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Nebenjob
Verfasst: 9. Okt 2013, 13:42
von Posttussi
Hallole,
ich brauch´mal wieder einen Rat
Da ich nun in Pension bin würde ich gerne noch nebenbei was tunund somit auch meine Pension etwas ´aufstocken´
In der Tageszeitung stand eine Anzeige ( steht schon länger drin) dass in einer Postagentur ein/e Mitarbeiter/in auf 450.-Euro Basis für 3 Tage die Woche gesucht wird.
Diese Anzeige interessiert mich,aber ist das auch ´was für mich?
ich stelle mir darunter so eine Art Schalterdienst vor! ich habe aber nur 1 Jahr Paketausgabeschaltererfahrung

davor war ich Postbank,Innendienst...
möcht´mich ja auch nicht blamieren
wie ´ausgebeutet´wird man wohl in so einer Agentur?
Hat jemand unter euch damit Erfahrung gemacht?
ausserdem...darf ich überhaupt etwas dazu verdienen?
LG
PT
Re: Nebenjob
Verfasst: 10. Okt 2013, 10:25
von Bundesfreiwild
Poststussi - haste nicht aufgepasst, was wir schon alles geschrieben haben?
1. Na klar darst du eine Nebentätigkeit ausführen und dazu verdienen.
Antrag auf Genehmigung beim alten Dienstherrn stellen (kurze Beschreibung der Tätigkeit, Angabe des regelmässigen Einkommens) und genehmigen lassen. Dabei kannst du auch darum bitten, dass man dir die Hinzuverdienstgrenze ausrechnet, bis zu der du dazu verdienen kannst, OHNE dass die Pension berührt wird.
Es kann auch mehr sein, nur wird ein Teil der Pension oberhalb der Hinzuverdienstgrenze gekürzt. Dies gilt für Beamte, die "normal" pensioniert wurden (also ohne DDU oder ohne Wahrnehmung der vorgezogenen Altersgrenze bei SchwB).
Sofern man aber per DU in Pension gegangen ist und noch nicht die Regelaltersgrenze seines Jahrganges erreicht hat, dann gilt:
450 Euro (also Minijob) pro Monat, plus 325 Euro Festbetrag, plus 2x450 Euro im Jahr (Weihnachts-, Urlaubsgeld oder ggfs. Prämien).
- Für Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht oder als Schwerbehinderte auf Antrag in den Ruhestand gegangen sind, gelten – bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres – 71,75 Prozent (die Übergangsregelung nach § 69e Abs. 2 BeamtVG ist zu beachten) der sich nach der (in obiger Tabelle exemplarisch dargestellten) Berechnung für Ruhestandsbeamte und Witwen ergebenden Höchstgrenze.
Hinzugerechnet wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 325 Euro (u. a. Bund, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hamburg: 400 Euro; Bayern und Thüringen: 470 Euro) als einheitlicher Festbetrag. Beim Bund ist zudem – in Übertragung der Regelungen für Frührentner – ein zweimaliges jährliches Überschreiten der 450 Euro Grenze um denselben Betrag in Bezug auf die Höchstgrenze unschädlich. Die jeweilige Höchstgrenze erhöht sich gegebenenfalls um Sonderzahlungen („Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld") je nach jährlicher bzw. monatlicher Zahlungsweise ( vgl. hierzu die Übersicht zu Sonderzahlungen für Versorgungsempfänger auf Seite 31).
Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat (bitte in die Jahrgangstabelle gucken - bei Jahrgang 1957 ist es 65 plus x Monate), dann können Beamte so viel hinzuverdienen wie sie wollen, OHNE Anrechnung auf die Pension, sofern der Nebenerwerb nicht im öffentlichen Dienst stattfindet.
2. Die Postagentur. Da dürfte es keine Probleme geben. Die Arbeit ist eine Anlerntätigkeit, eigentlich alles geht über ein Computerterminal und die Herausforderung besteht meiner Meinung nach hauptsächlich im Kundenkontakt mit den unterschiedlichsten Menschen - vom halbsenilen Rentner, über den Muffel, Meckerer, gestressten Eiligen, pubertären Jungendlichen, etc. Und am Ende des Tages muss die Kasse stimmen - also Aufpassen im Geldverkehr. Dass man Beamtin im Ruhestand ist, dürfte eher einen Vertrauensvorschuss bedeuten, als einen Nachteil.
Versuchs einfach.
Die Regelung, dass vor Erreichen des Regelpensionsalters (insbesondere bei DDU und SchwB) nur der Minijob als Hinzurechnungsgrenze gilt, hat man deshalb gemacht, damti die pensionierten Beamten keine Konkurrenz im normalen -"ersten"- Arbeitsmarkt darstellen können.
Erst wenn Rentner und Beamte im Regelaltersbereich angekommen sind, dürfen auch die Beamten wieder mehr im Nebenerwerb verdienen.
Re: Nebenjob
Verfasst: 10. Okt 2013, 11:02
von Bundesfreiwild
Re: Nebenjob
Verfasst: 11. Okt 2013, 08:13
von Posttussi
Bundesfreiwild hat geschrieben:
Poststussi - haste nicht aufgepasst, was wir schon alles geschrieben haben?
Hallo Bundesfreiwild,
danke erstmal für Deine Antwort.
Und nein,ich habe nicht aufgepasst,weil ich mir die Beiträge nicht durchlas,weil sie mich bis dato nicht betroffen haben...
die Sache hat sich übrigens schon erledigt,ich bin denen zu alt...
Grüssle
PT
Re: Nebenjob
Verfasst: 11. Okt 2013, 08:23
von Torquemada
Posttussi hat geschrieben:Bundesfreiwild hat geschrieben:
Poststussi - haste nicht aufgepasst, was wir schon alles geschrieben haben?
Hallo Bundesfreiwild,
danke erstmal für Deine Antwort.
Und nein,ich habe nicht aufgepasst,weil ich mir die Beiträge nicht durchlas,weil sie mich bis dato nicht betroffen haben...
die Sache hat sich übrigens schon erledigt,ich bin denen zu alt...
Grüssle
PT
Ein mir persönlich seit 35 Jahren bekannter Schalterpostler arbeitet mit 70 seit zwei Jahren in einer Tankstellen-Postagentur. Stundenweise.