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ZA Besuch während der Dienstzeit

Verfasst: 7. Okt 2013, 06:01
von Öscher
Hallo

habe mich leider jahrelang, teils Bequemlichkeit, teils Muffe, um Zahnarztbesuche gedrückt, dazu kam auch die Angst vor horrenden Kosten, die ich mir nach einer Scheidung nicht leisten konnte.
Habe mich nun aufgerafft und die ersten Termine gemacht. Zum Teil in meinem Urlaub oder Überstundenfrei. Leider lassen sich nicht alle Termine mit der Dienstzeit unter einem Hut bringen. So kam es wie es kommen sollte zur Konfrontation mit dem Dienstherren, der mich zusammengefaltet hat....und Repressalien androhte.
Hatte bis dato immer Atteste für die ZA Besuche vorgelegt und bin auch unter Schmerzen sofort zum Dienst gefahren obwohl der ZA abriet.
Also genug geredet...inwieweit müssen Arzttermine in die Freizeit verlegt werden.
Kann mir evtl jemand einen LINK schicken, wo dieses Thema schonmal besprochen wurde

Re: ZA Besuch während der Dienstzeit

Verfasst: 7. Okt 2013, 13:02
von Bundesfreiwild
Wenn man ein Gleitzeitkonto hat, dürfte es keine Probleme geben, weil man die Zeit ja nacharbeiten kann (und muss).

Falls nicht, würde ich dem Thema einfach aus dem Weg gehen, indem mich der Zahnarzt eben für diesen Tag krank schreibt.
Ausführlichere Erklärung findet man hier:

http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/ ... beitszeit/

Re: ZA Besuch während der Dienstzeit

Verfasst: 8. Okt 2013, 08:27
von Öscher
Danke für den LINK. Dieser ist absolut hilfreich.
Habe Ihn unter Favoriten gesetzt, da es in diesem Berich öfters Streitdiskussionen
im Kollegenkreis gegeben hat.

Re: ZA Besuch während der Dienstzeit

Verfasst: 8. Okt 2013, 08:57
von Kater-Mikesch
Also bei einem normalen planbaren Arzttermin musst du die nicht geleistete Arbeitszeit nacharbeiten...

Bei Schmerzen oder einem Notfall oder z. B. bei einer Blutabnahme, die nur morgens durchgeführt werden kann, sieht es ggf. anders aus...
Ansonsten musst du dich nach dem Termin krank schreiben lassen und dann wird dir der ganze Tag wieder als Arbeitsstunden angerechnet...

Hier muss man aber auch sagen, dass man erst einmal versuchen muss, einen Termin vor oder nach der Arbeit zu bekommen. Terminschwierigkeiten
der Praxis kann man nicht auf den AG umlegen, so dass diese Stunden gutgeschrieben werden...