Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

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netzguru
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Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

Beitrag von netzguru »

Hallo,

wird die Ziffer 4 GOÄ beim Kind (3 Jahre) bei anderen Bundesbeamten über nommen? (nicht PbeaKK die streicht)
Wie sieht es mit der Ziff 856b/c (mit und ohne Störgeräusch) und 1409 (TEOAE und DPOAE) aus, wenn die für 2 verschiedene Messungen an einem Tag berechnet wird.

Gruß
netzguru
Blue Ice Ultra
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Re: Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Wurde die Bh-fähigkeit schon verneint (sprich nicht anerkannt) oder ist das nur eine allgemeine Frage?
netzguru
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Re: Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

Beitrag von netzguru »

Hallo,

die Ziffer 4 ist gestrichen und bei den anderen nur einmal berechnet worden.
Hatte schon geschrieben, dass die PBeaKK steicht, ist für Post Telekom usw. die Krankenkasse und Beihilfestelle in einem.

Gruß
netzguru
Blue Ice Ultra
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Re: Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

Beitrag von Blue Ice Ultra »

netzguru hat geschrieben:Hallo,

die Ziffer 4 ist gestrichen und bei den anderen nur einmal berechnet worden.
Hatte schon geschrieben, dass die PBeaKK steicht, ist für Post Telekom usw. die Krankenkasse und Beihilfestelle in einem.

Gruß
netzguru
Die PBeaKK ist mir durchaus bekannt, wurde eine Begründung angegeben warum nicht vollumfänglich anerkannt worden ist?

Allgemein mal zu den "Streichungen" die die PBeaKK vorgenommen hat:

Ziffer 4 GOÄ:

Bei Kindern (im allgemeinen, sprich "normalem" Gesundheitszustand) stellt die Fremdanamnese im Grunde den Regelfall da, so dass die Anamneseerhebung schon mit den Ziffern 1 bzw. 3 GOÄ abgegolten ist und nicht zu Abrechnung der Ziffer 4 GOÄ berechtigt. Die Voraussetzung zur Berechnung der Ziffer 4 GOÄ anstelle der Ziffern 1 oder 3 GOÄ ist bei der Behandlung von Kindern erst dann gegeben, wenn besondere Schwierigkeitsgrade und damit verbundener Mehraufwand bei der (Fremd-)Anamnese und/oder Unterweisung der Bezugsperson vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei der Unterweisung einer Bezugsperson zur Betreuung eines Kindes mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und auch bei Unterweisung über die von den Eltern wahrzunehmenden pflegerischen und sonstigen supportiven Aufgaben im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder erfolgten Operation.

Ziffern 859 und 1409 GOÄ:

Im Zusammenhang mit diagnostischen Leistungen kann als Faustregel gelten, dass eine "Untersuchung" nur einmal je Sitzung in Rechnung gestellt werden kann, insbesondere dann, wenn wie zum Beispiel bei der "Messung otoakustischer Emissionen" nach Ziffer 1409 GOÄ aufgrund der seitenvergleichenden Vorgehensweise die zweifache Messung zum obligatorischen Zielleistungsbestandteil gehört. Ausnahmen von der "Einmal je Sitzung"-Regel sind dann denkbar, wenn aufgrund eines erweiterten Indikationsspektrums beziehungsweise einer komplexen Fragestellung der beträchtliche methodisch-technische und zeitliche Mehraufwand nicht mehr durch die bloße Ausschöpfung des Gebührenrahmens angemessen abgebildet werden kann.
netzguru
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Re: Kind GOÄ Ziffer 4 (Beihilfe)

Beitrag von netzguru »

Hallo,
Danke für die Antwort

Diese Begründungen sind mir bekannt.

Es aber nicht um rechte/linke Seite, sondern um 2 unterschiedliche Messungen die aber die gleiche Ziffer haben.
Es ist auch keine 1 neben der 4 abgerechnet worden

Gruß
netzguru
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