Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
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Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Ich habe also einen 400 € Job und wollte mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Da ich ja aufgrund meiner Pension einen Rente beziehe - wollte ich nicht noch unbedingt das für meinen 400 € Job noch etwas gezahlt wird und habe einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Was meint Ihr ist das Möglich?
Da ich ja aufgrund meiner Pension einen Rente beziehe - wollte ich nicht noch unbedingt das für meinen 400 € Job noch etwas gezahlt wird und habe einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Was meint Ihr ist das Möglich?
- Bundesfreiwild
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Ja. Da man als Beamter vom Staat Pension bekommt, ist man als 400-Euro-Jobber NICHT rentenversicherungspflichtig (auch wenn man aus einem früheren Angestellenverhältnis tatsächlich sogar eine Rente zursätzlich zur Pension bezieht.
Im Gegensatz zum Arbeitgeber, der muss auch für einen Beamten, den er beschäftigt, die Sozialbeiträge bezahlen; er kann sich nicht entlasten.
Im Gegensatz zum Arbeitgeber, der muss auch für einen Beamten, den er beschäftigt, die Sozialbeiträge bezahlen; er kann sich nicht entlasten.
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Ich habe ja einen 400 € Job und wollte mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen also nicht nur mich sondern auch das mein Arbeitgeber für diesen Minijob keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.
Der Steuerberater hat mir hier Unterlagen zum ausfüllen mitgegeben und war auch der Meinung das mein Arbeitgeber (jetzt der für den 400 € Job) dann keine Abgaben zwecks Rentenversicherung leisten muss.
Das scheint auch soweit zu klappen aber nur wenn man als Beamter eine Versorgung/Pension wegen Erreichung der Altersgrenze bekommt!!!!
Der Steuerberater hat mir hier Unterlagen zum ausfüllen mitgegeben und war auch der Meinung das mein Arbeitgeber (jetzt der für den 400 € Job) dann keine Abgaben zwecks Rentenversicherung leisten muss.
Das scheint auch soweit zu klappen aber nur wenn man als Beamter eine Versorgung/Pension wegen Erreichung der Altersgrenze bekommt!!!!
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Der Arbeitgeber kann sich NIE von den Beiträgen entlasten. Das sollte auch nicht deine Sorge sein. Fragen (auch für naive Arbeitgeber) beantwortet gerne die MINIJOBZENTRALE.defraubeckham hat geschrieben:Ich habe ja einen 400 € Job und wollte mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen also nicht nur mich sondern auch das mein Arbeitgeber für diesen Minijob keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Da liegst du falsch Torquemada!
Ich habe einen Befreiungsantrag vorliegen
Der Arbeitnehmer bezieht eine Vollrente wegen Alters
- bezieht ab dem ..... eine berufsstänische Altersversorgung
- ist seit dem ..... Bezieher einer beamten- oder kichenrechtlicher Versorgung wegen erreichen einer Altersgrenze
- war bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert oder hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung beantragt
Ich dachte da ich ja auch eine Pension als Beamtin bekomme - kann eben der Arbeitgeber auch hier befreit werden.
Ich habe einen Befreiungsantrag vorliegen
Der Arbeitnehmer bezieht eine Vollrente wegen Alters
- bezieht ab dem ..... eine berufsstänische Altersversorgung
- ist seit dem ..... Bezieher einer beamten- oder kichenrechtlicher Versorgung wegen erreichen einer Altersgrenze
- war bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert oder hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung beantragt
Ich dachte da ich ja auch eine Pension als Beamtin bekomme - kann eben der Arbeitgeber auch hier befreit werden.
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Nö....der alte Torquemada liegt selten falsch. Lies mal das in Ruhe......und du wirst es verstehen.defraubeckham hat geschrieben:Da liegst du falsch Torquemada!
Ich habe einen Befreiungsantrag vorliegen
Der Arbeitnehmer bezieht eine Vollrente wegen Alters
- bezieht ab dem ..... eine berufsstänische Altersversorgung
- ist seit dem ..... Bezieher einer beamten- oder kichenrechtlicher Versorgung wegen erreichen einer Altersgrenze
- war bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert oder hat nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung beantragt
Ich dachte da ich ja auch eine Pension als Beamtin bekomme - kann eben der Arbeitgeber auch hier befreit werden.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... ?nn=358364
Zitat:
Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs, der von ...Ruhestandsbeamten ausgeübt wird, sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist .... auch für diesen Personenkreis zu zahlen.
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
hm - für mich passt es nicht das verstehe ich jetzt
aber wenn ich jetzt Beamter wäre und eine Versorgung wegen erreichen der Altersgrenze beziehte - dann kann der Arbeitgeber gefreit werden![Smile :-)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
oder verstehe ich das auch falsch????
aber wenn ich jetzt Beamter wäre und eine Versorgung wegen erreichen der Altersgrenze beziehte - dann kann der Arbeitgeber gefreit werden
![Smile :-)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)
oder verstehe ich das auch falsch????
- Bundesfreiwild
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Re: Befreiung Rentenversicherungspflicht bei 400 € Job
Der Arbeitgeber kann sich meines Wissens von den Sozialabgaben nicht befreien.
Er hätte ja dann einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern, wenn er statt Tarifkräften Beamte als 450-er nimmt.
Und Tarifkräfte hätten einen Wettbewerbs-Nachteil dadurch, weil DDU-Beamte als 450-Euro-Jobber für den Arbeitgeber billiger wären.
Die paar Kröten sollen die Arbeitgeber schon in die Sozialkassen einbezahlen!
Er hätte ja dann einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern, wenn er statt Tarifkräften Beamte als 450-er nimmt.
Und Tarifkräfte hätten einen Wettbewerbs-Nachteil dadurch, weil DDU-Beamte als 450-Euro-Jobber für den Arbeitgeber billiger wären.
Die paar Kröten sollen die Arbeitgeber schon in die Sozialkassen einbezahlen!