Beschäftigungslücke von 1 Monat
Verfasst: 7. Okt 2013, 20:33
Welche Konsequenzen hat eigentlich eine Beschäftigungs- bzw. Gehaltslücke von einem Monat für einen Beamten auf Zeit?
Beispiel: Einem Beamten auf Zeit (wissenschaftlicher Dienst an einer UNI) wurde für 4 Jahre ein Amt zugeteilt. Er soll nun seinen Vorgesetzten vertreten und ihm wir ein höheres Amt zugewiesen. Dazwischen liegt 1 Monat. Ist dies statthaft und welche Konsequenzen hat diese Lücke?
Beispiel: Einem Beamten auf Zeit (wissenschaftlicher Dienst an einer UNI) wurde für 4 Jahre ein Amt zugeteilt. Er soll nun seinen Vorgesetzten vertreten und ihm wir ein höheres Amt zugewiesen. Dazwischen liegt 1 Monat. Ist dies statthaft und welche Konsequenzen hat diese Lücke?