Der Verdächtige sitze aber nicht in U-Haft.

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Brauner
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Der Verdächtige sitze aber nicht in U-Haft.

Beitrag von Brauner »

Neben der Kontoverbindung hat der Täter Vodafone zufolge auch Angaben zu Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht von Kunden erbeutet. Es seien aber keine Kreditkarten-Daten, Passwörter oder PIN-Nummer abgegriffen worden.
http://www.focus.de/finanzen/recht/frei ... 99671.html


Man hat nach einer Hausdurchsuchung eine Beweissicherung durchgeführt.
Gibt es einen Grund für Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr?
Dann hätte man eine U-Haft anordnen können.

Was mich bei diesem Fall wundert, ist nicht nur die Dreistigkeit, sondern, dass offensichtlich nur Firmen diese Daten verwerten können. Für eine Privatperson sind diese Daten allenfalls brauchbar, um die Neugier zu stillen. Kaum vorstellbar, dass diese Daten angekauft werden.

Warum schaut man nicht mal was große Firmen so tun? Das können auch Mitarbeiter machen, wenn sie bspw feststellen, dass Kontoverbindungen immer noch gespeichert werden, obwohl der Einziehungsauftrag schon lange widerrufen wurde.

Oder wenn es bei BONICHECK darum geht die Kundendaten zu versilbern.
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http://www.commdoo.de/fraud_protection/ ... efung.html



http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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