was allerdings nicht von Telekom allein gestempt wird. Ein weiterer großer Telekommunikationskunde ist da noch im Boot. Welcher?
http://de.walterservices.com/nc/de/pres ... ck/32.html
Was allerdings nicht von Telekom allein gestempt wird. Ein weiterer großer Telekommunikationskunde ist da noch im Boot. Welcher?
Für fünf weitere Standorte, die bisher exklusiv für einen großen Telekommunikationskunden arbeiten, wird noch geklärt, in welchem Umfang sie von der neuen walter services Gruppe oder von einem Dritten fortgeführt werden und inwieweit hier ein Personalabbau erfolgen muss.
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Re: VCS, Walter ..
Hallo,
ja so ist das - ählich wie in der Politik...verdiente Mitarbeiter bei der Telekom tauchen auf einmal bei den Folgeunternehmen auf, die von der Telekom verkauft wurden.
Viele Angestellte könnten kotzen, wenn sie sowas hören...da werden Hunderte wenn nicht sogar Tausende Arbeitsplätze und die Mitarbeiter verkauft - dann geht Walter Medien
in die Insolvenz, die ehemaligen Ang. der Telekom sind somit auch ihren Job los und können nicht mehr zur Telekom zurück...
Somit ist das Problem des hohen Lohnniveaus durch die Ang. der Telekom erledigt und dann taucht dieser Meinolf Brauer auf, da angeblich bei den Verkauf der damiligen VCS Standorte beteiligt war
Ein nahtloser Übergang von der Vivento zur Walter Service - hätte nur noch gefehlt, dass herr Brauer sich aus Gründen der Familienpolitik angeblich zurückziehen wollte - und jetzt auf einmal ein sehr gut dotiertes Angebot wie aus dem Nichts von Walter Services annimmt - ein Schelm wer dabei Böses denkt...
Kommt jetzt einer auf eine Interessen-Kollision, wenn vielleicht ein Verantwortlicher die Standorte an Walter Medien verkauft und dann selber zu einer Nachfolgefirma wechselt...
Ein klares Nein dazu von mir...auf so eine bescheuerte Idee kann doch keiner kommen...oder
ja so ist das - ählich wie in der Politik...verdiente Mitarbeiter bei der Telekom tauchen auf einmal bei den Folgeunternehmen auf, die von der Telekom verkauft wurden.
Viele Angestellte könnten kotzen, wenn sie sowas hören...da werden Hunderte wenn nicht sogar Tausende Arbeitsplätze und die Mitarbeiter verkauft - dann geht Walter Medien
in die Insolvenz, die ehemaligen Ang. der Telekom sind somit auch ihren Job los und können nicht mehr zur Telekom zurück...
Somit ist das Problem des hohen Lohnniveaus durch die Ang. der Telekom erledigt und dann taucht dieser Meinolf Brauer auf, da angeblich bei den Verkauf der damiligen VCS Standorte beteiligt war
Ein nahtloser Übergang von der Vivento zur Walter Service - hätte nur noch gefehlt, dass herr Brauer sich aus Gründen der Familienpolitik angeblich zurückziehen wollte - und jetzt auf einmal ein sehr gut dotiertes Angebot wie aus dem Nichts von Walter Services annimmt - ein Schelm wer dabei Böses denkt...
Kommt jetzt einer auf eine Interessen-Kollision, wenn vielleicht ein Verantwortlicher die Standorte an Walter Medien verkauft und dann selber zu einer Nachfolgefirma wechselt...
Ein klares Nein dazu von mir...auf so eine bescheuerte Idee kann doch keiner kommen...oder
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Re: VCS, Walter ..
Walter Ideen sind doch ausgestaltet worden von Telekom.
Man hat einen Geschäftsbereich verkaufen wollen und gewußt, wie die handelsrechtlichen Bilanzen ausschauten und dass man kein Geld für diesen Unternehmensteil verlangen kann,
wenn man sich nicht lächerlich machen wollte.
Telekom zahlte für Dienstleistungen, die aber im Auftragsvolumen zu gering waren, um das verhöckerte Personal zu beschäftigen. Da mußte man andere große Aufträge von dem Branchenumfeld bekommen, um existenzfähig zu sein.
