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Einstellungshindernis staatsanwaltliche Ermittlung?

Verfasst: 25. Sep 2007, 15:40
von Machiavelli79
Servus

Ich spiele gerade mit dem Gedanken mich als Historiker für die Archivarslaufbahn im höheren Dienst zu bewerben.
Was mich ein wenig irritiert ist, dass man eine Erklärung darüber abgeben muss, ob schon einmal gegen einen staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde.

Mir ist es in meiner Jugend nämlich einmal passiert, dass gegen mich wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde. Das Verfahren ist natürlich eingestellt worden. Aussage bei der Polizei hab ich damals keine gemacht, warum auch?
Zum Tatzeitpunkt lag ich schließlich 10km entfernt im Bett meiner Freundin.

Kann mir so eine Sache jetzt Probleme bereiten? Wäre ja eigentlich ein schlechter Scherz in einem Rechtstaat. Passiert ja oft genug, dass gegen Unschuldige ermittelt wird.

Verfasst: 25. Sep 2007, 17:04
von Laura
Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ich denke, die Frage zielt eher aufs saubere Führungszeugnis ab. :roll:

Gruß,
Laura

Re: Einstellungshindernis staatsanwaltliche Ermittlung?

Verfasst: 25. Sep 2007, 17:55
von Optimist
Hallo,
Machiavelli79 hat geschrieben:Ich spiele gerade mit dem Gedanken mich als Historiker für die Archivarslaufbahn im höheren Dienst zu bewerben.
Was mich ein wenig irritiert ist, dass man eine Erklärung darüber abgeben muss, ob schon einmal gegen einen staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde.

Mir ist es in meiner Jugend nämlich einmal passiert, dass gegen mich wegen Sachbeschädigung ermittelt wurde. Das Verfahren ist natürlich eingestellt worden. Aussage bei der Polizei hab ich damals keine gemacht, warum auch?
Zum Tatzeitpunkt lag ich schließlich 10km entfernt im Bett meiner Freundin.

Kann mir so eine Sache jetzt Probleme bereiten? Wäre ja eigentlich ein schlechter Scherz in einem Rechtstaat. Passiert ja oft genug, dass gegen Unschuldige ermittelt wird.
... so wie Du es darstellst und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde ist Dein Führungszeugnis sauber und enthält kein Eintrag.

Ein "Verdächtiger" kannst Du jeden Tag werden, daraus muß sich aber kein "Beschuldigter" ergeben.

Deine Frage würde ich absolut mit NEIN beantworten.