zunächst einmal: Ich habe nicht vor, mich in absehbarer Zeit pensionieren zu lassen, habe aber die Befürchtung, dass zumindest eine längere Krankheit folgen könnte. Deswegen beschäftigt mich das Thema Frühpensionierung einfach seit längerem.
Zu meiner Person: Ich bin inkl. Vorbereitungsdienst und Probezeit bei knapp über 5 Jahren ruhegehaltsfähiger Zeit als Beamter und bin noch unter 30 Jahre alt. Bisher habe ich so gut wie nie krankgefeiert, aber seit längerem massive psychische Probleme (Depressionen).
Nun habe ich versucht, diese Krankheit durch Tabletten in Griff zu kriegen und habe immer insgeheim von einem ganz anderen Job geträumt, von dem ich dachte, dass er mich glücklicher machen würde. Die Qualifikation für diesen Job habe ich mit viel Mühe neben meinem Beamtenjob erarbeitet und habe mich vor einiger Jahren auch aus dem gerade erreichten Lebenszeitbeamtenverhältnis entlassen lassen. Die Lebenszeit konnte ich trotz der wenigen ruhegehaltsfähigen Jahre erreichen, da ich außerhalb des Vorbereitungsdienstes schon mehrere Jahre in Teilzeit beschäftigt war, so dass diese Jahre nur anteilig als ruhegehaltsfähig gelten. Allerdings hat das auch aufgrund meiner Krankheit nicht geklappt, wie gewünscht. Ich habe gemerkt, dass ich überfordert bin, und habe reuevoll den Rückweg gesucht. Nun hatte ich das Glück, meinen Status als Beamter a.L. ohne amtsärztliche Untersuchung zügig wiederzubekommen, verzweifle aber in meiner Arbeit, genau wie damals. Meine Depressionen werden von Tag zu Tag schlimmer, ich halte den Kram hier kaum aus. Zeiten der Ruhe machen mich fertig, die Zeiten, in denen ich gefordert bin, ebenso, auf eine andere Weise. Ich befinde mich in Behandlung und würde zumindest mittelfristig einen längeren Klinikaufenthalt für sinnvoll halten.
Meine Fragen:
- habe ich trotz des knapp einjährigen Ausstiegs aus dem Beamtenverhältnis mit anschließender Wiederverbeamtung einen Anspruch auf eine Mindestpension? Insgesamt habe ich mit den vorherigen Dienstzeiten wie gesagt über 5 Jahre gesammelt.
- habe ich nach 5 Jahren im Beamtenverhältnis generell ein Anrecht auf Pension oder wird das erst nach 5 Jahren ab der Lebenszeitverbeamtung gerechnet?
- besteht ggfls. die Möglichkeit, über eine Schwerbehinderung an eine akzeptablere zeitliche Arbeitsbelastung ohne Ausscheiden aus dem Dienst zu kommen, ohne dass dies mit allzu großen finanziellen Einbußen (wie z.B. bei freiwilliger Teilzeit) verbunden wäre?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