Die Insolvenz von Walter zeigte es uns, genügend Aufträge hat die Konkurenz nicht erteilt.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob der Käufer geschädigt worden ist. Nein, der Käufer hat nichts bezahlt, was an Wert hatte.
Eine weitere Frage ist; wurden die Mitarbeiter mit falschen Versprechen geködert und in den Ruin getrieben?
Wie von den ehemaligen Telekom Angestellten, freiwillig zugewiesene Beamte der Telekom und Leih- und Zeitarbeitnehmer zu erfahren, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld.
Hallo? Insolvenz für Beamte??? Das kann ich mir gar nicht vorstellen, bei Stundenlöhnen von 7,60€ statt 8,50€ DGB-Tarifvertrags/Mindestlohn, wäre es sowieso unwahrscheinlich, dass ein Beamter sich freiwillig hat zuweisen lassen. Also mußten diese T-Beamte eine Sonderregelung haben, nicht nur für die Bezahlung.
Obwohl man weis ja nie, was Erspressung so bewirkt und ob Verteilungskämpfe von dem Insolvenzerlös in Millionenhöhe theoretisch zur Telekom zurückfließen.
Und ob Beamte davon mehr profitierten, auf Umwege aus Telekom Kassen.
500 Mitarbeiter sollen bei Walter ausgeschieden sein, wobei sicher die meisten davon Leih- und Zeitarbeitnehmer waren.
Wie wird denn der Rettungsschirm für die ehemaligen Telekom Angestellten gestaltet? Beim zuständigen Amtsgericht soll das Insolvenzverfahren geführt werden.
Ich nehme an es wird seperat für die 16 Standorte entschieden, nicht allein beim Amtsgericht Karlsruhe .
Gibt es Sonderregelungen für die ehemaligen Telekom Angestellten?
Wahrscheinlich, hätten auch die Leih- und Zeitarbeitnehmer wegem dem Gleichbehandlungsgrundsatz gm GG / und sog. equal pay und equal treatment größere Ansprüche, als ihnen die Kollegen erzählen.
Kollegen sind Schweine.
Man hat einen Geschäftsbereich verkaufen wollen und gewußt, wie die handelsrechtlichen Bilanzen ausschauten und dass man kein Geld für diesen Unternehmensteil verlangen kann,
wenn man sich nicht lächerlich machen wollte.
Telekom zahlte für Dienstleistungen, die aber im Auftragsvolumen zu gering waren, um das verhöckerte Personal zu beschäftigen. Da mußte man andere große Aufträge von dem Branchenumfeld bekommen, um existenzfähig zu sein.
Die Insolvenz von Walter zeigte es uns, genügend Aufträge hat die Konkurenz nicht erteilt.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob der Käufer geschädigt worden ist. Nein, der Käufer hat nichts bezahlt, was an Wert hatte.
Eine weitere Frage ist; wurden die Mitarbeiter mit falschen Versprechen geködert und in den Ruin getrieben?
Wie von den ehemaligen Telekom Angestellten, freiwillig zugewiesene Beamte der Telekom und Leih- und Zeitarbeitnehmer zu erfahren, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld.
Hallo? Insolvenz für Beamte??? Das kann ich mir gar nicht vorstellen, bei Stundenlöhnen von 7,60€ statt 8,50€ DGB-Tarifvertrags/Mindestlohn, wäre es sowieso unwahrscheinlich, dass ein Beamter sich freiwillig hat zuweisen lassen. Also mußten diese T-Beamte eine Sonderregelung haben, nicht nur für die Bezahlung.
Obwohl man weis ja nie, was Erspressung so bewirkt und ob Verteilungskämpfe von dem Insolvenzerlös in Millionenhöhe theoretisch zur Telekom zurückfließen.
Und ob Beamte davon mehr profitierten, auf Umwege aus Telekom Kassen.
500 Mitarbeiter sollen bei Walter ausgeschieden sein, wobei sicher die meisten davon Leih- und Zeitarbeitnehmer waren.
Wie wird denn der Rettungsschirm für die ehemaligen Telekom Angestellten gestaltet? Beim zuständigen Amtsgericht soll das Insolvenzverfahren geführt werden.
Ich nehme an es wird seperat für die 16 Standorte entschieden, nicht allein beim Amtsgericht Karlsruhe .
Gibt es Sonderregelungen für die ehemaligen Telekom Angestellten?
