Vorzeitiger Ruhestand

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Odindissa
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Vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Odindissa »

Erstmal ein Hallo an alle,
viele werden meine Geschichte aus anderen Threads kennen. Ich habe in meiner Krankheitsgeschichte nun Neuigkeiten erfahren. Der langen Rede kurzer Sinn:
Ich erkrankte im Herbst 2006 an einem Bandscheibenvorfall. Seitdem bin ich dienstunfähig geschrieben. Hinzu kommt eine psychische Erkrankung die sich vorher bereits ereignet hatte, also alles in allem bin ich seit Dezember 2005 dienstunfähig. Mein Orthopäde, sowie diverse Betriebsärzte und externe Gutachter kamen zu dem Schluß dass mit mir in Punkto Arbeit nicht mehr viel zu machen wäre.
Bei uns (Deutsche Bahn) gibt es da seit neuestem ein "Berufliches Eingliederungsmanagement" was soviel heißt dass für mich nun unternehmensweit nach einem geeigneten Arbeitsplatz unter Berücksichtigung meines gesundheitlichen Zustandes gesucht wird. Dies hat aber wenig Aussicht auf Erfolg (wie mir mein Personalref mitteilte) denn ich kann weder lange gehen, sitzen oder stehen und eine Fahrt zum (künftigen) Arbeitsplatz darf nicht länger als 20 Minuten dauern. Unter diesen Umständen wird wohl keines der Tochterunternehmen wirkliches Interesse bekunden zumal mein Krankheitsbild künftig weitere Dienstausfälle nach sich ziehen wird.
Aber wie es bei unseren Behörden so ist, muss dieser Weg nun mal gegangen werden. Sollten sämtliche Bemühungen meines Dienstherrn, mich wieder in ein Arbeitsverhältnis zu versetzen erfolglos verlaufen (die Frist hierfür ist auf 6 Monate angesetzt), werde ich mit 39 Jahren in den Ruhestand versetzt. Soweit so gut.
Gestern erreichte mich dann ein Schreiben meiner Dienststelle in dem es u.a. heißt:
"... nach dem ärztlichen Gutachten vom... und unserem Ermessen sind Sie nicht mehr in der Lage, Ihre Aufgaben in vollem Umfang wahrzunehmen... Der Betriebsarzt hat in seinem Gutachten ein Restleistungsvermögen in Höhe von 50% der regelmäßigen Arbeitszeit festgestellt. Ein anderer Arbeitsplatz den Sie unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen wahrnehmen könnten, steht nicht zur Verfügung...Es ist deshalb beabsichtigt mit Ablauf des 30.09.07 Ihre begrenzte Dienstfähigkeit festzustellen und Ihre Arbeitszeit ab dem 01.10.07 entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit festzusetzen.
Sie erhalten ab dem 01.10.07 Dienstbezüge, die im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt werden, jedoch mindestens in Höhe des bis zum 30.09.07 erdienten Ruhegehalts.


Diesem Schreiben lag ein "Fragebogen zur Festsetzung der Versorgungsbezüge" bei, den ich ausgefüllt zurückschicken soll.

Ich wüßte jetzt aber gerne im Klartext was das nun heißt. Hat sich dieses Eingliederungsverfahren erledigt und ich werde am 01.10. in den Ruhestand geschickt, oder wie oder was? Kennt sich jemand (vielleicht auch aus Erfahrung) da aus?

Für Eure Antworten im voraus vielen Dank

Odindissa
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Ich würde sagen, das ist nur die Mitteilung für den Beginn der Frist von 6 Monaten ab 01.10.07, in der sich ( formell) eine geeignete Stelle mit 50 % vom normalen Dienstmass finden soll.

In dieser Zeit werden Bezüge nur zu 50 %, mindestens aber mit aktuell zustehendem Ruhegehalt gezahlt.

Wird diese Stelle nicht gefunden, werden nach 6 Monaten, also ab April 2008 und dem Antrag auf Versorgungsbezüge anteilige Pensionen nach geleisteten Dienstjahren gezahlt.
Das dürfte dann der Ruhestand sein.

