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Fragen zur Anrechenbarkeit von Fahrtzeiten

Verfasst: 16. Okt 2013, 17:40
von stdst
Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir zu folgenden Sachverhalten weiterhelfen:

1. Beamter verrichtet Dienst an einem anderen Ort, als der Dienstelle (in diesem Fall Krankenhausbewachung eines Gefangenen)

Der Beamte muss im Krankenhaus zum Schichtwechsel einen Kollegen ablösen, bspw. 14:00) Zur eigentlichen Dienststelle fährt der Beamte etwa 90km in 1h, zu diesem Krankenhaus etwa 110km und etwa 1,5h.

2. der Beamte fährt mit privaten Kfz

Meine Fragen:

1. gibt es seit einem Urteil aus 2005 eine neue Rechtssprechung, nach der die Fahrtzeit als Dienstzeit angerechnet werden kann?
2. wie verhält es sich versicherungsrechtlich bei der Nutzung des privaten Kfz?
3. können Fahrtkosten bei Benutzung des privaten Kfz geltend gemacht werden?

Weiterhin noch die Frage, wie die Sachlage ist, wenn ich mein privates Kfz für diese Fahrt nicht nutze und erst zur Dienststelle komme, um ein Dienst-Kfz zu nehmen.

Wann beginnt und endet die Dienstzeit dann?

Das Problem gärt nun schon geraume Zeit in unserer Dienststelle, eine wirkliche Antwort auf diese Fragen gab es aber noch nicht.

Re: Fragen zur Anrechenbarkeit von Fahrtzeiten

Verfasst: 17. Okt 2013, 10:22
von Bundesfreiwild
Ein Beamter hat eine "Regelarbeitsstelle" (normalerweise). Wie das bei euch ist, weiss ich nicht.
Wie er zur Regelarbeitsstelle kommt (wo er täglich anzutreten hat und sein Dienstposten örtlich ist), ist sozusagen sein eigenes Problem.
Die Regelarbeitsstelle ist im Personalbuchführungssystem hinterlegt.

Meiner Meinung nach ist JEDE Beschäftigung an einem anderen Dienstort eine Dienstreise. Meiner Auffassung nach müssten die Kilometer, die über die Entfernung zur Regelarbeitsstätte hinaus gehen, über Reisekosten abgerechnet werden können.

Da es aber für solche Dinge in der Regel eine Betriebsvereinbarung mit dem jeweiligen Personalrat gibt..., es könnten aber auch besondere Vereinbarungen schon in den grundsätzlichen Reisekostenrichtlinien für euch stehen... da musst du schon selbst mal in eurem eigenen Laden recherchieren. Wann und in welchem Umfang die Nutzung eines Dienst-Kfz genehmigt wird, lässt sich auch nur durch Nachfragen ermitteln. Warum also nicht einfach die Leute in deinem Laden fragen, die es wissen müssen?

Normalerweise MUSS der Personalrat die gültige Reisekostenrichtlinie nennen und die Regelungen für solche Dienstfälle auch aus dem FF aufsagen können.