§40 oder 41 LBG ???
Moderator: Moderatoren
§40 oder 41 LBG ???
Hallo Ihr Lieben, ich habe ein amtsärztliches Gutachten, nach dem ich z.Zt. nicht dienstfähig bin und eine Zurruhesetzung empfohlen wird, Nachuntersuchung in 1 Jahr. Meine Dienststelle will sich dem anschließen und hat mir nun einen Vordruck übersandt, nach dem ich mich entscheiden soll, ob ich selbst nach §40 LBG die Versetzung in den Ruhestand wg. DU beantragen soll, oder nach §41 LBG ich von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werde, da kann ich noch wählen zw. Mitbestimmung Personalrat , oder eben ohne. Gibt es da Erfahrungen???? Ich bin sehr verunsichert, ob eines der beiden Nachteile für mich hat. Ich habe noch viele Urlaubstage aus 2012 und komplett 2013. Weiß jemand da Rat???
Re: §40 oder 41 LBG ???
LBG - welches Bundesland ??
Re: §40 oder 41 LBG ???
Lass dich nach § 41 LBG in den Ruhestand versetzen. Die so genannte Zwangspensionierung dauert etwas länger, es sind Fristen einzuhalten, die dazu führen, dass du deine Bezüge etwas länger erhältst. Ich würde jetzt einfach nichts tun und die Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand abwarten. Falls die Chance besteht, dass sich deine Gesundheit noch verbessert, dann ist die Pensionierung auf Antrag sehr schlecht für dich. Normalerweise muss der Dienstherr deine anderweitige Verwendungsfähigkeit noch prüfen. Das kann dauern, bei mir ein Jahr! In dieser Zeit hat sich meine Gesundheit so verbessert, dass eine Dienstfähigkeit mit leichten Einschränkungen nun gegeben ist. Mein DH sucht derzeit für mich eine Stelle. Hätte ich im Frühjahr 2012 meinen Ruhestand beantragt, so wäre ich längst raus und musste mit der sehr geringen Pension, deren Wert sich durch die Europrobleme schnell verringern kann, Vorlieb nehmen.
Gruß Tesla
Gruß Tesla
Re: §40 oder 41 LBG ???
BL Berlin, und Danke für die Antwort. im amtsärztlichen Gutachten, was mir vorliegt ist schon von der Therapeutin bestätigt, dass ich z,. Zt. gar nicht dienstfähigbin,auch nicht "anderweitig", Nachuntersuchung aber in 1 Jahr, und nun??