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Sonderzahlung NRW

Verfasst: 6. Jan 2014, 18:57
von Bienchen75
Halli Hallo,

wenn alles klappt (bitte Daumen drücken) erfüllt sich mein Wunsch der Versetzung von Niedersachsen nach NRW in diesem Jahr.

Mir stellt sich nun die Frage, welche Voraussetzungen es gibt, damit NRW mir die Sonderzahlung in voller Höhe auszahlt. Wie lange muß ich also in NRW beschäftigt sein? Im Sonderzahlungsgesetz von NRW finde ich nur die Formulierung "mindestens 6 Monate im öffentlichen Dienst". Heißt das jetzt, 6 Monate in NRW oder zählt Niedersachsne auch mit?

Vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit auskennt.

Liebe Grüße
Birgit

Re: Sonderzahlung NRW

Verfasst: 4. Mär 2014, 16:54
von Bienchen75
:( Hat denn hier niemand eine Idee zu meiner Frage? Schade :(
Mich würde es brennend interessieren. Vielleicht findet sich ja noch jemand.

Re: Sonderzahlung NRW

Verfasst: 4. Mär 2014, 17:43
von Steinbock
Hallo,

manchmal hilft es Tante Google zu fragen:

http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte ... 1&opt_dst=

Gruß vom Steinbock