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Beschäftigungslücke von 1 Monat

Verfasst: 7. Okt 2013, 20:33
von kurt47
Welche Konsequenzen hat eigentlich eine Beschäftigungs- bzw. Gehaltslücke von einem Monat für einen Beamten auf Zeit?
Beispiel: Einem Beamten auf Zeit (wissenschaftlicher Dienst an einer UNI) wurde für 4 Jahre ein Amt zugeteilt. Er soll nun seinen Vorgesetzten vertreten und ihm wir ein höheres Amt zugewiesen. Dazwischen liegt 1 Monat. Ist dies statthaft und welche Konsequenzen hat diese Lücke?

Re: Beschäftigungslücke von 1 Monat

Verfasst: 11. Okt 2013, 10:24
von kurt47
Sorry, hat sich als Irrtum herausgestellt und wurde korrigiert. Ein Freund hat mich gebeten, den Sachverhalt zu schildern und mit mitgeteilt, dass einer sehr beschäftigten Verwaltung ein Irrtum unterlaufen ist. Personalmangel allenthalben und keine Besserung in Sicht. Die Demografie-Probleme lassen grüßen und deuten eher auf eine Verschlechterung hin.