Zeitpunkt der Entlassung auf Verlangen (Beamter a. Widerruf)
Verfasst: 6. Nov 2013, 16:17
Hallo!
Ich bin im Moment Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Berlin. Aus familiären Gründen werde ich die Stadt gegen Ende des Monats verlassen müssen, sodass ich auch das duale Studium abbrechen müssen werde. Daher habe ich bereits vor zwei Wochen einen Antrag auf Entlassung zum 22.11.2013 gestellt und eingereicht.
Das Finanzamt hat, wie man mir mitteilte, bereits zugestimmt und ans Landesverwaltungsamt weitergereicht, wo endgültig entschieden werden soll. Nun sagte mir eine Verwaltungsangestellte der Senatsverwaltung im Telefongespräch, es könne aber auch sein, dass der 22.11. gar nicht bewilligt werde, sondern ich erst zum Monatsende entlassen werden würde, weil es ansonsten zu kompliziert mit der Besoldung werde.
Mir wäre es, wie gesagt, aus familiären Gründen wichtig, den Termin 22.11. bewilligt zu bekommen. Das habe ich auch so im Antrag formuliert. Ich dachte eigentlich, die Entlassung auf Wunsch sei dem Beamten grundsätzlich zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Hat die Verwaltungsangestellte Recht oder nicht?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Infocat
Ich bin im Moment Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Berlin. Aus familiären Gründen werde ich die Stadt gegen Ende des Monats verlassen müssen, sodass ich auch das duale Studium abbrechen müssen werde. Daher habe ich bereits vor zwei Wochen einen Antrag auf Entlassung zum 22.11.2013 gestellt und eingereicht.
Das Finanzamt hat, wie man mir mitteilte, bereits zugestimmt und ans Landesverwaltungsamt weitergereicht, wo endgültig entschieden werden soll. Nun sagte mir eine Verwaltungsangestellte der Senatsverwaltung im Telefongespräch, es könne aber auch sein, dass der 22.11. gar nicht bewilligt werde, sondern ich erst zum Monatsende entlassen werden würde, weil es ansonsten zu kompliziert mit der Besoldung werde.
Mir wäre es, wie gesagt, aus familiären Gründen wichtig, den Termin 22.11. bewilligt zu bekommen. Das habe ich auch so im Antrag formuliert. Ich dachte eigentlich, die Entlassung auf Wunsch sei dem Beamten grundsätzlich zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Hat die Verwaltungsangestellte Recht oder nicht?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG Infocat