Wahrscheinlich, hätten auch die Leih- und Zeitarbeitnehmer wegem dem Gleichbehandlungsgrundsatz gm GG / und sog. equal pay und equal treatment größere Ansprüche, als ihnen die Kollegen erzählen.
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Re: VCS, Walter ..
Beamten bekommen kein Insolvenzgeld, da diese weiter von der Telekom gezahlt werden...die Beamten haben keine beamtrechtliche Beziehung zum zugewiesenen bzw. abgeordneten Unternehmen - außer dass eine Arbeitsleistung erbracht werden muss...
Daher wird ein Beamter in keinem Fall Insolvenzgeld bekommen...
Daher wird ein Beamter in keinem Fall Insolvenzgeld bekommen...
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Re: VCS, Walter ..
Von den Tarifkräften, die von der DTAG in ähnlicher Weise zu avarto gegangen waren, haben ganz viele aufgrund ihrer alten DTAG-Arbeitsverträge geklagt und mussten von der T wieder in die Arme genommen werden.
Genauso war es kürzlich bei den überwiegend technischen Kräften des meist mittleren Dienstes, die über VTS zu Siemens-NSN gingen und nun nach Jahren die Kündigung dort bekamen. Auch hier sind viele im vergangenen Halbjahr in die rechtliche Klärung gegangen und mehrere Hundert haben schon den Weg zurück in die DTAG gefunden.
Die Tarifkräfte von Avarto müssen also mit ihren ALT-Arbeitsverträgen der DTAG zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen (ggfs. einer der Prot-in-nahen, der das Thema kennt) und sich erkundigen, ob evtl. ein Rückkehrrecht zur DTAG besteht. Lässt sich aus der Distanz nicht ermitteln; nur mit einer rechtlich kompetenten Auswertung der Unterlagen.
Beamte betrifft es nur am Rande. Wenn Walter Personal abbaut, das im Hintergrund T-beamtet ist, dann beginnt das reguläre Beamtenverhältnis mit der Sekunde des Kündigungsdatum wieder zu laufen an.
Ein bei einer T-GmbH oder so bei arvato oder walter oder anderswo eingesetzter Beamter sowieso immer mindestens das Gehalt, das er als regulärer Beamter von der T auch bekäme (wie das im Einzelnen unternehmensvertraglich/rechtlich zwischen der Telekom und Walter oder avarto konstuiert ist, weiss nur die Rechtsarbeitlung).
Für Beamte ist es also kein wirkliches Risiko, bei einem derartigen Unternehmen zu arbeiten. Die dienstliche Hängematte ist immer im Hintergrund und spannt sich sofort wieder auf, wenn wo gekündigt wird. Das heisst: Sobald Walter einem T-Beamten, der dort arbeitet, zum meinetwegen 30.04. kündigt, ist der Beamte zum 01.05. bei der T wieder auf der Beamtenmatte; also in der Vermittlungsmaschinerie von Vivento.
Genauso war es kürzlich bei den überwiegend technischen Kräften des meist mittleren Dienstes, die über VTS zu Siemens-NSN gingen und nun nach Jahren die Kündigung dort bekamen. Auch hier sind viele im vergangenen Halbjahr in die rechtliche Klärung gegangen und mehrere Hundert haben schon den Weg zurück in die DTAG gefunden.
Die Tarifkräfte von Avarto müssen also mit ihren ALT-Arbeitsverträgen der DTAG zum Anwalt für Arbeitsrecht gehen (ggfs. einer der Prot-in-nahen, der das Thema kennt) und sich erkundigen, ob evtl. ein Rückkehrrecht zur DTAG besteht. Lässt sich aus der Distanz nicht ermitteln; nur mit einer rechtlich kompetenten Auswertung der Unterlagen.
Beamte betrifft es nur am Rande. Wenn Walter Personal abbaut, das im Hintergrund T-beamtet ist, dann beginnt das reguläre Beamtenverhältnis mit der Sekunde des Kündigungsdatum wieder zu laufen an.
Ein bei einer T-GmbH oder so bei arvato oder walter oder anderswo eingesetzter Beamter sowieso immer mindestens das Gehalt, das er als regulärer Beamter von der T auch bekäme (wie das im Einzelnen unternehmensvertraglich/rechtlich zwischen der Telekom und Walter oder avarto konstuiert ist, weiss nur die Rechtsarbeitlung).