Übrigens geht es mir ( auch Altersmässig ) mit einer Bandscheibe gesundheitlich ähnlich, wobei ich aktuell " nur " um eine Umsetzung vom Vollzugs- in den Innendienst kämpfe........ :idea:
Leider ist die Verwaltung trotz vorliegender Atteste und Heilbehandlungen bis jetzt wenig kooperativ.............. :roll:
Optimist
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Beitrag von Optimist »

Hallo,
leonsucher hat geschrieben:Übrigens geht es mir ( auch Altersmässig ) mit einer Bandscheibe gesundheitlich ähnlich, wobei ich aktuell " nur " um eine Umsetzung vom Vollzugs- in den Innendienst kämpfe........ :idea:
Leider ist die Verwaltung trotz vorliegender Atteste und Heilbehandlungen bis jetzt wenig kooperativ.............. :roll:
... solltest Du für den Vollzugsdienst / Außendienst aus gesundheitlichen und von Dir belegten Gründen nicht mehr tauglich sein, sollte die Verwaltung doch selber darann interesiert sein, Dich in den Innendienst zu versetzen.
Viele Grüße
Optimist
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

@leonsucher:
Das denk ich mir auch. Na dann bleibt mir ja genug Zeit zu überlegen wo es mich mit meinen 39 Jahren noch so hintreibt.
Gibt es denn hier im Forum irgendjemanden der auch so früh in den Ruhestand geschickt wurde?
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ducatimaus
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Begrenzte Dienstfähigkeit

Beitrag von ducatimaus »

Hallo,
ich bin seit heute die "Neue" in diesem Forum und habe mit großem Interesse Deinen Beitrag gelesen. Da mich dieses Thema selbst aktuell gerade sehr beschäftigt, habe ich gezielt danach gesucht.
Ich bin BundesBeamtin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin und habe nach 2-jähriger Krankheits-Karriere nun bei mir folgenden, scheinbar exotischen Sachstand:
Lt. Amtsarztfeststellung nach langer Dienstunfähigkeit bin ich nunmehr zu 50% der regulären Arbeitszeit als begrenzt dienstfähig mit 4 Stunden täglich eingestuft. Das ganze befindet sich z.Zt. zwar noch im formalen Genehmigungs- und Bescheidverfahren, aber ich weiß nunmehr, daß ich ab 1.3.08 dann den begrenzten Dienst mit 4 Stunden täglich antreten werde. Was mich jedoch ziemlich irritiert hat, ist folgendes: Der Bund, also der Dienstherr hat ja eine Versorgungs- und Betreuungspflicht uns Beamten gegenüber und daß ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch 4 Stunden arbeiten darf, ist ja keine freiwillige Entscheidung. Bei mir hat sich herausgestellt, daß bei der Vergleichsberechnung für meine zukünftigen Bezüge bei der Gegenüberstellung von 4 Stunden-Berechnung und Versorgungsberechnung die ruhegehaltsfähige Versorgung minimal höher ist, also zum Tragen kommt. Im Grunde aber fühle ich mich mit dieser "Entlohnung" so gestellt, als ob ich freiwillig und aus eigener Entscheidung halbtags arbeiten würde, da hier kaum ein Unterschied besteht zu jemandem, der das für sich entscheidet und dann auch nur das anteilige Geld dafür bekommt. Nach meinen Recherchen habe ich festgestellt, daß es da im BBesG einen Zuschlag gibt nach §72a für begrenzte Dienstfähigkeit. Auf meine Nachfrage bei meiner Dienststelle bekam ich nur zu hören, daß diese diesen Zuschlag nicht zahlt. Einfach so. Gleichzeitig wurde mir gesagt, daß ich erst der 2. Fall seit diversen Jahren bin mit begrenzter Dienstfähigkeit. Nun drängt sich mir der Verdacht auf, daß da doch einige Rechte für mich anwendbar sind, jedoch nicht umgesetzt werden. Nunmehr werde ich wohl einen Anwalt bemühen müssen, der sich im Verwaltungsrecht auskennt, um herauszufinden, was mir eigentlich zusteht und damit gegen die Mühlen
der Verwaltung kämpfen muß.
Sollte jemand in diesem Forum ähnliches kennen oder erlebt haben bei Kollegen, wäre ich für jeden Hinweis dankbar.
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Hallo Ducatimaus,
spar Dir den Weg zum Anwalt. Ich werde mal eine schriftliche Anfrage an meine Gewerkschaft stellen. Die kennen sich damit gut aus und da werde ich mal fragen was es mit diesem Zuschlag auf sich hat. Ich denk mal da wir beide ja Beamte des Bundes sind, käme diese Regelung auch für mich zum Tragen. Ich halt Dich auf dem laufenden.
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ducatimaus
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Beitrag von ducatimaus »

Danke Odindessa, für die schnelle Antwort und das Angebot. Dabei kam mir doch die Idee, daß ich vielleicht auch demnächst in die Gewerkschaft eintreten könnte, wenn ich meine andere große Baustelle geräumt habe.
Fände ich toll, wenn Du Dich nochmal meldest, wenn Du etwas rausbekommst.

