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Familienzuschlag
Verfasst: 30. Okt 2013, 16:40
von Maria98
Ich habe eine Frage zum Familienzuschlag.
Ich bin Beamtin und mein Mann arbeitet im Öffentlichen Dienst. Ich bekomme neben meinem normalen Grundgehalt aufgrund der Eheschließung zusätzlich den Familienzuschlag, mein Mann nicht. Mein Mann und ich verstehen uns prächtig, bei uns kriselt es auch nicht(!), allerdings ist er der Meinung, dass ihm die Hälfte des Familienzuschlages zusteht. Ist das tatsächlich so? Warum erhält er dann nicht direkt die Hälfte? Wir haben ansonsten auch getrennte Kassen/Konten und das funktionierte ansonsten auch gut!
Vielen Dank für eure Antworten/Meinungen!
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 30. Okt 2013, 17:52
von Mikesch
Hmmm...
Jeder erhält die Hälfte des erhöhten Zuschlages.
Keine Ahnung, ob es da länderspezifische Regelungen gibt.
Beim Bund ist es so, das Land Niedersachsen...
Google kann da vllt helfen:
https://www.google.de/search?hl=de&q=le ... ner+beamte
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 30. Okt 2013, 18:45
von Gerda Schwäbel
Vorsicht Mikesch,
das gilt aber nur dann, wenn der Ehemann Beamter, Richter oder Soldat ist.
Die Formulierung "Ich bin Beamtin und mein Mann arbeitet im Öffentlichen Dienst" könnte man auch so verstehen, dass der Ehemann "Beschäftigter" ist, also auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig wird. Dann richtet sich sein Bezahlungsanspruch nach einem der einschlägigen Tarifverträge und die kennen - wenn es sich nicht gerade um einen seltenen Haustarifvertrag handelt - keine familienstandsbezogenen Leistungen mehr.
Die Art wie im geschilderten Fall gezahlt wird, lässt mich vermuten, dass ein solcher Sachverhalt (Ehemann ist Beschäftigter) vorliegt. Für diesen Sachverhalt gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dass die Beamtin die Hälfte ihres Zuschlags an den Ehemann weiterleiten muss.
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 31. Okt 2013, 09:36
von Maria98
Vielen Dank für eure bisherigen Antworten!
... Wir wohnen in NRW. Mein Mann arbeitet seit ca. 20 Jahren als Bankkaufmann bei einer Sparkasse und wir sind acht Jahre verheiratet. ... Ich würde einfach gerne wissen, wie es rechtlich aussieht! Ich finde es ungewöhnlich, dass ich den Familienzuschlag mit ihm teilen soll, denn er teilt ja z. B auch nicht sein 13., 14. Gehalt mit mir, das wir Lehrer so nicht bekommen!
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 31. Okt 2013, 10:47
von Kater-Mikesch
Hallo,
bei der Sparkasse wird zwar nach TVöD des öffentlicher Dienst gezahlt, aber es handelt sich nicht um Beamten...also ist der Ehemann NICHT Beamter und der Familienzuschlag wird nicht bei beiden hälftig gekürzt bzw. hälftig gezahlt...
Ähnlich ist das bei der Telekom, wenn einer Beamter ist und z. B. einer in der ISB (Insichbeurlaubung) oder UoB (Urlaub ohne Bezüge mit gleichzeitiger Anstellung z. B. bei einer Tochterges.) - dann bekommt der Beamten den vollen FZ - wenn aber beide Beamten sind, eben nicht...
Das hat den Hintergrund, dass früher bei den Ang. auch den FZ offen ausgewiesen und gezahlt wurde - jetzt aber ist dieser in das Grundgehalt eingearbeitet und wird nicht mehr als FZ deklariert - demzufolge bekommt der Ang. keinen FT und demzufolge bekommt der Beamte/die Beamtin den vollen FZ...
"Sofern der Ehepartner bzw. der Lebenspartner ebenfalls Beamtin/Beamter bzw. Versorgungsempfängerin/ Versorgungsempfänger ist, wird der Familienzuschlag nur zur Hälfte gewährt."
Jetzt mal zum vorliegen Problem:
Natürlich bekommt der- bzw. diejenige den Familienzuschlag, die dazu berechtigt ist - in dem Fall die Frau...das ist ja nur Bestandteil des Gehaltes...
Die Frage an sich ist aber schon ungewöhnlich und gehört hier eigentlich nicht rein - denn wie ihr beide (also Frau und Herr Maria98) das Geld unter euch aufteilt, ist euer private Sache und hat rein garnichts mit dem Beamtenstatus zu tun...
Ihr könnt ja einen privatrechtlichen Vertrag machen, wie ihr genau das Geld aufteilt und wer wem was abgeben muss - wenn du aber jetzt schon an Scheidung denkst, dann wird es ja einen Zugewinnausgleich geben...das ist ja normal.
Ich vermute auch mal, dass die Frage hier nicht so ernst gemeint ist - eine Lehrerin sollte meiner Meinung nach schon ein wenig mehr als ein Grundwissen besitzen schon wissen, dass die Besoldung demjenigen zusteht, der halt Beamter ist - ein wenig Allgemeinwissen ist hier schon angebracht.
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 31. Okt 2013, 12:02
von Maria98
Hallo Kater-Mikesch,
ich habe lange überlegt, ob ich diese Frage hier stellen soll, weil, da hast du vollkommen Recht, es natürlich eine ungewöhnliche und private Angelegenheit ist, wie wir unser Geld aufteilen. Du hast mir auf jeden Fall mit deiner Antwort geholfen („Das hat den Hintergrund, dass früher bei den Ang. auch den FZ offen ausgewiesen und gezahlt wurde - jetzt aber ist dieser in das Grundgehalt eingearbeitet und wird nicht mehr als FZ deklariert - demzufolge bekommt der Ang. keinen FT und demzufolge bekommt der Beamte/die Beamtin den vollen FZ...“), auch wenn du mir mangelndes Grundwissen unterstellst!
Ich finde, dass Geld ein sehr sensibles Thema ist.... da kann man auch schnell jemanden vor den Kopf stoßen!!!
Natürlich ist mir schon klar, dass die Besoldung dem Beamten zusteht.... aber da sich mein Gehalt direkt nach der Heirat erhöht hat (durch den Familienzuschlag) und sein Gehalt nicht, erschien mir die Forderung des Teilens damals logisch, obgleich es mich schon gewurmt hat. Wie ich weiterhin mit dem Familienzuschlag umgehen werde, weiß ich noch nicht. Aber an Scheidung oder Trennung denke ich überhaupt gar nicht!!!
Vielen Dank für deine Antwort!
Maria98
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 31. Okt 2013, 12:35
von Kater-Mikesch
Hallo Maria98,
das war kein persönlicher Angriff

)
Aber hast du deinem Mann denn schon mal deine Arbeiten (Wäsche waschen, Putzen, Hemden bügeln usw.) in Rechnung gestellt???
Dann relativiert sich seine Forderung nach einem Ausgleich wieder...
Re: Familienzuschlag
Verfasst: 31. Okt 2013, 22:45
von Mikesch
Bei @ Maria98 hatte ich eigentlich auch einen Kommentar auf der Tastatur, aber ich habe dann erst mal drüber geschlafen
Hab geahnt, dass es in die Richtung gehen wird. @Maria98 hat den Fehler begangen, etwas persönliches auszubreiten, was mit der Problematik, bzw. Fragestellung wann bei wem was gezahlt wird nun überhaupt nichts zu tun hat.
Die Frage ist beantwortet und damit das nicht weiter ausartet mache ich hier dicht.
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