Und jetzt frage ich mich, was aufgrund von MISTRA - Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen - überhaupt übermittelt wurde. Und von WEM eigentlich.
Wohin kann ich die Anfrage schicken, was wann wohin mitgeteilt wurde?
Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft über die übermittelten Daten und deren Empfänger zu erteilen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Auskunft wird nur erteilt, soweit der Betroffene Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem geltend gemachten Informationsinteresse steht. Die übermittelnde Stelle bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen.
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/21.html