Entscheidender Punkt! Tatsächlich wird in Hessen der juristische Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Insofern keine Kollision.Florek hat geschrieben:Wird in Hessen der juristische Vorbereitungsdienst noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet? In Bayern wird er innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses abgeleistet.
Völlig unklar ist mir, ob der Threadstarter tatsächlich ohne erstes Staatsexamen in den gehobenen Dienst ohne entsprechende Ausbildung eingestellt wurde. Ich verstehe den Threadstarter so, dass er eine Zusage für die entsprechende Ausbildung hat.
Am Rande darf ich bemerken, dass ich erstaunt bin, dass jemand mit einem ersten juristischen Staatsexamen völlig unvorbereitet in einem Forum solche Fragen stellt. Da hätte ich eine etwas fundiertere Auseinandersetzung und Vorbereitung erwartet. Das beantwortet vielleicht auch die Frage, ob es sinnvoll ist, den angestrebten Weg, beide Ausbildungen (?) parallel zu betreiben.
Gruß aus der Anstalt.