Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

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ZKSg
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Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von ZKSg »

Hallo,

ich habe eine Frage:

Dürfen einem Beamten, der sich bereits in Altersteilzeit in Blockbildung befindet, Tätigkeiten bei einer GmbH dauerhaft zugewiesen werden?

Kennt jemand zu diem Thema bereits ergangene Gerichtsentscheidungen?
Torquemada
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von Torquemada »

Warum nicht ??? Im Gegenteil: beurlaubte Beamte müssen z.B. bei den GmbHn der Telekom ihre Beurlaubung aufgeben, um dann die Altersteilzeit nach Zuweisung machen zu können.
ZKSg
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von ZKSg »

Weil Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) unter anderem folgendes geregelt ist

§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.

Somit sind bei Eintritt in die passive Phase der Altersteilzeit dem Beamten gegenüber zwei sich widersprechende Verwaltungsakte wirksam. Der eine Verwaltungsakt besagt, dass der Beamte vom Dienst freigestellt ist, der andere Verwaltungsakt weist dem Beamten eine Tätigkeit bei der VCS GmbH dauerhaft zu.

Dauerhaft bedeutet bis zum Ende des aktiven Dienstverhältnisses, d.h. bis zur Versetzung in den Ruhestand. In der passiven Phase der Altersteilzeit befindet sich der Beamte weiter im aktiven Dienstverhältnis. Die passive Phase der Altersteilzeit würde ich mit einem Gleitzeitguthaben gleichsetzen.
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Bundesfreiwild
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. Du bist zu einer GmbH beurlaubt, hast dort die ATZ beantragt und befindest dich bereits in der passiven Phase der ATZ?
2. Jetzt, mit noch gültiger Beurlaubung? - in der passiven Phase - will man dich einer VCS zuweisen, um dort die passive Phase abzuwickeln?
3. Oder andere Voraussetzungen: Du bist "wo" in ATZ gegangen und sollst jetzt in der passiven Phase der ATZ eine Zuweisung zu VCS bekommen?
Kater-Mikesch
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von Kater-Mikesch »

am besten kann sich ZKSg mal selber aüßern, ob er aktiver Beamter ist und sich im Blockmodell mit aktiver/passiver Phase befindet oder
die gesamte Zeit mit "halber Kraft" durchläuft...
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Bundesfreiwild
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also, ich hab mich mal über Prot-in schlau gemacht:
WENN jemand bei einer GmbH in Beurlaubung IST und in die ATZ gehen will, dann muss er einen Antrag stellen auf Beendigung dieser Beurlaubung, im gleichen Zug unterschreiben, dass er mit eine Zuweisung zu ebendieser GmbH (also keine andere) einverstanden ist. Er muss also ab ATZ-Eintritt im normalen Beamtenstatus sein.

Der Beamte wechselt damit vom Status des beurlaubten Beamten von z.B. T-Sys in den Status einen UNbeurlaubten Beamten, der aber, weil er ja irgendwo aktiv und passiv während der ATZ arbeiten, bzw. gebucht sein muss, nun eine Zuweisung zur T-Sys bekommt.

Damit einher geht natürlich, dass er nun nicht mehr sein Beurlaubungseinkommen bekommt, sondern nur noch sein Gehalt nach seinem originären Beamtenstatus. Er muss damit einen Verlust seines aktuellen Einkommens hinnehmen.

Um diesen Verlust auszugleichen, wird ein Verlustausgleich gezahlt. Auf der Prot-in-Seite gibt es ein ca.-Berechnungsbeispiel, bei dem sich die Verlustberechnung/Verlustausgleich bei einem A8er im Bereich von rund 40000 Euro bewegt. Der beurlaubte Beamte bekommt also die Differenz zwischen Beurlaubungseinkommen und Beamtengehalt - auf die Jahre begerechnet ausgezahlt.

Wer natürlich als Beamter vor dem ATZ-Antrag NICHT in einer Beurlaubung steckt und in die ATZ geht, der verliert ja sozusagen nix. Der stellt den Antrag und wickelt seine ATZ-Phasen in dem Betrieb ab, in dem er war und ist.
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Bundesfreiwild
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Re: Dauerhafte Zuweisung von Tätigkeiten bei einer GmbH

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mannnn, es war ja nur ein Berechnungsbeispiel. Gibt genügend A8er (T4/T5), die in ihrer Beurlaubung mindestens nach T7 - oft bis T10 bezahlt werden.
Ist doch klar, dass die Spanne in Beurlaubung von unterwertigem Einsatz bis total überwertig geht. Was am Ende raus kommt, muss sich jeder selbst ausrechnen lassen.
Jedenfalls ist geklärt, dass ein Beamter nur als regulärer Beamter in die ATZ gehen kann. Die Beurlaubung muss enden, stattdessen erfolgt eine Zuweisung zum Betrieb, in dem man in Beurlaubung war.