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Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jahren

Verfasst: 8. Okt 2013, 09:56
von Heike1971
Hallo,
ich bin neu hier und habe zuerst eine allgemeine Frage. Ich habe die Laufbahn des Mittleren Nichttechnischen Dienst bei der Telekom vor ca 20 Jahren gemacht. Jedoch hatte ich mit der Geburt meines zweiten Kindes das Angebot einer Abfindung der Telekom angenommen und bin von der Telekom ausgeschieden. Seit 11 Jahren bin ich in der freien Wirtschaft beschäftigt. Jetzt spiel ich jedoch immer wieder mit dem Gedanken mich wieder auf eine Beamtenstelle zu bewerben. Geht dies? Ich habe ja eiventlich nur meine Stelle gekündigt. Mir wurde ja nicht der Beamtenstatus aberkannt. Ich finde leider nichts im Netz und wende mich daher an euch.
Freue mich über Antworten,
vielen Dank .
Heike

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 8. Okt 2013, 15:12
von DerHagn
Das sind Fragen...
Man müsste doch meinen solche Sachen wie "Entlassung" usw. wären im Rahmen der Ausbildung gelehrt worden...
Oder war das "damals" noch nicht so?

Gruß

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 8. Okt 2013, 17:54
von Bundesfreiwild
HIer müssen wir erstmal klären, was eigentlich abgelaufen ist:

Wenn du damals Beamter warst, kann du nicht gekündigt haben. Ein Beamter kann nur aus dem Dienst entlassen werden, ggfs. auf Antrag.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
entweder, du hast dein Beamtenverhältnis ruhend gestellt (dann wärest du immer noch Beamter) und hast nur einen externen Job angenommen (in welcher Rechtsform? externe Zuweisung, Beurlaubung ohne Bezüge, ?) oder
du hast deinen Beamtenstatus niedergelegt und bist aus dem Dienst ausgeschieden (dann hättest du eine Entlassungsurkunde bekommen)

Eine Abfindung gibt es für Beamte normalerweise nicht. Aber wenn einer für länger außerhalb der T arbeitet, hat man auch schon mal ein finanzielles Rücksäckchen mitbekommen.

Wie also ist deine Rechtslage? Bevor die nicht geklärt ist, kann eigentlich niemand eine vernünftige Aussage machen.

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 8. Okt 2013, 19:54
von Andrea55
Hallo Heike,

es gab mal vor ca 15 Jahren das Angebot einer Abfindung wenn man selbst die Entlassung aus dem Beamtendasein beantragte und ca 1 Monat später die Kündigung aus dem Angestelltenverhältnis. Wenn du das gemacht hast, bist du keine Beamtin mehr und es gibt kein zurück ( nach meiner Erinnerung ).
Du musst in deine Unterlagen von damals schauen und nachsehen was du gemacht hast. Sowas bewahrt man ja auf. Sonst hilft nur noch eine Nachfrage bei der Telekom.

Gruß
Andrea

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 8. Okt 2013, 22:07
von Heike1971
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde mich jetzt mal auf die Suche der alten Unterlagen machen und schauen, wie damals die Sache genau abgelaufen ist. Vielleicht hatte ich mich nicht richtig ausgedrückt, ich meinte eigentlich bei meiner Frage, ob ich mich auf freie Beamtenstellen (nicht Telekom) bewerben kann, da ich ja die Beamtenlaufbahn vor 20 Jahren gemacht habe, oder ob dies nur möglich ist, solange man in einem Beamtenverhältnis steht. Ich habe zum Beispiel eine Freundin die bei der Telekom war und jetzt auch bei einem anderen "Arbeitgeber" auf einer Dienststelle im Beamtenverhältnis einen anderen Arbeitsplatz hat.
Euch allen noch einen schönen Abend :-)

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 9. Okt 2013, 23:01
von Bundesfreiwild
Wenn du also aus dem Dienst entlassen wurdest, bist du keine Beamtin mehr.

Bei der Telekom brauchst du gar nicht zu gucken. Die stellen nur noch junge! Nachwuchskräfte ein - für 20000 Euro Brutto/Jahr oder halt hochbezahlte Spezialisten.
Beamte kann die Telekom keine mehr "machen", weil eine Aktiengesellschaft und keine Behörde mehr. Beamtenmodell läuft bei Telekom dramatisch und mit Druck aus.

WENN du bei einer andern Behörde/öffentlicher Dienst anfangen möchtest, müsstest du aller Wahrscheinlichkeit nach ganz von vorne anfangen, Laufbahn/Fachliche ausbildung, Probezeit, Übernahme ins Beamtenverhältnis. In Anbetracht deines Jahrganges wird das wahrscheinlich nicht mehr funktionieren. (Gibts nicht eine Altersbegrenzung für den Einstieg ins Beamtentum?)

Dazu kommt, dass im öffentlichen Dienst gerade im mittleren Dienst eigentlich nur noch Tarifkräfte eingestellt werden. Selbst eigentlich hoheitliche Aufgaben werden oft nicht mehr von Beamten erledigt, sondern von Angestellten.

Natürlich kannst du dich auf ALLES bewerben, das angeboten wird. Meiner Erfahrung nach gibt es SO WENIG seh gut qualifizierte Bewerberinnen (20 von 200 Bewerbungen), die oft überhaupt nur in die engere Auswahl gezogen werden, dass eine gut ausgebildete und auch schon mal im öffentlichen Dienst beschäftigte Bewerberin gute Chancen hat, zumindest wieder in den öffentlichen Dienst einsteigen zu können.
Es könnte dann auch sein, dass man über eine Verbeamtung nachdenken könnte; je nachdem wie die Lage der jeweiligen Behörde gerade ist.