Für Beamte ist es also kein wirkliches Risiko, bei einem derartigen Unternehmen zu arbeiten. Die dienstliche Hängematte ist immer im Hintergrund und spannt sich sofort wieder auf, wenn wo gekündigt wird. Das heisst: Sobald Walter einem T-Beamten, der dort arbeitet, zum meinetwegen 30.04. kündigt, ist der Beamte zum 01.05. bei der T wieder auf der Beamtenmatte; also in der Vermittlungsmaschinerie von Vivento.
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Re: VCS, Walter ..
NeinBundesfreiwild hat geschrieben:
Beamte betrifft es nur am Rande.
Ich kann mich noch erinnern, wo Kollegen A8 Ft Beamte als Bauführer in eine Gesellschaft wechselten, die sich mit Kabelfernsehn und Telefonie in rückkanalfähigen ehemaligen BK Kabel (Telekom) beschäftigten. Wir alle nahmen an, diese Gesellschaft wird scheitern, technisch und personell.
Es kam später alles anders als erwartet.
Die Arbeitsverträge der Kollegen A8 Ft Beamte sollten gekündigt werden, woraufhin hunderte Kollegen einen Auflösungsvertrag mit der Gesellschaft machten, Abfindung inklusve.
Folge: Personalstelle machte einen riesen Theater und wollte tatsächlich die Abfindungen angerechnet haben.
Pustekuchen, die fünfstelligen Abfindungen durften die Beamte behalten und diese wurden vor Auslaufen der Arbeitsverträge bei der Telekom weiterbeschäftigt.
Überwiegend trifft es Angestellte härter, in einer KonzernINFO wurde mitgeteilt, dass ruhende Arbeitsverträge nicht mehr gewollt sind.
Entweder / oder,
früher oder später fällt nur ein T-Beamter in den Konzern weich zurück.
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Re: VCS, Walter ..
Hallo,
ging es nicht um Insolvenzgeld...
Auch der Hinweis auf Abfindungen für Beamte ich Quatsch...
Die Beamten sind bei einer Abordnung "nur" ausgeliehen und haben keinerlei arbeits- bzw. beamtenrechliche Beziehung zur Firma, wo sie arbeiten. Die Beamten (jedenfalls die der Telekom), unterschreiben keinen Arbeitsvertrag - denn dann würden Sie ja von der Firma bezahlt und müßten sich z. B. sozialversicherungspflichtig anmelden und ggf. sogar eine neue Krankenversicherung abschließen...und würden bei einer Rückkehr auch nicht mehr zur PBeakK zurückkommen...
Das Rechtsverhältnis besteht nur mit dem Dienstherr - daher wäre jeder private Arbeitgeber bescheuert, wenn er den Beamten eine Abfindung zahlen würde - es sei denn, dass diese Geld zu verschenken haben...aber weder Walter Medien, Arvate oder Teldas haben jemals einen Cent verschenkt...
ging es nicht um Insolvenzgeld...
Auch der Hinweis auf Abfindungen für Beamte ich Quatsch...
Die Beamten sind bei einer Abordnung "nur" ausgeliehen und haben keinerlei arbeits- bzw. beamtenrechliche Beziehung zur Firma, wo sie arbeiten. Die Beamten (jedenfalls die der Telekom), unterschreiben keinen Arbeitsvertrag - denn dann würden Sie ja von der Firma bezahlt und müßten sich z. B. sozialversicherungspflichtig anmelden und ggf. sogar eine neue Krankenversicherung abschließen...und würden bei einer Rückkehr auch nicht mehr zur PBeakK zurückkommen...
Das Rechtsverhältnis besteht nur mit dem Dienstherr - daher wäre jeder private Arbeitgeber bescheuert, wenn er den Beamten eine Abfindung zahlen würde - es sei denn, dass diese Geld zu verschenken haben...aber weder Walter Medien, Arvate oder Teldas haben jemals einen Cent verschenkt...
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Re: VCS, Walter ..
T-T-A
Hast du nicht richtig gelesen, was ich geschrieben habe?
Natüüürlich haben Tarifkräfte ein größeres Problem als Beamte!