Nette Grüße ducatimaus
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Na klar. Ich denke das könnte den einen oder anderen eventuell auch interessieren.
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kommunaler Arbeitssklave
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Teildienstfähigkeit

Beitrag von kommunaler Arbeitssklave »

hallo,
die Teildienstfähigkeit ist bei Licht besehen schon eine sehr perfide Methode der Dienstherren, ohnehin schon angeschlagenen Mitarbeitern das Leben noch zusätzlich zu erschweren und das Gehalt entsprechend zu kürzen.
Mich würde interessieren, ob es erfolgversprechende Strategien gibt, mit denen man sich gegen eine drohende Verordnung der Teildienstfähigkeit wehren kann.
Warum sind Beamte unkündbar? Arbeitssklaven kann man nicht kündigen, man kann sie nur verkaufen !
(Verfasser dieser punktgenauen Feststellung leider unbekannt )
kommunaler Arbeitssklave
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Nachtrag vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von kommunaler Arbeitssklave »

Was bei der Feststellung der "begrenzten Dienstfähigkeit" auch zu bedenken ist:

Eine Einstufung als begrenzt dienstfähiger Beamter hat neben der prozentual reduzierten Gehaltskürzung weitere finanzielle Nachteile. Der begrenzt dienstfähige Beamte wird, obwohl er dann meist nur ein Gehalt in Höhe des erdienten Ruhegehalts bezieht, steuerlich und beihilfemäßig wie ein aktiver Beamter in Vollzeit behandelt. Das bedeutet höhere Steuern und weniger Beihilfe als ein Pensionär !
Warum sind Beamte unkündbar? Arbeitssklaven kann man nicht kündigen, man kann sie nur verkaufen !
(Verfasser dieser punktgenauen Feststellung leider unbekannt )
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Das ist richtig. Und wenn man gesundheitlich so schlecht gestellt ist dass man den Verlust durch leichte Tätigkeiten nicht abfedern kann, hilft nur noch der Gang zum Sozialamt und zur Wohngeldstelle.
Zum §72 habe ich von meiner Gewerkschaft noch nichts gelesen. Ich denk aber, da wird sich evtl. morgen was tun.
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Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

leonsucher hat geschrieben:Ich würde sagen, das ist nur die Mitteilung für den Beginn der Frist von 6 Monaten ab 01.10.07, in der sich ( formell) eine geeignete Stelle mit 50 % vom normalen Dienstmass finden soll.

In dieser Zeit werden Bezüge nur zu 50 %, mindestens aber mit aktuell zustehendem Ruhegehalt gezahlt.

Wird diese Stelle nicht gefunden, werden nach 6 Monaten, also ab April 2008 und dem Antrag auf Versorgungsbezüge anteilige Pensionen nach geleisteten Dienstjahren gezahlt.
Das dürfte dann der Ruhestand sein.
Nein. Das steht da überhaupt nicht.

Dort steht:
Da es keine geeignete Stelle gibt, bleibt auf der Stelle, arbeitet nur 50%, da nur zu 50% DU bestehen, und bekommen das bis dort hin verdiente Ruhegehalt, wenn dies höher ist als 50% der normalen Bezüge.

Das sind schon gewaltige Daumenschrauben...
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Und heute kam nun der Brief meines Dienstherrn dass ich mit Ablauf des 29.02.08 zurruhe gesetzt werde da sämtliche Integrationsversuche gescheitert sind. Meine Versorgungsbezüge werden dementsprechend angepasst.
Na dann mal Prösterchen, :shock:
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Zollwolf1960
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Beitrag von Zollwolf1960 »

Hallo Odindissa,

da wünsche ich dir alles Gute weiterhin. Wie sieht es mit deinem zukünftigen Einkommen aus? Kannst du davon noch leben?

Wenn ich jetzt DU würde, müsste ich auf ca. 450 EURO netto monatlich verzichten, ein ganz schöner Batzen Geld.

Ich hoffe, dass dich jemand unterstützt und dein weiteres Leben ohne Dienst angenehmer ist als das jetzige mit. Natürlich weiß ich, dass du gern weiter Dienst gemacht hättest, aber wenn es vorbei ist, dann ist es halt so. Da weiß ich genau, wovon ich spreche.

Ganz liebe Grüße
Zollwolf
Der öffentliche Dienst und der gesunde Menschenverstand schließen einander aus.

Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhles zulegen können, der muss auch mit jedem A.... klarkommen.
HvG
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Ruhestand

Beitrag von HvG »

Zollwolf1960,
bist ein richtiger Schmuse-sozial-Wolf.
Wer grault dir dein Fell, wenn es dir mal schlecht geht.

Odindissa,
alles gute für Ruhestand, wenn auch etwas plötzlich.

Geld ist auch nicht alles -Gesundheit schon wichtig.
Alles Gute für Zukunft.

LG
HvG
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