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Wie funktioniert ein Arbeitgeberwechsel?
Verfasst: 5. Jul 2007, 16:56
von feuerwehrbeamter
Hallo, liebe Kollegen!
Ich bin Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Brandmeister)
bei einer Berufsfeuerwehr in NRW (Kreisfreie Stadt). Kürzlich habe ich mich auf eine Stelle in einem Landkreis, ebenfalls in NRW, beworben.
Mal angenommen, die würden mich tatsächlich haben wollen - wie würde es dann weitergehen? Gibt es im Beamtentum so etwas wie Kündigungsfristen, die ich einhalten muss, um meinen alten Dienstherrn zu verlassen? Wie geht das von Statten?
Als Feuerwehrmann hat man leider wenig Schimmer vom Beamtenrecht...
Gruß
Jakob
Verfasst: 30. Jul 2007, 22:23
von Laura
Hi,
ist ganz easy, hab das schon hinter mir: vom Bund zur Stadt.
Dein Versetzungswunsch geht durch den Personalausschuss, die beiden Arbeitgeber werden sich einig und die einzige Gaudi ist die Sache mit der Versicherung.
Man hat ein ewiges hin- und her mit der Beihilfe.
Ansonsten gabs keine Probleme.
Versetzung
Verfasst: 17. Aug 2007, 08:59
von Peter
Hallo,
@Laura
Es klingt so einfach "....Arbeitgeber werden sich einig.....".
Wie sieht es eigentlich mit den gesetzl. Fristen aus, wenn die beiden Arbeitgeber (Dienstherren) sich n i ch t einig werden.
Wie lange kann der abgebende Dienstherre bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen (Personalrat, etc.) die Versetzung verhindern/verzögern.
Bei einem Wechsel innerhalb des gleichen Diensteherren galt bisher immer, dass man max. 3 Monate festgehalten werden konnte.
Verfasst: 20. Aug 2007, 18:00
von Laura
Grüß Dich Peter!
Also, den Fall hab ich (Gott sei Dank) nie erlebt...ich meine, dass sich der alte und der neue Dienstherr nicht einig sind.
Bei mir wars so: meine alte Dienststelle war von Auflösung bedroht und man war eigentlich ganz froh, dass man eine Person weniger zum unterbringen hatte.
Also, ich hatte im August die endgültige Zusage und bin zum 15.10. dann versetzt worden.
Gruß,
Laura
Verfasst: 5. Nov 2007, 20:23
von Charly
Hallo,
meines wissens wird einer umsetzung oder versetzung nicht zugestimmt falls die stelle kw gestellt werden muss.
dann musst du sozusagen kündigen und die neue urkunde beim anderen dienstherren annehmen. (feindliche übernahme)
so wurde es mir vom bezirkspersonalrat mitgeteilt, weil ich ebenfalls wechseln möchte und man mich eventuell nicht gehen lassen möchte.
Versetzungen
Verfasst: 18. Dez 2007, 10:33
von Fireblade
Hallo
es ist nicht so schwierig wie beschrieben wird. Als Beamter hast Du keinen Arbeitsvertrag im herkömmlichen Sinne.
Es gibt unter gewissen Städten Vereinbarungen, das ein Wechsel, eine Frist von 3 Monaten beinhaltet. Diese kannst Du ohne weiteres umgehen indem Du in der neueun Stadt/Kreis die Ernennungsurkunde mit dem Einstellungsdatum unterschreibst. Mit Wirkung der Unterschrift bist Du Beamter im neuen Amtsbereich. Es hinterlässt aber in der Personalakte einen, schlecht Wirkenden, Vermerk. Läuft alles Regulär mit Einverständnis der Städte/Kreise so heisst das "Kind" Versetzung. Und das sieht in der Personalakte "sauber" aus.
Gruß M.