Bei Tarifkräften hängt es -VON EINZELFALL zu Einzelfall - davon ab, wie seine Arbeitsverträge aussehen, wie sein ursprünglicher DTAG-Arbeitsvertrag aussah. Das muss im EINZELFALL von einem Arbeitsrechtler gesichtet und gfs. gerichtlich erstritten werden. Nicht alle werden erfolgreich zurückkehren können. Es kommt halt auf die Rechtslage an. Im Voraus kann niemand eine allgemein gültige Aussage machen. Das war bei den Kollegen so, die bei Kabel Deutschland waren, die zu Avarto gingen, und jetzt die NSN-Rückkehrer. Immer wieder das gleiche Spielchen.
Fakt ist: rund 300 NSN-Kollegen sind wieder bei der DTAG, nachdem sie bei Siemens-NSN gekündigt wurden, aber Rechtsmittel eingelegt haben, als die DTAG sich gesträubt hat, sie zurückzunehmen.
Ein BEAMTER, EGAL wo er wie in Beschäftigung war, in Beurlaubung, in Zuweisung, in Abordnung, egal ob intern oder extern, ist SO LANGE Beamter, wie er keine Auflösung seines Beamtenverhältnisses durchgezogen hat. ENDET ein auf ein Beamtenverhältnis "aufgesetzte" Beschäftigung und Bezahlung, z.B. bei einem externen Unternehmen, dann ist er SOFORT wieder in seinem Beamtenverhältnis angekommen, wenn dort gekündigt wird.
JA, die Telekom hat es versucht, auch Beamte NICHT sofort nach Beendigung solcher - evtl. vorzeitig beendeter - Arbeitseinsätze wieder in die Arme zu schliessen, ist damit aber gescheitert. Denn: Ein Beamter MUSS alimentiert werden. Und sobald eine wie auch immer geartete Beschäftigung und vor allem Bezahlung außerhalb endet, MUSS sofort die alte Behörde mit dem regulären Beamtengehalt einspringen. Ein Beamter wird IMMER mindestens sein reguläres Beamtengehalt bekommen, wenn irgendein anderes Einkommensverhältnis, dass seinen Lebensunterhalt sichert, endet.
Hast du nicht richtig gelesen, was ich geschrieben habe?
Natüüürlich haben Tarifkräfte ein größeres Problem als Beamte!
Bei Tarifkräften hängt es -VON EINZELFALL zu Einzelfall - davon ab, wie seine Arbeitsverträge aussehen, wie sein ursprünglicher DTAG-Arbeitsvertrag aussah. Das muss im EINZELFALL von einem Arbeitsrechtler gesichtet und gfs. gerichtlich erstritten werden. Nicht alle werden erfolgreich zurückkehren können. Es kommt halt auf die Rechtslage an. Im Voraus kann niemand eine allgemein gültige Aussage machen. Das war bei den Kollegen so, die bei Kabel Deutschland waren, die zu Avarto gingen, und jetzt die NSN-Rückkehrer. Immer wieder das gleiche Spielchen.
Fakt ist: rund 300 NSN-Kollegen sind wieder bei der DTAG, nachdem sie bei Siemens-NSN gekündigt wurden, aber Rechtsmittel eingelegt haben, als die DTAG sich gesträubt hat, sie zurückzunehmen.
Ein BEAMTER, EGAL wo er wie in Beschäftigung war, in Beurlaubung, in Zuweisung, in Abordnung, egal ob intern oder extern, ist SO LANGE Beamter, wie er keine Auflösung seines Beamtenverhältnisses durchgezogen hat. ENDET ein auf ein Beamtenverhältnis "aufgesetzte" Beschäftigung und Bezahlung, z.B. bei einem externen Unternehmen, dann ist er SOFORT wieder in seinem Beamtenverhältnis angekommen, wenn dort gekündigt wird.
JA, die Telekom hat es versucht, auch Beamte NICHT sofort nach Beendigung solcher - evtl. vorzeitig beendeter - Arbeitseinsätze wieder in die Arme zu schliessen, ist damit aber gescheitert. Denn: Ein Beamter MUSS alimentiert werden. Und sobald eine wie auch immer geartete Beschäftigung und vor allem Bezahlung außerhalb endet, MUSS sofort die alte Behörde mit dem regulären Beamtengehalt einspringen. Ein Beamter wird IMMER mindestens sein reguläres Beamtengehalt bekommen, wenn irgendein anderes Einkommensverhältnis, dass seinen Lebensunterhalt sichert, endet.