Ich sage: Einfach versuchen, bewerben und sehen, was geht.

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 10. Okt 2013, 11:13
von Steinbock
Hallo Heike1971,

ich vermute einmal dass die Zahl 1971 dein Geburtsjahr bedeutet.

Einstellungen für Beamtenanwärter die das 40. Lebensjahr überschritten haben, gibts nur mit Sonderentscheidung.
Üblich zur Zeit bei Lehrern.
Also dürftest Du da wohl keine Möglichkeit mehr haben.

Aber was spricht dagegen, dass Du dich auf eine Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst bewirbst ?

Gruß vom Steinbock

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 11. Okt 2013, 00:30
von Mikesch
Steinbock hat geschrieben:Einstellungen für Beamtenanwärter die das 40. Lebensjahr überschritten haben, gibts nur mit Sonderentscheidung.
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich mich hiermit nicht wirklich beschäftige.
Die Spatzen pfiffen vom Dach, dass die Altersgrenzen gekippt seien auf Grund des Antidiskriminierungsgesetzes.
"Es darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden."
Genau das sind die Grenzen.

Ob man sich dann nicht was Anderes aus den Fingern saugt, sei mal dahingestellt ;-)

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 11. Okt 2013, 19:59
von Carrington
Mikesch hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Einstellungen für Beamtenanwärter die das 40. Lebensjahr überschritten haben, gibts nur mit Sonderentscheidung.
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich mich hiermit nicht wirklich beschäftige.
Die Spatzen pfiffen vom Dach, dass die Altersgrenzen gekippt seien auf Grund des Antidiskriminierungsgesetzes.
"Es darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden."
Genau das sind die Grenzen.

Ob man sich dann nicht was Anderes aus den Fingern saugt, sei mal dahingestellt ;-)
Lohnt sich das überhaupt pensionsmäßig?

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 11. Okt 2013, 20:43
von Horst-Günther
Mikesch hat geschrieben: Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich mich hiermit nicht wirklich beschäftige.
Die Spatzen pfiffen vom Dach, dass die Altersgrenzen gekippt seien auf Grund des Antidiskriminierungsgesetzes.
"Es darf niemand wegen seines Alters diskriminiert werden."
Genau das sind die Grenzen.

Ob man sich dann nicht was Anderes aus den Fingern saugt, sei mal dahingestellt ;-)
Die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen ist auch unter dem Lichte des AGG bereits gerichtlich abgesegnet worden (zuletzt glaub ich auch vom BVerwG, gerne mal juris bemühen)

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 12. Okt 2013, 05:18
von Mikesch
Horst-Günther hat geschrieben:Die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen ist auch unter dem Lichte des AGG bereits gerichtlich abgesegnet worden (zuletzt glaub ich auch vom BVerwG, gerne mal juris bemühen)
Mögen sie ja alles machen, aber EU-Recht geht vor Landesrecht...
Altersgrenzen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot.

Ist aber egal, es finden sich immer Wege, jemanden nicht haben zu wollen, reine Argumentation.

Zur Fragestellung der TO, nur meine Meinug:
Mit der Ausscheidung aus dem Beamtenverhältnis verlässt man dieses, die Aberkennung des Status ist obligatorisch, muss man nicht noch schriftlich niederlegen.
Die Geschichte mit der Abfindung beinhaltete ja genau dieses, dass man aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde.
Was Du schreibst, dass Du nur eine Stelle verloren hast, glaube ich nicht.

Selbstverständlich kannst Du dich auf eine Beamtenstelle bewerben, kann jeder....

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 12. Okt 2013, 05:50
von Andrea55
Hallo Mikesch,

Altersgrenzen verstoßen nicht immer und automatisch gegen das AGG. Da kommt es ganz auf den Zweck dieser Altersgrenzen an.

Gruß
Andrea

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 12. Okt 2013, 12:10
von Steinbock
Hallo Mikesch,

bezüglich der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung habe ich mich geirrt
(in Rheinland-Pfalz war es früher bis 40 Jahre).

Dies wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich beurteilt.

Wie die Grenzen in den einzelnen Ländern tatsächlich sind, kann man hier nachlesen: http://www.gew.de/Binaries/Binary27986/ ... Beamte.pdf

Gruß vom Steinbock

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 12. Okt 2013, 12:47
von schäferhund
Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang nochmals erwähnt werden, dass die Themenstarterin (Heike1971) der Laufbahn des mittleren Dienstes (mD) angehörte. Nicht wenige Behörden versuchen, die Anzahl ihrer mD-Bediensteten möglichst klein zu halten, oder sogar zu reduzieren. In einigen Dienststellen soll es sogar regelrechte "Hetzjagden" auf die letzen noch verbliebenen Bediensteten dieser Gruppe gegeben haben. Der Schwerpunkt liegt, zumindest nach meinen Beobachtungen, heute eindeutig beim gD, bzw. hD. Höherwertige Tätigkeiten des mD erledigen künftig die Koll. des gD, einfachere Aufgaben versucht man irgendwie auf das restliche Stammpersonal zu übertragen oder man zieht irgendeine(n) Ex-Hartzer an Land. Dann aber nur in Teilzeit und mit Zeitvertrag. Ich hoffe sehr, dass wir nicht überall diese Entwicklung haben.

Traurig ! :(

Re: Auf eine Beamtenstelle bewerben nach Ausschied vor 15Jah

Verfasst: 12. Okt 2013, 14:15
von Mikesch
Andrea55 hat geschrieben:Altersgrenzen verstoßen nicht immer und automatisch gegen das AGG. Da kommt es ganz auf den Zweck dieser Altersgrenzen an.
Das ist natürlich absolut richtig.
Kann ich leider ein Lied von singen ;-)